AfD-Abgeordneter verteidigt Post zu ersten Strophen der Ex-Hymne

AfD-Abgeordneter verteidigt Post zu ersten Strophen der Ex-Hymne

Berlin () – Der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Teich hat seinen Post verteidigt, in dem er beklagt hatte, dass in der Bundesrepublik lediglich die dritte Strophe des „Liedes der Deutschen“ als Nationalhymne gesungen wird.

„Eine souveräne Nation bekennt sich zu ihren Symbolen, ohne Angst und ohne Verkleinerung“, sagte Teich der „Welt“. Die dritte Strophe bleibe die offizielle Hymne. „Die ersten beiden Strophen gehören zu unserem kulturellen Erbe und stehen für eine lange , die nicht durch eine kurze, wenn auch schreckliche Zeitspanne bestimmt werden darf.“

Heike Radvan, Professorin für Rechtsextremismus-Forschung an der Universität Tübingen, kritisiert dies scharf. „Der AfD-Abgeordnete Tobias Teich stellt sich mit seiner Forderung in eine lange Tradition des rechtsextremen Geschichtsrevisionismus, der die NS-Verbrechen beschweigt, positivierend umdeutet und Gebiete zurückfordert, die infolge der Kriegsverbrechen des NS-Staates seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs vertraglich zu den Nachbarstaaten gehören“, sagte sie der „Welt“.

Die erste Strophe sei „deutlich nationalistisch konnotiert“, sagte Radvan weiter. „Wer die Nationalhymne um diese Zeilen ergänzen will, fordert einen `Schlussstrich` unter die nach wie vor notwendige Auseinandersetzung um die NS-Verbrechen. Dies widerspricht demokratischen Vorstellungen.“

Teich weist dies zurück. „Die deutsche Geschichte ist länger als zwölf Jahre“, sagte er. „Ist es nicht geradezu pathologisch, eine jahrhundertealte Kulturgeschichte auf diese kurze Epoche zu verkürzen?“

Die AfD-Bundestagsfraktion möchte sich das Posting ihres Abgeordneten nicht zu eigen machen. „Bei den Aussagen von Herrn Teich handelt es sich um eine persönliche Meinung“, sagte ein Sprecher der Fraktion der „Welt“. „Deutsche Nationalhymne ist die dritte Strophe des Liedes der Deutschen. Daran möchte die AfD-Fraktion nichts ändern.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Tobias Teich (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

AfD, Tobias Teich, Heike Radvan, Universität Tübingen, NS-Staat, Welt

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Nicht erwähnt

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Berlin, Tübingen

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

AfD-Abgeordneter Tobias Teich verteidigt seine Forderung nach Berücksichtigung der ersten beiden Strophen des "Liedes der Deutschen" als Teil des deutschen Kulturerbes, während Professorin Heike Radvan ihn wegen Geschichtsrevisionismus und Nationalismus scharf kritisiert, was die AfD-Fraktion jedoch nicht unterstützt.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Auslöser für das Ereignis war Tobias Teichs Instagram-Post, in dem er die Entscheidung kritisierte, nur die dritte Strophe des "Liedes der Deutschen" als Nationalhymne zu verwenden. Er argumentierte, dass auch die ersten beiden Strophen Teil des kulturellen Erbes Deutschlands seien und eine Auseinandersetzung mit der gesamten deutschen Geschichte erforderlich sei. Dies stieß auf scharfe Kritik von Fachleuten, die ihn des Geschichtsrevisionismus bezichtigten und auf die problematische nationalistische Konnotation der ersten Strophe hinwiesen.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Der AfD-Abgeordnete Tobias Teich hat seinen umstrittenen Post verteidigt, in dem er die erste und zweite Strophe des "Liedes der Deutschen" als Teil des kulturellen Erbes betrachtet. Dies wurde von Expertin Heike Radvan als rechtsextremer Geschichtsrevisionismus kritisiert, während die AfD-Bundestagsfraktion betont, dass Teichs Aussagen dessen persönliche Meinung sind und keine offizielle Position der Fraktion widerspiegeln.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

- Kritik von Heike Radvan an Tobias Teichs Forderung,
- Einordnung von Teichs Forderung in die Tradition des rechtsextremen Geschichtsrevisionismus,
- Beschweigen und positivieren von NS-Verbrechen,
- Forderung nach einem „Schlussstrich“ unter die Auseinandersetzung mit NS-Verbrechen,
- Widerspruch gegen demokratische Vorstellungen,
- Abgrenzung der AfD-Bundestagsfraktion von Teichs Aussagen.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Tobias Teich, der AfD-Bundestagsabgeordnete, verteidigt seine Ansicht, dass die ersten beiden Strophen des "Liedes der Deutschen" Teil des kulturellen Erbes sind und nicht wegen einer kurzen, schrecklichen Zeitspanne ignoriert werden sollten. Heike Radvan, Professorin für Rechtsextremismus-Forschung, kritisiert hingegen, dass Teichs Forderung ein Beispiel für rechtsextremen Geschichtsrevisionismus sei.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur