
Berlin () – Der Verwaltungsrat des RBB geht im Rechtsstreit mit seiner früheren Intendantin Patricia Schlesinger gegen Teile des Urteils des Berliner Landgerichts in Berufung. Das habe der Verwaltungsrat auf seiner Sitzung am 5. August beschlossen, teilte der RBB am Dienstag mit.
Der Verwaltungsratsvorsitzende Wolfgang Krüger teilte mit, Ziel sei es, „finanziellen Schaden“ von den Beitragszahlern sowie vom RBB abzuwenden. Konkret will das Aufsichtsgremium erreichen, dass das Kammergericht feststellt, dass Schlesinger „für ihre Entscheidungen in Sachen Bonuszahlungen und ARD-Zulage persönlich haftbar ist“.
Zudem verlangt der RBB Schadenersatz für das eingestellte Projekt „Digitales Medienhaus“ (DMH). „Darüber hinaus ist es unser Anliegen, die Kosten des Projekts Digitales Medienhaus von ihr zurückzuverlangen“, so Krüger. Das Projekt wurde Ende 2022 beendet, der RBB fordert mehr als 12,9 Millionen Euro plus Zinsen.
Das Landgericht hatte den Komplex „Digitales Medienhaus“ vom Verfahren abgetrennt.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Patricia Schlesinger (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden im Beitrag namentlich erwähnt?
Patricia Schlesinger, Wolfgang Krüger
Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?
RBB, Berliner Landgericht, Kammergericht, Digitales Medienhaus (DMH), ARD
Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?
Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 5. August.
An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?
Berlin
Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?
Der RBB geht im Rechtsstreit mit der ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger in Berufung, um finanzielle Schäden von den Beitragszahlern abzuwenden und Schadenersatz für das gescheiterte Projekt "Digitales Medienhaus" in Höhe von über 12,9 Millionen Euro zu fordern.
Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist ein Rechtsstreit des RBB mit seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger, der durch Vorwürfe über Bonuszahlungen und das gescheiterte Projekt "Digitales Medienhaus" ausgelöst wurde. Der Verwaltungsrat strebt an, gesetzliche Verantwortung und Schadenersatzforderungen in Bezug auf Schlesingers Entscheidungen durchzusetzen, um finanzielle Verluste für die Beitragszahler und den Sender zu vermeiden.
Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?
Der RBB geht im Rechtsstreit mit seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger in Berufung, um finanzielle Schäden von den Beitragszahlern abzuwenden und sie persönlich für Entscheidungen bezüglich Bonuszahlungen und das gescheiterte Projekt "Digitales Medienhaus" haftbar zu machen. Der Verwaltungsratsvorsitzende äußerte, dass man Schadensersatz für das eingestellte Projekt in Höhe von über 12,9 Millionen Euro plus Zinsen verlangt.
Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Berufung des Verwaltungsrats gegen Teile des Urteils, Abwendung finanziellen Schadens von Beitragszahlern und RBB, persönliche Haftbarkeit von Schlesinger für Entscheidungen zu Bonuszahlungen und ARD-Zulage, Schadenersatzforderung für das eingestellte Projekt "Digitales Medienhaus", Rückverlangung der Kosten des Projekts "Digitales Medienhaus" von Schlesinger, Forderung von über 12,9 Millionen Euro plus Zinsen.
Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Wolfgang Krüger, dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats des RBB, zitiert. Er äußerte, dass das Ziel der Berufung sei, "finanziellen Schaden" von den Beitragszahlern sowie vom RBB abzuwenden und dass die Haftung von Patricia Schlesinger für ihre Entscheidungen in Bezug auf Bonuszahlungen und die ARD-Zulage festgestellt werden soll.
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