GKV dringen auf erweiterte Hausarztangebote auch in Randzeiten

GKV dringen auf erweiterte Hausarztangebote auch in Randzeiten

Berlin () – Nach der Einigung des GKV-Spitzenverbandes mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Kriterien für Vergütungspauschalen sollen Patienten ab 2026 von einem breiteren Versorgungsangebot der Hausarztpraxen profitieren können.

„Wir haben gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen ersten Schritt hin zu mehr Patientenorientierung gemacht“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, der „Rheinischen Post“ (Montag). „Mehr Sprechstunden am Freitagnachmittag, mehr Praxen, die Hausbesuche durchführen und eine bessere hausärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnenden sind nur drei der zehn Punkte, die wir erreichen wollen“, ergänzte sie.

„Über die gezielte Verknüpfung der Finanzierung mit der Struktur des vorgehaltenen Versorgungsangebotes gibt es künftig einen neuen Anreiz für die Praxen, hier mehr auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zu hören“, sagte Stoff-Ahnis. Allerdings ist noch offen, ob und wann die Patienten von der Neuregelung etwas merken werden. Denn: „Wir wissen noch nicht, wie viele hausärztliche Praxen ihre Versorgungsangebote nun anpassen“, sagte die GKV-Vizechefin.

Hintergrund sind neue Kriterien, die Hausarztpraxen künftig erfüllen müssen, um noch bestimmte Gelder zu erhalten – bislang sind diese Zahlungen nicht an solche Bedingungen geknüpft. Die bisherige „Strukturpauschale“ macht etwa ein Drittel – rund drei Milliarden – der Vergütung aller hausärztlichen Praxen aus. Sie wurde dafür gezahlt, dass die Praxen überhaupt an der Patientenversorgung teilnehmen. Ab dem 1. Januar wird die bisherige Pauschale durch eine sogenannte „Vorhaltepauschale“ ersetzt – und nur noch dann gezahlt, wenn die Praxen ihren Patienten definierte Leistungen anbieten.

Zehn solcher Kriterien haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erarbeitet. Neben den Sprechstunden in Randzeiten und regelmäßigen Pflegeheimbesuchen gehören etwa auch Videosprechstunden oder eine bestimmte Zahl von Impfungen und Ultraschalluntersuchungen zu den Kriterien, die für die Pauschale erfüllt werden müssen.

Die neu geregelte Pauschale geht zurück auf eine Vorgabe des früheren Bundesgesundheitsministers Lauterbach (SPD), der mit den Maßnahmen die hausärztliche Versorgung in Deutschland verbessern wollte. Der alte Bundestag hatte dafür das sogenannte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz noch im vergangenen Januar beschlossen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Rheinische Post, Karl Lauterbach, SPD, Bundestag, Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Ab dem 1. Januar 2026.

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Berlin

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Ab 2026 sollen Patienten durch neue Vergütungskriterien für Hausarztpraxen von einer erweiterten Versorgung profitieren, die neben zusätzlichen Sprechstunden auch Hausbesuche und digitale Leistungen umfasst, wobei die Umsetzung noch unklar ist.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Auslöser für die beschriebenen Veränderungen in der hausärztlichen Versorgung ist die Vorgabe des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, die durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz umgesetzt wurde. Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung in Deutschland zu verbessern, indem neue Kriterien für die Vergütung von Hausarztpraxen eingeführt werden, sodass diese besser auf die Bedürfnisse der Patienten eingehen.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Der Artikel beschreibt, dass die GKV und die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Einigung erzielt haben, um ab 2026 die hausärztliche Versorgung durch neue Vergütungskriterien zu verbessern, was von der Politik als Schritt hin zu mehr Patientenorientierung gewertet wird. Es bleibt jedoch unklar, inwieweit Patienten tatsächlich von diesen Änderungen profitieren werden, da die Anpassungen der Praxen noch nicht sicher sind.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die Folgen oder Konsequenzen sind: breiteres Versorgungsangebot der Hausarztpraxen, mehr Sprechstunden am Freitagnachmittag, mehr Praxen, die Hausbesuche durchführen, bessere hausärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnenden, neuer Anreiz für Praxen, Anpassung der Versorgungsangebote, Zahlung der Vorhaltepauschale nur bei Erfüllung definierter Leistungen, Einführung neuer Kriterien für die Pauschale.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Stefanie Stoff-Ahnis, der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, zitiert. Sie betont, dass gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ein Schritt hin zu mehr Patientenorientierung gemacht wurde und nennt konkrete Ziele wie zusätzliche Sprechstunden und bessere hausärztliche Versorgung für Pflegeheimbewohnende.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur