Justizministerium legt Gesetz zur elektronischen Fußfessel vor

Justizministerium legt Gesetz zur elektronischen Fußfessel vor

Berlin () – Das Bundesjustizministerium hat am Montag einen Gesetzentwurf zur verbesserten Verhinderung häuslicher Gewalt veröffentlicht. Familiengerichte sollen so Gewalttäter zum Tragen von elektronischen Fußfesseln verpflichten können, wie das Ministerium am Montag mitteilte. Der veröffentlichte Entwurf sieht vornehmlich Änderungen des Gewaltschutzgesetzes vor.

Neben der Fußfessel sollen Familiengerichte die Möglichkeit bekommen, Gewalttäter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings zu verpflichten. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen insbesondere Annäherungsverbote sollen zudem schärfer geahndet werden können. Nach dem Gesetzentwurf könnten Familiengerichte künftig auch Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen. Das diene der verbesserten Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen.

„Unser Staat muss mehr tun gegen häusliche Gewalt. Wir müssen insbesondere Frauen besser schützen“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Alle paar Minuten werde in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen. Beinahe jeden zweiten Tag töte ein seine Partnerin oder Ex-Partnerin. „Wir dürfen uns an diese brutale Gewalt nicht gewöhnen.“

Häusliche Gewalt müsse entschlossen bekämpft werden. „Deshalb ist es richtig, Familiengerichten bundesweit die Möglichkeit zu geben, elektronische Fußfesseln anzuordnen, um häusliche Gewalt zu verhindern“, so Hubig.

Elektronische Fußfesseln könnten Leben retten, so die Justizministerin. Dies zeigten die Erfahrungen in Spanien. „Es ist an der Zeit, dass wir dieses Instrument auch in Deutschland flächendeckend einsetzen, um insbesondere Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen“, so die Sozialdemokratin. Wichtig sei, dass der Kampf gegen häusliche Gewalt insgesamt zu einem Schwerpunkt der Rechtspolitik gemacht werde. „Genau das werde ich in dieser Wahlperiode tun. Denn jeder Fall von häuslicher Gewalt ist einer zu viel“, so die SPD-Politikerin.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

Bundesjustizministerium, SPD

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Nicht erwähnt

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Die beschriebenen Ereignisse finden in Berlin statt.

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der es Familiengerichten ermöglichen soll, Gewalttätern in Fällen häuslicher Gewalt elektronische Fußfesseln und die Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings aufzuerlegen sowie Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen strenger zu ahnden, um insbesondere Frauen besser zu schützen.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Auslöser für den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Bekämpfung häuslicher Gewalt sind die alarmierend hohen Zahlen von Angriffen auf Frauen durch Partner oder Ex-Partner in Deutschland. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont die Notwendigkeit, wirksamere Schutzmaßnahmen zu implementieren, um Gewaltopfer, insbesondere Frauen, besser zu schützen.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Im Artikel wird die Reaktion des Bundesjustizministeriums auf das Thema häusliche Gewalt beschrieben, indem ein Gesetzentwurf vorgestellt wird, der unter anderem die Einführung elektronischer Fußfesseln für Gewalttäter vorsieht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont die Notwendigkeit, Frauen besser zu schützen und häusliche Gewalt entschlossen zu bekämpfen, was auch durch die internationale Erfahrung mit Fußfesseln untermauert wird.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die im Artikel genannten Folgen oder Konsequenzen sind:

- Gewalttäter müssen elektronische Fußfesseln tragen,
- Gewalttäter müssen an Anti-Gewalt-Trainings teilnehmen,
- Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen werden schärfer geahndet,
- Familiengerichte dürfen Auskünfte aus dem Waffenregister einholen,
- Verbesserung der Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert. Sie betont, dass der Staat mehr gegen häusliche Gewalt unternehmen müsse, insbesondere um Frauen besser zu schützen. Hubig hebt hervor, dass elektronische Fußfesseln dazu beitragen könnten, häusliche Gewalt zu verhindern und Leben zu retten, basierend auf positiven Erfahrungen aus Spanien.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur
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