Fledermaustollwut in Berlin-Charlottenburg nachgewiesen

Fledermaustollwut in Berlin-Charlottenburg nachgewiesen

Berlin () – In Berlin-Charlottenburg ist bei einer verendeten Fledermaus das Tollwutvirus festgestellt worden. Das teilte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz am Freitag mit.

Es handelt sich um die sogenannte Fledermaustollwut, die durch einen eigenen Virustyp ausgelöst wird und unabhängig von der klassischen Fuchstollwut ist.

Die Infektion erfolgt durch den Kontakt mit dem Speichel erkrankter Tiere, etwa bei Biss- oder Kratzverletzungen. Beim Menschen sind Ansteckungen jedoch äußerst selten.

Die Behörde rät, kranke oder verletzte Fledermäuse nicht mit bloßen Händen anzufassen, sondern Handschuhe oder ein Handtuch zu verwenden.

Wer dennoch mit einer Fledermaus in Berührung gekommen ist und Verletzungen nicht ausschließen kann, sollte umgehend eine ärztliche Beratungsstelle aufsuchen. Dies gilt besonders, wenn Kinder unbeaufsichtigt mit den Tieren in Kontakt waren.

Weitere Informationen zum Umgang mit Fledermäusen stellt die Senatsverwaltung online zur Verfügung.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Rotes Rathaus (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Nicht erwähnt

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Berlin, Charlottenburg

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

In Berlin-Charlottenburg wurde bei einer verendeten Fledermaus das Tollwutvirus festgestellt, weshalb die Behörde rät, kranke oder verletzte Fledermäuse nicht ohne Schutzmaßnahmen zu berühren und bei möglichen Kontakt mit ihnen sofort eine ärztliche Beratungsstelle aufzusuchen.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die Feststellung des Tollwutvirus bei einer verendeten Fledermaus in Berlin-Charlottenburg. Dies führt zu Warnungen der Behörde über den Umgang mit kranken oder verletzten Fledermäusen, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat die Öffentlichkeit über die Entdeckung des Tollwutvirus bei einer verendeten Fledermaus informiert und gibt Empfehlungen zum sicheren Umgang mit kranken oder verletzten Tieren. Die Behörde rät, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und bei Kontakt mit Fledermäusen ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

Fledermaustollwut festgestellt, Ansteckungen beim Menschen äußerst selten, kranke oder verletzte Fledermäuse nicht mit bloßen Händen anfassen, Handschuhe oder Handtuch verwenden, bei Berührung mit Fledermaus und möglichen Verletzungen ärztliche Beratungsstelle aufsuchen, besondere Vorsicht bei Kindern.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zitiert. Sie rät dazu, kranke oder verletzte Fledermäuse nicht mit bloßen Händen anzufassen und empfiehlt, Handschuhe oder ein Handtuch zu verwenden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Personen, die mit einer Fledermaus in Berührung gekommen sind und Verletzungen nicht ausschließen können, umgehend eine ärztliche Beratungsstelle aufsuchen sollten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur
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