Bund und Länder zahlen 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss

Bund und Länder zahlen 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss

Berlin () – Bund und Länder haben im vergangenen Jahr rund 3,2 Milliarden Unterhaltsvorschuss an alleinerziehende Elternteile gezahlt.

Das geht aus Zahlen des Familienministeriums hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben) berichten. Demnach wurden 2024 rund 551 Millionen Euro mehr Unterhaltsvorschuss gezahlt als noch im Jahr zuvor.

Nur einen kleinen Teil des Geldes konnten sich die von den eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückholen. Die sogenannte Rückgriffsquote lag 2024 bei 17 Prozent (545 Millionen Euro). Damit ist die Quote gegenüber den Vorjahren leicht gesunken, liegt aber insgesamt im Schnitt der Jahre seit 2018.

Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, künftig mehr Druck auf unterhaltspflichtige Elternteile zu machen, die nicht zahlen. Geplant sind unter anderem schärfere Sanktionen, etwa der Führerscheinentzug. In einem „nächsten Schritt“, heißt es im Koalitionsvertrag, sollen Alleinerziehende und ihre Kinder dann weiter unterstützt werden, in dem das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Vorschuss angerechnet wird. Derzeit wird es vollständig angerechnet.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter sieht in der nur noch hälftigen Anrechnung eine „eine dringende Verbesserung, die vielen Alleinerziehenden hilft und prioritär umgesetzt werden sollte“. Das sagte die Verbandsvorsitzende Daniela Jaspers den Funke-Zeitungen. „Die an einen erhöhten Rückgriff beim Unterhaltsvorschuss als Refinanzierung zu koppeln, halten wir jedoch für unrealistisch.“ Stattdessen brauche es eine sichere eigenständige Finanzierung im Bundeshaushalt, um diese wichtige Verbesserung des Unterhaltsvorschusses nicht auf Sand zu bauen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Strand (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

Bund, Länder, Familienministerium, Funke-Mediengruppe, Union, SPD, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Daniela Jaspers

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Nicht erwähnt.

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Im Jahr 2024 zahlten Bund und Länder rund 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss an alleinerziehende Elternteile, was einen Anstieg von 551 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr darstellt, während die Rückgriffsquote auf die unterhaltspflichtigen Eltern mit 17 Prozent leicht gesunken ist und Reformen zur besseren Unterstützung der Alleinerziehenden in Aussicht stehen.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist die kontinuierlich steigende finanzielle Unterstützung für alleinerziehende Elternteile durch Unterhaltsvorschüsse, da viele Väter oder Mütter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde beschlossen, mehr Druck auf säumige Elternteile auszuüben und die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss zu reformieren, um alleinerziehenden Familien besser zu helfen und die Rückgriffsquote zu erhöhen.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass Bund und Länder 2024 einen Rekordbetrag an Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Eltern gezahlt haben, während die Rückgriffsquote leicht gesunken ist. Union und SPD planen, unterhaltspflichtige Eltern stärker zu sanktionieren, während der Verband alleinerziehender Mütter und Väter eine hälftige Anrechnung des Kindergeldes als Verbesserung unterstützt, jedoch eine eigenständige Finanzierung fordert.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Hier sind die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen:

Erhöhung der gezahlten Unterhaltsvorschüsse, sinkende Rückgriffsquote, geplante schärfere Sanktionen, mögliche Unterstützung durch hälftige Anrechnung des Kindergeldes, Forderung nach unabhängiger Finanzierung im Bundeshaushalt.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Verbandsvorsitzenden Daniela Jaspers zitiert. Sie beschreibt die hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss als „eine dringende Verbesserung, die vielen Alleinerziehenden hilft und prioritär umgesetzt werden sollte“. Gleichzeitig äußert sie Bedenken, dass die Reform an einen erhöhten Rückgriff als Refinanzierung gekoppelt wird, und fordert eine sichere eigenständige Finanzierung im Bundeshaushalt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur
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