
München () – Das Landgericht München II hat einen 32-jährigen Mann wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Wie das Gericht am Montag mitteilte, hatte der Angeklagte die Frau nach einem Treffen über die Dating-App Tinder in einem Hotel in Dachau sexuell missbraucht, obwohl sie zuvor klar ihren fehlenden Wunsch nach Geschlechtsverkehr geäußert hatte.
Der Täter überwand ihren Widerstand mit Gewalt und konsumierte vor der Tat Kokain.
In dem sechstägigen Prozess bestritt der Angeklagte die Vorwürfe, doch das Gericht folgte den Aussagen der Geschädigten, die durch Chatnachrichten und Zeugenaussagen gestützt wurden. Zu Gunsten des Mannes wertete die Kammer, dass er von weiterer Gewalt abgesehen und die Frau schließlich gehen ließ.
Zudem gestand er den Konsum von Drogen und Alkohol sowie Beleidigungen und Freiheitsberaubung.
Das Gericht ordnete neben der Haftstrafe die anschließende Unterbringung in Sicherungsverwahrung an, da der Mann mit einer Vorgeschichte von Gewaltdelikten als weiterhin gefährlich eingestuft wird. Während der Urteilsverkündung wurde der Angeklagte ausfallend und beschimpfte den Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Landgericht München II (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?
Landgericht München II, dts Nachrichtenagentur, Tinder.
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An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?
München, Dachau
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Das Landgericht München II verurteilte einen 32-jährigen Mann wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft, da er eine Frau nach einem Treffen über Tinder trotz ihres Widerstands gewaltsam sexuell missbraucht hatte.
Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?
Der Hintergrund des Ereignisses ist ein Treffen zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten, das über die Dating-App Tinder organisiert wurde. Trotz ablehnender Äußerungen der Frau missbrauchte der Angeklagte sie sexuell und setzte Gewalt ein, was zusammen mit seinem Drogenkonsum zu einer Verurteilung wegen Vergewaltigung und Körperverletzung führte.
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Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Der Schwerpunkt liegt auf den Details des Urteils des Landgerichts München II sowie dem Verhalten des Angeklagten während des Prozesses.
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