
Dresden () – Die sächsische Staatsregierung hat die Förderrichtlinie für preisgünstigen Mietwohnraum angepasst. Damit sollen mehr Modernisierungsprojekte unterstützt werden, insbesondere in ländlichen Gebieten und bei Denkmalschutzimmobilien, teilte das Ministerium am Dienstag mit.
Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) erklärte, die Novelle sei ein wichtiger Baustein für bezahlbaren Wohnraum in ganz Sachsen.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass künftig auch Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden von attraktiven Förderkonditionen profitieren sollen. Zudem werden in ländlichen Regionen die Einkommensgrenzen für potenzielle Mieter angehoben, um die Vermietung zu erleichtern.
Die Förderquote bei den energetisch hochwertigen Modernisierungen wird für nichtenergetische Maßnahmen von 70 auf 60 Prozent gesenkt, um mehr Projekte unterstützen zu können.
Insgesamt stehen im aktuellen Doppelhaushalt bis zu 140 Millionen Euro für 2025 und fast 150 Millionen Euro für 2026 bereit. Die geförderten Wohnungen unterliegen für 15 Jahre einer Mietpreis- und Belegungsbindung.
Anträge können bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Altbau mit Baugerüst (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden im Beitrag namentlich erwähnt?
Regina Kraushaar
Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?
Sächsische Staatsregierung, Ministerium, Regina Kraushaar (CDU), Sächsischen Aufbaubank
Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?
Nicht erwähnt
An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?
Dresden, Sachsen
Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?
Die sächsische Staatsregierung hat die Förderrichtlinie für preisgünstigen Mietwohnraum geändert, um mehr Modernisierungsprojekte in ländlichen Gebieten und bei denkmalgeschützten Gebäuden zu unterstützen, die Einkommensgrenzen für Mieter anzuheben und die Förderquote für bestimmte Maßnahmen zu senken, wobei bis zu 290 Millionen Euro für 2025 und 2026 bereitgestellt werden.
Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?
Der Auslöser für die Anpassung der Förderrichtlinie ist das steigende Bedürfnis nach bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in Sachsen, wo ländliche Gebiete und denkmalgeschützte Immobilien stärker unterstützt werden sollen. Die Novelle zielt darauf ab, Modernisierungsprojekte zu fördern und die Vermietung zu erleichtern.
Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass die sächsische Staatsregierung die Förderrichtlinie für günstigen Mietwohnraum angepasst hat, um Modernisierungsprojekte, insbesondere in ländlichen Gebieten sowie bei Denkmalschutzimmobilien, gezielt zu unterstützen. Infrastrukturministerin Regina Kraushaar betont, dass die Änderungen einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Sachsen leisten sollen.
Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: mehr Unterstützung für Modernisierungsprojekte, insbesondere in ländlichen Gebieten und bei Denkmalschutzimmobilien, Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden profitieren von attraktiven Förderkonditionen, Einkommensgrenzen für potenzielle Mieter werden in ländlichen Regionen angehoben, Vermietung wird erleichtert, Förderquote bei energetisch hochwertigen Modernisierungen wird gesenkt, mehr Projekte können unterstützt werden, 140 Millionen Euro für 2025 und 150 Millionen Euro für 2026 stehen bereit, geförderte Wohnungen unterliegen 15 Jahre Mietpreis- und Belegungsbindung.
Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) erklärte, die Novelle sei ein wichtiger Baustein für bezahlbaren Wohnraum in ganz Sachsen.
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