
Berlin () – Voyeur-Aufnahmen könnten im Strafrecht bald breiter abgedeckt und bestraft werden. Das fordert eine breite Mehrheit der Bundestagsfraktionen.
Die Sozialdemokraten halten die aktuelle Gesetzeslücke für „unerträglich“ und sehen „klaren“ Handlungsbedarf. Wer andere heimlich filme und dabei sexualisierte Motive verfolge, greife massiv in Persönlichkeitsrechte ein – „das muss strafbar sein“, sagte Carmen Wegge, Sprecherin der SPD-Fraktion für Recht und Verbraucherschutz, der „Welt“ und „Politico“. Die Unionsfraktion kündigte Gespräche mit der SPD an.
Hintergrund ist eine Petition, in der gefordert wird, das sexuell motivierte, heimliche Filmen und Fotografieren strenger zu bestrafen. Bisher ist lediglich das Fotografieren bestimmter Körperstellen in den Ausschnitt oder unter den Rock eine Straftat nach Paragraf 184 des Strafgesetzbuchs. In einem im Februar auf Instagram veröffentlichten Video konfrontierte Petitions-Initiatorin Yanni Gentsch einen Mann, der sie zuvor im Wald verfolgte und filmte. Sie konnte ihn jedoch bei bestehender Rechtslage nicht anzeigen.
Jener „Upskirting“-Paragraf greife noch zu kurz, so die SPD. „Kleidung oder Kamerawinkel dürfen nicht darüber entscheiden, ob ein übergriffiges Verhalten strafrechtlich verfolgt werden kann“, sagte Wegge. „Niemand soll sich im öffentlichen Raum verstecken müssen, weil andere meinen, aus Lust oder Machtfantasien heimlich filmen zu dürfen.“
Auch die Union sieht Handlungsbedarf. „Wer heimlich andere Menschen sexuell motiviert filmt, verletzt ihre Intimsphäre und überschreitet eine klare Grenze“, sagte Susanne Hierl (CSU), rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion. Man nehme die Petition ernst und prüfe mit dem Koalitionspartner, ob der bestehende Straftatbestand angepasst werden müsse.
Das Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig (SPD) teilte mit, „die Entwicklungen im Bereich von bildbasierter sexualisierter Gewalt sehr ernst“ zu nehmen. Den Fall der gefilmten Joggerin halte man für „digitalen Voyeurismus“. Im Koalitionsvertrag einigten sich CDU/CSU und SPD darauf, Gesetzeslücken im Strafrecht hinsichtlich „bildbasierter sexualisierter Gewalt“ zu schließen und gegebenenfalls weitere Erscheinungsformen zu erfassen. „Das Bundesjustizministerium prüft derzeit, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können“, sagte ein Ministeriumssprecher der „Welt“ und „Politico“.
Unterstützung kommt auch aus der Opposition. Die Forderung nach einer Verschärfung des bestehenden Strafrechts sei „gerechtfertigt und sollte unterstützt werden“, sagte Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion. Die Petition schlage einen „Baustein bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt“ vor, sagte Lena Gumnior, Obfrau der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. „Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist kein Recht zweiter Klasse – es ist genauso schützenswert wie das Recht auf Eigentum beim Diebstahl im Supermarkt.“
Die Linke schließt sich zwar der Kritik an Voyeur-Aufnahmen an, lehnt eine Gesetzesverschärfung allerdings ab. „Das heimliche Filmen anderer Personen in sexueller Absicht ist für die Betroffenen herabwürdigend, beeinträchtigt sie in ihrer Freiheit und stellt ohne Zweifel eine Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung dar“, sagte Luke Hoß, der für die Linke im Rechtsausschuss sitzt. Das sei „Ausdruck eines tiefergehenden gesellschaftlichen Sexismus“, dem in allen Erscheinungsformen entgegenzutreten sei. Die Linke stehe Verschärfungen des Strafrechts jedoch „grundsätzlich kritisch gegenüber“, denn härtere Strafen führten oft nicht zu weniger Straftaten.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden im Beitrag namentlich erwähnt?
Carmen Wegge, Yanni Gentsch, Susanne Hierl, Stefanie Hubig, Tobias Matthias Peterka, Lena Gumnior, Luke Hoß
Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?
Bundestagsfraktionen, SPD, Unionsfraktion, CDU/CSU, Bundesjustizministerium, CSU, AfD-Fraktion, Grüne-Fraktion, Linke.
Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?
Nicht erwähnt
An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?
Berlin
Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?
Die Mehrheit der Bundestagsfraktionen fordert eine Verschärfung des Strafrechts gegen Voyeur-Aufnahmen, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen besser zu schützen und bestehende Gesetzeslücken zu schließen.
Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?
Der Auslöser für die geplante Verschärfung des Strafrechts in Bezug auf Voyeur-Aufnahmen ist eine Petition, die fordert, das heimliche Filmen und Fotografieren in sexueller Absicht strenger zu bestrafen. Diese Forderung wurde durch konkrete Fälle, wie den einer gefilmten Joggerin, sowie die als "unerträglich" empfundene Gesetzeslücke im aktuellen Strafrecht motiviert.
Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass eine breite Mehrheit der Bundestagsfraktionen, einschließlich der SPD und der Union, eine Verschärfung des Strafrechts für voyeuristische Aufnahmen fordert, da die bestehende Gesetzeslage als unzureichend angesehen wird. Besondere Aufmerksamkeit erhält eine Petition, die strengere Strafen für das heimliche Filmen mit sexualisierten Motiven verlangt, während die Linke zwar die Problematik anerkennt, jedoch eine Verschärfung ablehnt.
Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Gesetzeslücken im Strafrecht schließen, schärfere Bestrafung für heimliches Filmen, stärkere Wahrung der Persönlichkeitsrechte, Unterstützung aus verschiedenen Fraktionen, Prüfung von Anpassungen des bestehenden Straftatbestands, ernsthafte Auseinandersetzung mit digitalem Voyeurismus, Kampf gegen sexualisierte Gewalt, Erfassung weiterer Erscheinungsformen von bildbasierter sexualisierter Gewalt, Ablehnung von Gesetzesverschärfungen durch die Linke, gesellschaftlicher Sexismus.
Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel werden mehrere Stellungnahmen zitiert. Carmen Wegge, Sprecherin der SPD-Fraktion, bezeichnet die aktuelle Gesetzeslücke als "unerträglich" und fordert, dass das heimliche Filmen von Personen mit sexualisierten Motiven strafbar sein sollte. Susanne Hierl von der Unionsfraktion betont, dass heimliches Filmen die Intimsphäre der Personen verletzt und die Union die Petition ernst nimmt, um mögliche Anpassungen des Strafrechts zu prüfen.
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