Agrarminister scheitert mit Mindestlohnausnahmen für Saisonarbeiter

Agrarminister scheitert mit Mindestlohnausnahmen für Saisonarbeiter

Berlin () – Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) ist mit seinem Vorhaben gescheitert, für Saisonarbeitskräfte in der Ausnahmen beim Mindestlohn einzuführen. Wie die „Rheinische Post“ (Mittwochsausgabe) berichtet, ist eine solche Ausnahmeregelung rechtlich nicht zulässig.

Zu diesem Ergebnis sei eine von Rainer in Auftrag gegebene Prüfung im Ministerium gekommen, schreibt die Zeitung weiter. Danach widerspreche eine solche Sonderregelung dem Diskriminierungsverbot, welches unter anderem im Grundgesetz geregelt ist.

Rainer hatte eine Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn in der Landwirtschaft ausdrücklich nicht ausgeschlossen und die hausinterne Prüfung in Auftrag gegeben, nachdem der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, im Vorfeld des Bauerntages vorgeschlagen hatte, den Mindestlohn für ausländische Saisonbeschäftigte auf 80 Prozent zu begrenzen. Auf dem Bauerntag bekräftigte Rainer sein Vorgehen.

In der Koalition war die Absicht des Ministers umstritten. So hat die SPD Sonderregelungen beim Mindestlohn strikt abgelehnt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bauer mit Traktor (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

Bundesministerium für Landwirtschaft, Alois Rainer, CSU, Rheinische Post, Deutscher Bauernverband, Joachim Rukwied, SPD.

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Nicht erwähnt

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Berlin, Deutschland

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer ist gescheitert, da eine von ihm angestrebte Ausnahme beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft rechtlich unzulässig ist und dem Diskriminierungsverbot widerspricht.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Auslöser für das gescheiterte Vorhaben von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer war der Vorschlag des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft von bestimmten Mindestlohnregelungen auszunehmen. Eine interne rechtliche Prüfung stellte jedoch fest, dass eine solche Ausnahme dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz widerspricht. Rainer hatte diese Ausnahmeregelung im Koalitionskontext und angesichts des Widerstands von Seiten der SPD vorgeschlagen.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass die öffentliche und politische Reaktion auf den Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte einzuführen, überwiegend ablehnend war. Während die SPD solche Sonderregelungen strikt ablehnte, kam eine rechtliche Prüfung zu dem Schluss, dass der Vorschlag dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz widerspricht.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: gescheitertes Vorhaben von Alois Rainer, rechtliche Unzulässigkeit der Ausnahmeregelung, Widerspruch zum Diskriminierungsverbot, Ablehnung der Sonderregelungen durch die SPD.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft nicht ausgeschlossen und in Auftrag gegeben, um die rechtlichen Grundlagen zu prüfen, jedoch widersprach diese dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur