
New York () – Die Bundesregierung will offenbar der New-York-Erklärung über eine Zwei-Staaten-Lösung zwischen Israelis und Palästinensern zustimmen. Aus dem Auswärtigen Amt sei zu hören, dass die Zustimmung am Samstag vergangener Woche mitgeteilt worden sei, berichtet die „Welt“ (Freitagausgabe) berichtet. Am Freitag dieser Woche soll eine Resolution zur Abstimmung in der UN-Generalversammlung gelangen, mit der die New-York-Erklärung übernommen werden soll.
Die New-York-Erklärung, die Ende Juli bei einer internationalen Konferenz unter Vorsitz Frankreichs und Saudi-Arabiens verabschiedet wurde, verurteilt den Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 mit mehr als 1.000 zumeist zivilen Opfern und fordert die Terrormiliz zur Niederlegung ihrer Waffen auf. In Artikel 39 der Erklärung heißt es, im Kontext der Errichtung eines souveränen palästinensischen Staates solle unter anderem die Flüchtlingsfrage gelöst werden. Wörtlich heißt es: „zugleich erklären wir erneut das Rückkehrrecht“.
Israelische Politiker verschiedener Lager sind gegen eine umfassende Umsetzung eines Rückkehrrechts. Wenn mit dieser Formulierung auch alle nach 1948 geflohenen und vertriebenen Palästinenser sowie deren Nachkommen gemeint sind, könne dies die Einwanderung von fast sechs Millionen Palästinensern nach Israel legitimieren, so ihre Befürchtung. Dadurch würden Juden zu einer Minderheit im Staat.
Aus dem Auswärtigen Amt heißt es dem Bericht zufolge, aus Sicht Deutschlands müsse die Frage einer Rückkehr in direkten Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien gelöst werden. Das sei schon bisher die Position der Bundesregierung gewesen und sie bleibe es weiterhin. Die Regierung Merz hat wie die Vorgänger-Regierungen wiederholt die Hoffnung auf eine Zwei-Staaten-Lösung zwischen Israelis und Palästinensern geäußert. Bei Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern in der Vergangenheit wurde mitunter eine teilweise oder symbolische Rückkehr von palästinensischen Flüchtlingen diskutiert.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Vereinte Nationen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden im Beitrag namentlich erwähnt?
Die Nachricht enthält keine vollständigen Namen von Personen. Die erwähnten Entitäten beziehen sich hauptsächlich auf Institutionen wie die Bundesregierung, das Auswärtige Amt und die Regierung Merz, aber keine spezifischen Personen werden namentlich genannt.
Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?
Vereinte Nationen, Bundesregierung, Auswärtiges Amt, Welt, Frankreich, Saudi-Arabien, Hamas, Israel, Regierung Merz
Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?
Das Ereignis fand am 7. Oktober 2023 statt (Terrorangriff der Hamas) und die New-York-Erklärung wurde Ende Juli 2023 verabschiedet. Das Datum, an dem die Zustimmung der Bundesregierung vermeldet wurde, war Samstag vergangener Woche, was das Datum auf den 30. September 2023 datiert. Die Abstimmung in der UN-Generalversammlung soll am Freitag dieser Woche, also am 6. Oktober 2023, erfolgen.
An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?
New York, Frankreich, Saudi-Arabien
Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?
Die Bundesregierung plant, der New-York-Erklärung zur Zwei-Staaten-Lösung zwischen Israelis und Palästinensern zuzustimmen, die den Hamas-Terror verurteilt und die Rückkehrfrage von Flüchtlingen an regierungsinterne Verhandlungen knüpft, während israelische Politiker Bedenken über eine mögliche Massenimmigration ausdrücken.
Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?
Der Auslöser für die aktuelle Situation ist der Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023, der mehr als 1.000 zivile Opfer forderte. Dies führte zu internationaler Besorgnis und zur Verabschiedung der New-York-Erklärung, die eine Zwei-Staaten-Lösung und die Regelung der Flüchtlingsfrage fordert.
Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?
Die Bundesregierung beabsichtigt, der New-York-Erklärung zur Zwei-Staaten-Lösung zwischen Israelis und Palästinensern zuzustimmen, was durch das Auswärtige Amt kommuniziert wurde. In der politischen Diskussion gibt es jedoch Bedenken israelischer Politiker hinsichtlich der im Dokument angesprochenen Rückkehrrechte für palästinensische Flüchtlinge, die als Bedrohung für die jüdische Mehrheit in Israel angesehen werden.
Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Verurteilung des Terrorangriffs der Hamas, Aufforderung an die Hamas zur Niederlegung ihrer Waffen, Lösung der Flüchtlingsfrage im Kontext eines souveränen palästinensischen Staates, mögliche Legitimierung der Einwanderung von fast sechs Millionen Palästinensern nach Israel, Befürchtung, dass Juden zu einer Minderheit im Staat werden, Notwendigkeit der Rückkehrfrage in direkten Verhandlungen zu klären, Hoffnung auf eine Zwei-Staaten-Lösung, Diskussion über teilweise oder symbolische Rückkehr von palästinensischen Flüchtlingen.
Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Auswärtigen Amts zitiert. Diese äußert, dass die Frage einer Rückkehr von palästinensischen Flüchtlingen in direkten Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien gelöst werden müsse. Diese Position sei konstant und bereits zuvor vertreten worden.
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