Sachsen-Anhalt plant digitalen Pflegeplatzfinder für bessere Versorgung

Sachsen-Anhalt plant digitalen Pflegeplatzfinder für bessere Versorgung

Magdeburg () – Die -anhaltische Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes vorgelegt. Wie das Kabinett in Magdeburg mitteilte, sollen damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch einen digitalen Pflegeplatzfinder entlastet werden.

Die Neuregelung sieht vor, dass Pflegeheime verpflichtet werden, verfügbare Kurz- und Langzeitpflegeplätze zu melden.

Die gemeldeten Daten werden in einem öffentlich zugänglichen Portal gebündelt, das kostenlos per App oder im Web abrufbar sein soll. Das ‚Kompetenzzentrum Pflege digital‘ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird den Aufbau und die Betreuung des Portals übernehmen.

Für die hat der Landeshaushalt bereits Vorsorge getroffen.

Weitere Änderungen betreffen die Ergänzung der Qualitätsanforderungen um Palliativversorgung und Sterbebegleitung, die Aufnahme weiterer Fachkräfte in der Eingliederungshilfe sowie die Verlängerung der Regelprüfungen stationärer Einrichtungen von einem auf zwei Jahre bei geringen Mängeln. Der Gesetzentwurf soll nach Anhörung und zweiter Kabinettssitzung im Dezember den Landtag erreichen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

Gesundheitsministerium Sachsen-Anhalt, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Landtag Sachsen-Anhalt

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Nicht erwähnt

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Magdeburg, Halle-Wittenberg

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Die sachsen-anhaltische Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes vorgestellt, der unter anderem einen digitalen Pflegeplatzfinder einführt, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten, sowie Änderungen zur Palliativversorgung und Qualitätsanforderungen in Pflegeeinrichtungen vorsieht.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Auslöser für den Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes in Sachsen-Anhalt ist die Notwendigkeit, Pflegebedürftige und deren Angehörige zu entlasten, insbesondere durch die Einführung eines digitalen Pflegeplatzfinders. Dies soll die Transparenz und Zugänglichkeit von Pflegeplätzen erhöhen und die Qualität der Pflege verbessern.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass die sachsen-anhaltische Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes vorgestellt hat, der einen digitalen Pflegeplatzfinder einführen soll. Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden jedoch nicht konkret thematisiert.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die im Artikel genannten Folgen oder Konsequenzen sind: Entlastung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, Verpflichtung der Pflegeheime zur Meldung verfügbarer Pflegeplätze, Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Portals für Pflegeplätze, Übernahme des Aufbaus und der Betreuung des Portals durch das Kompetenzzentrum Pflege digital, Ergänzung der Qualitätsanforderungen um Palliativversorgung und Sterbebegleitung, Aufnahme weiterer Fachkräfte in der Eingliederungshilfe, Verlängerung der Regelprüfungen stationärer Einrichtungen von einem auf zwei Jahre bei geringen Mängeln.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es wird lediglich über den Gesetzentwurf und dessen Inhalte sowie die damit verbundenen Maßnahmen berichtet.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur