Ex-Verfassungsrichterin zweifelt an AfD-Kandidaten für Karlsruhe

Ex-Verfassungsrichterin zweifelt an AfD-Kandidaten für Karlsruhe

Karlsruhe () – Die Berliner Staatsrechtlerin und frühere Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer hat vor dem Hintergrund der weiter offenen Nachbesetzung mehrerer Stellen am empfohlen, Personen zu wählen, „die den Mut, die Expertise und Willenskraft haben, so ein großes Amt auszufüllen“.

„Nichts ist gefährlicher als schwache Richter, denn sie werden ideologische Richter“, sagte Baer dem „Spiegel“. Ohnehin verschwinde nach ihrer Erfahrung die Parteifarbe in Karlsruhe sofort. „Man mag von außen noch eine grüne oder schwarze Richterin sein, aber innen nicht mehr.“ Und niemand gelte als befangen, „nur weil er oder sie früher mal eine bestimmte Haltung zum Thema vertreten hat“, so Baer. „Anderenfalls hätten wir nur unbeschriebene Blätter im Verfassungsgericht. Das wäre keine gute Idee.“

Zwar sieht Baer kein Problem darin, dass auch die AfD Kandidaten vorschlagen darf. „Das ist ihr gutes Recht, nur hat die AfD wie alle anderen auch keinen Anspruch auf eine Mehrheit.“ Allerdings erscheine es ihr „unrealistisch, dass ein AfD-Kandidat fest auf dem Boden der Verfassung steht“. Dafür zeichneten die Verfassungsschutzberichte ein zu eindeutiges Bild dieser Partei.

Ehemalige Politiker würden als Richter am Bundesverfassungsgericht hingegen durchaus gebraucht, sagte Baer, die in diesen Tagen ein Buch über die Arbeit des Gerichts veröffentlicht: „Die Erfahrung von jemandem, der in der Bundespolitik viel mit Verfassungsfragen zu tun hatte, kann sehr wichtig sein. Die realistische Einschätzung des politischen Systems und der Spielräume seiner Akteure ist wichtig, um nicht naiv zu entscheiden. Etwa wenn es darum geht, wie viel man dem Gesetzgeber gibt, eine grundgesetzwidrige Norm zu reparieren.“ Allerdings mache auch hier die Dosis das Gift – und die Dosis müsse deshalb klein sein.

Auch bei der „Vielfalt“ auf der Richterbank sei „noch Luft nach oben“ – allerdings sei ein Gericht „auch kein Abbild einer Gesellschaft, sondern eine unabhängige Institution in der Gesellschaft“.

Mit Blick darauf, dass die SPD mit einem Sitzanteil von aktuell nur noch 16 Prozent im Bundestag immer noch die gleiche Zahl an Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht stellen darf wie früher, sagte Baer: „Ich warne davor, die Wahlarithmetik leichtfertig zu verändern, um einer politischen Seite mehr Gewicht zu geben.“ Es sei fraglich, ob man die Welt überhaupt noch in zwei Seiten einteilen könne. „Wir wollen kein Gericht, das mathematisch Mehrheiten abbildet, sondern einen möglichst vielfältig ausbalancierten Kontrolleur.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesverfassungsgericht (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

Bundesverfassungsgericht, Susanne Baer, Spiegel, AfD, SPD

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Nicht erwähnt

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Karlsruhe

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Die frühere Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer betont die Notwendigkeit, mutige und kompetente Richter für das Bundesverfassungsgericht zu wählen, warnt vor ideologischen Einflüssen und sieht eine Gefährdung der Verfassung durch potenzielle AfD-Kandidaten, während sie zugleich die Bedeutung politischer Erfahrung unterstricht und eine ausgewogene Besetzung des Gerichts ohne mathematische Wahlarithmetik fordert.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Hintergrund für das Ereignis ist die aktuelle Diskussion über die Nachbesetzung offener Stellen am Bundesverfassungsgericht. Die Staatsrechtlerin Susanne Baer hebt die Bedeutung starker und erfahrener Richter hervor, um ideologische Neigungen zu vermeiden und die Unabhängigkeit des Gerichts zu sichern. Sie kritisiert die Vorstellung, dass die AfD automatisch Anspruch auf eine Mehrheit bei der Kandidatenauswahl habe, und betont die Wichtigkeit einer ausgewogenen Richterbesetzung, die nicht unbedingt die politische Landschaft spiegeln sollte.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Im Artikel äußert die frühere Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer ihre Bedenken hinsichtlich der Nachbesetzung am Bundesverfassungsgericht und warnt vor schwachen Richtern, die ideologisch gefärbt entscheiden könnten. Sie betont die Notwendigkeit von erfahrenen Richtern und stellt fest, dass die AfD zwar Kandidaten vorschlagen kann, jedoch keinen Anspruch auf Mehrheiten hat, da ihre Verfassungstreue fraglich sei.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

schwache Richter werden zu ideologischen Richtern, die Parteifarbe verschwindet in Karlsruhe, es wären unbeschriebene Blätter im Verfassungsgericht, unrealistisch, dass ein AfD-Kandidat auf dem Boden der Verfassung steht, Erfahrung von ehemaligen Politikern kann wichtig sein, wichtige realistische Einschätzung des politischen Systems notwendig, Wahlarithmetik nicht leichtfertig verändern, kein Gericht, das mathematisch Mehrheiten abbildet, Gericht soll vielfältig und ausbalanciert sein.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Berliner Staatsrechtlerin und früheren Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer zitiert. Sie empfiehlt, für das Bundesverfassungsgericht Personen zu wählen, "die den Mut, die Expertise und Willenskraft haben", und warnt, dass "nichts gefährlicher ist als schwache Richter, denn sie werden ideologische Richter." Baer äußert zudem Bedenken gegenüber der AfD und deren Kandidaten, da diese ihrer Meinung nach "unrealistisch" im Sinne der Verfassung stehen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur