Papier kritisiert parteipolitische Praxis bei Richterwahlen

Papier kritisiert parteipolitische Praxis bei Richterwahlen

Karlsruhe () – Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier fordert ein anderes Vorgehen bei der Aufstellung von Kandidaten für die Richterposten in Karlsruhe.

„Das Problem liegt meines Erachtens nicht in der gesetzlichen Regelung des Wahlvorgangs, sondern in der vor Jahrzehnten eingeführten Handhabung durch die parteipolitische Praxis“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Dienstag).

„Ohne jede gesetzliche Grundlage haben sich die damaligen großen Volksparteien, also CDU/CSU einerseits und SPD andererseits, sogenannte Vorschlagsrechte eingeräumt und diese dann mit den jeweiligen kleinen Koalitionspartnern FDP und Grünen geteilt. Diese starre Verteilung von überkommenen Vorschlagsrechten an etablierte Parteien kann so nicht aufrechterhalten werden.“

Papier sagte: „Sie entspricht nicht den Realitäten der Zusammensetzung des Parlaments und ignoriert die inzwischen eingetretenen Veränderungen und Fragmentierungen der deutschen Parteienlandschaft. Ihre Aufrechterhaltung kann dazu führen, dass die der Verfassungsrichter ständig in ein parteipolitisches Gezänk ausartet. Das schadete zweifellos dem Ansehen und der Autorität des Bundesverfassungsgerichts.“

Er fügte hinzu: „Die Richterstellen des Bundesverfassungsgerichts sind keine Erbhöfe. Die Parteien sollten insgesamt auf ihre überkommenen, sogenannten Vorschlagsrechte verzichten.“ Papier schlug vor: „Die zwölf Mitglieder des Wahlausschusses des Bundestages, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vom Plenum gewählt werden, müssen sich in vertraulicher und sachbezogener auf Vorschläge einigen, die dann im Plenum zur Wahl gestellt werden. Diese Personalvorschläge des nichtöffentlich beratenden Wahlausschusses trügen nicht den Stempel eines formellen Parteikandidaten als Ergebnis eines abgesprochenen Parteiproporzes.“

Der Ex-Verfassungsgerichtspräsident unterstrich: „Nach der gesetzlichen Regelung kann jedes Mitglied des Wahlausschusses einen Vorschlag machen, der dann allerdings acht der zwölf Stimmen auf sich vereinen müsste. Die Vertraulichkeit des Verfahrens im Wahlausschuss könnte sachbezogene Verständigungen erleichtern und eine öffentliche Diskreditierung von Kandidaten verhindern.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesverfassungsgericht (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

Bundesverfassungsgericht, CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen, Wahlausschuss, Bundestag

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Nicht erwähnt.

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Karlsruhe

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, fordert eine des Kandidatennominierungsprozesses für Verfassungsrichter, um parteipolitische Praktiken zu überwinden und die Autorität des Gerichts zu stärken.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist die Kritik von Hans-Jürgen Papier an der parteipolitischen Praxis bei der Wahl von Verfassungsrichtern in Deutschland. Er sieht die starre Verteilung der Vorschlagsrechte zwischen den etablierten Parteien (CDU/CSU und SPD) als problematisch an, da sie nicht mehr die heutige Struktur des Parlaments widerspiegelt und die Wahl in parteipolitische Konflikte verwandelt. Papier fordert daher eine Reform, um die Wahlprozesse zu optimieren und die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu stärken.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Im Artikel wird die Forderung von Hans-Jürgen Papier nach einer Reform der Wahlpraxis für Richterposten am Bundesverfassungsgericht thematisiert. Er kritisiert die parteipolitische Handhabung und plädiert für ein Verfahren, das ohne die bisherigen Vorschlagsrechte der großen Parteien auskommt, um die Unabhängigkeit und Autorität des Gerichts zu stärken und parteipolitisches Gezänk zu vermeiden.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

- Die Wahl der Verfassungsrichter könnte in ein parteipolitisches Gezänk ausarten,
- Das Ansehen und die Autorität des Bundesverfassungsgerichts könnten geschädigt werden,
- Die Aufrechterhaltung der Vorschlagsrechte könnte nicht den realen Verhältnissen im Parlament entsprechen,
- Eine vertrauensvolle und sachbezogene Beratung im Wahlausschuss könnte erleichtert werden,
- Eine öffentliche Diskreditierung von Kandidaten könnte verhindert werden.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, zitiert. Er fordert ein anderes Vorgehen bei der Auswahl von Richtern und kritisiert die parteipolitische Handhabung der Vorschlagsrechte, die nicht den aktuellen Gegebenheiten der Parteienlandschaft entspreche und das Ansehen des Gerichts gefährde. Zudem schlägt er vor, dass die Mitglieder des Wahlausschusses sich in vertraulichen Beratungen auf Vorschläge einigen sollten, um parteipolitische Diskreditierungen zu vermeiden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur