Nach einem Unfall richtig beraten sein

Nach dem deutschen Statistischen Bundesamt (Destatis) erreichte die Zahl der Unfälle im Jahr 2016 einen neuen Höchststand. Dabei wurden nach der endgültigen Verkehrsunfallstatistik von der rund 2,6 Millionen Straßenverkehrsunfälle erfasst. Den größten Teil dieser Unfälle machen diejenigen mit einem ausschließlichen Sachschaden aus. In solch einem Fall sollte zunächst geprüft werden, ob der entstandene Schaden 715€ überschreitet. Falls diese Grenze überschritten wird, fordern Versicherungsunternehmen in der Regel zur Schadensregulierung ein Kfz-Gutachten an, aus dessen die voraussichtlichen Reparaturkosten hervorgehen müssen.

Doch wer übernimmt die Kosten für ein PKW-Gutachten?

Der Unfallverursacher bzw. dessen tragen die Kosten, die bei dem Benachteiligten anfallen. Nach aktuell geltendem ist dabei der Betroffene genauso zu stellen, als wäre der Unfall niemals zustande gekommen. Des Weiteren hat der Unfall Benachteiligte die Möglichkeit zwischen der Zurücksetzung seines PKWs in den Zustand von vor dem Unfall oder den angefallenen Schaden in der Höhe eines angemessenen Geldbetrags aufzuwiegen.

Für den Haftpflichtfall trägt die Versicherung des Unfallverursachers alle entstandenen Kosten. Darunter fallen unter anderen Reparaturkosten, Kosten für einen Kfz-Sachverständigen sowie die Kosten für einen rechtlichen Beistand seitens des Unfall Benachteiligten. Sollten wegen des Unfalls weitere Kostenansprüche entstanden sein, können diese unter der Voraussetzung, dass eine vollständige und fachständige Beweissicherung vorliegt, ebenfalls von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden.

Das unabhängige PKW-Gutachten

Ein unabhängiges PKW-Gutachten dient als Beweissicherung vor dem Gericht. Dieses zeichnet sich durch eine ausführliche des Schadensausmaßes aus und sorgt dafür, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dem entstandenen Schaden aufkommen.

Bei einer fiktiven Schadensregulierung durch den Unfallverursacher fungiert ein freies und unabhängiges Gutachten der Versicherung als Grundlage für die Abrechnung.

Darüber hinaus hat der Unfall Benachteiligte über den Reparationszeitraum hinweg das Anrecht auf einen Mietwagen. Die Mietwagenklasse, die dem Benachteiligten zusteht, wird ebenfalls in dem freien Gutachten bestimmt. Für den Fall, dass kein Mietwagen für den Zeitraum der Reparatur beansprucht wird, hat die betroffene Person die Möglichkeit eine Nutzungsausfall-Entschädigung geltend zu machen. Dabei wird der Tagessatz, der dem Kunden zusteht, auch anhand des Gutachtens definiert.

Im Falle eines Totalschadens wird die Höhe des Wiederbeschaffungswerts des PKWs aus der Summe des Werts des Fahrzeugs zu dem Zeitpunkt vor dem Unfall und eines Restwerts ermittelt. Die Wertminderung des PKWs wird unter Berücksichtigung des Minderwertes bestimmt.

Neutraler Sachverständiger

Im Idealfall sollte ein neutraler Kfz-Sachverständiger ein Gutachten anfertigen. Dies gewährleistet ein objektives Urteil. Fachlich hochqualifizierte und erfahrene Hilfe nach einem PKW-Unfall finden Sie auf pkw-unfall-gutachter.de.

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Nach einem Unfall richtig beraten sein

Gabi Klein
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