
Ulm () – Das Landratsamt hat die bestehenden Einschränkungen für die Wasserentnahme aus Bächen und kleineren Flüssen im Alb-Donau-Kreis bis zum 16. September 2025 verlängert. Trotz einzelner Regenfälle führen viele Gewässer im Kreis weiterhin deutlich zu wenig Wasser, teilte die Behörde am Montag mit.
Wasserstände und Abflussmengen liegen vielerorts noch immer unter den üblichen Niedrigwassergrenzen.
Im August wurden bislang 56 Millimeter Niederschlag gemessen, im Durchschnitt sind es 94 Millimeter. Da weitere nennenswerte Niederschläge in diesem Monat nicht zu erwarten sind, bleibt die Lage angespannt.
Fachleute betonen, dass eine Entlastung nur durch länger anhaltenden Landregen möglich sei.
Ursprünglich aufgehobene Ausnahmen gelten nun wieder: Ab dem 27. August unterliegen auch die Riß, die Rot und die Westernach erneut den Einschränkungen. Für die Donau, die Iller, den Stehenbach, den Gießen sowie die Baggerseen bleiben die Regelungen dagegen ausgesetzt.
Verboten ist insbesondere die Wasserentnahme mit Pumpen oder ähnlichen technischen Geräten, erlaubt bleibt lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen.
Ziel der Maßnahmen ist es, die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer zu erhalten. Niedrigwasser verschlechtert die Lebensbedingungen für Fische und andere Organismen und erhöht zugleich den relativen Anteil von Abwasser.
Ausnahmen von den Regelungen können nur in begründeten Fällen bei der unteren Wasserbehörde beantragt werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wasser (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden im Beitrag namentlich erwähnt?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?
- Landratsamt
- Alb-Donau-Kreis
- untere Wasserbehörde
Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?
Datum oder Zeitraum: 16. September 2025 (für die Verlängerung der Einschränkungen) und 27. August (Beginn der wieder geltenden Einschränkungen).
An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?
Ulm, Alb-Donau-Kreis, Riß, Rot, Westernach, Donau, Iller, Stehenbach, Gießen, Baggerseen.
Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?
Das Landratsamt Ulm hat die Wasserentnahme aus Bächen und kleineren Flüssen im Alb-Donau-Kreis bis zum 16. September 2025 aufgrund weiterhin niedriger Wasserstände und unzureichendem Niederschlag verlängert, wobei technische Entnahmen untersagt sind und nur Handentnahmen erlaubt sind, um die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer zu erhalten.
Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?
Der Hintergrund für die Verlängerung der Wasserentnahme-Einschränkungen im Alb-Donau-Kreis ist die anhaltende Niedrigwasserlage in vielen Gewässern, bedingt durch unzureichende Niederschläge. Im August wurden nur 56 Millimeter Regen gemessen, während der Durchschnitt bei 94 Millimetern liegt. Dies führt zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen für aquatische Organismen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer zu erhalten.
Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass das Landratsamt im Alb-Donau-Kreis die Wasserentnahme aus Bächen und kleinen Flüssen bis September 2025 eingeschränkt hat, um die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer zu schützen. Trotz vereinzelter Regenfälle bleibt die Wassersituation angespannt, was auf ein mangelndes öffentliches Bewusstsein für die Bedeutung von Niederschlägen hinweist.
Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Verlängerung der Einschränkungen für die Wasserentnahme, viele Gewässer führen zu wenig Wasser, Wasserstände und Abflussmengen liegen unter den Niedrigwassergrenzen, angespannte Lage durch geringen Niederschlag, Lebensbedingungen für Fische und andere Organismen verschlechtern sich, erhöhter Anteil von Abwasser, Ausnahmen nur bei begründeten Fällen möglich.
Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?
Im Artikel wird eine Stellungnahme des Landratsamts zitiert, das die Verlängerung der Einschränkungen für die Wasserentnahme bis zum 16. September 2025 erklärt. Die Behörde weist darauf hin, dass trotz einzelner Regenfälle viele Gewässer im Alb-Donau-Kreis weiterhin unter den Niedrigwassergrenzen leiden.
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