Analyse: Stromkosten übersteigen Bürgergeld-Pauschale deutlich

Analyse: Stromkosten übersteigen Bürgergeld-Pauschale deutlich

Berlin () – Mit der für 2026 beschlossenen Nullrunde bleibt der Anteil für Strom beim Bürgergeld wohl auch im kommenden Jahr zu niedrig, um die durchschnittlichen Kosten zu decken. Das geht aus einer Berechnung des Vergleichsportals Verivox hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten.

Demnach belaufe sich der Fehlbetrag für einen Alleinlebenden auf durchschnittlich 56 Euro pro Jahr. Gegenüber den Vorjahren falle die Lücke der Berechnung zufolge jedoch kleiner aus: 2025 beträgt sie 74 Euro, 2024 waren es noch 129 Euro. Verivox, das bei Neuabschlüssen auf Provisionsbasis mitverdient, empfiehlt einen Anbieterwechsel. So lasse sich der Fehlbetrag kompensieren und sogar zusätzliche Einsparungen erzielen, heißt es von dem Portal.

Das Bundeskabinett hatte in dieser Woche eine Verordnung auf den Weg gebracht, nach der die sogenannten Regelsätze für den monatlichen Lebensunterhalt 2026 unverändert bleiben. In Deutschland erzielen mehr als fünf Millionen Menschen Bürgergeld.

Für einen alleinstehenden Erwachsenen gibt damit es auch im kommenden Jahr weiterhin 563 Euro im Monat. Darin enthalten sind laut Verivox rechnerisch 45,70 Euro für die Stromkosten. Übersteigen die tatsächlichen Ausgaben diesen Betrag, müssen Betroffene die Differenz selbst tragen.

Laut der Berechnungen des Portals liegen die Stromkosten eines Single-Haushalts mit einem Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden im Bundesdurchschnitt bei 50,33 Euro pro Monat. Damit fallen die realen Kosten rund zehn Prozent höher aus als die im Bürgergeld vorgesehene Pauschale, so Verivox.

Regional gesehen gibt es mit Blick auf die Versorgungslücke jedoch große Unterschiede. In Hamburg müssen alleinlebende Bürgergeldempfänger im Schnitt jeden Monat 57,93 Euro für Strom ausgeben. Das sind rund 27 Prozent mehr als im Bürgergeldsatz vorgesehen. Im Laufe des Jahres ergibt sich so laut den Berechnungen ein Fehlbetrag von 147 Euro.

Auch im Saarland (plus 101 Euro) sowie in (plus 98 Euro) und Nordrhein-Westfalen (plus 80 Euro) liegen die realen Stromkosten besonders weit über dem im Bürgergeldsatz vorgesehenen Stromkostenanteil. Nur geringfügig zuzahlen müssen Bürgergeldempfänger in Brandenburg (plus 9 Euro), Sachsen (plus 14 Euro) und Sachsen-Anhalt (plus 18 Euro). Eine Ausnahme bildet Bremen: Dort liegen die jährlichen Stromkosten als einzigem Bundesland 16 Euro unterhalb der Pauschale. In Deutschland sind Stromkosten regional unterschiedlich hoch und hängen von Faktoren wie Netzentgelten, Konzessionsabgaben, dem regionalen und der Bevölkerungsdichte ab.

Bei günstigen Neukundentarifen ist die Versorgungslücke bei Bürgergeldempfängern hingegen nicht mehr vorhanden. In diesen Tarifen zahlen Single-Haushalte derzeit bundesweit durchschnittlich 40,48 Euro pro Monat und damit aufs Jahr gerechnet 64 Euro weniger als im Bürgergeld veranschlagt, so die Verivox-Berechnung.

„Besonders für Personen, die Strom aus dem teuren Grundversorgungstarif beziehen, lohnt sich ein Vergleich. Wer regelmäßig den Anbieter wechselt, kann die Strompauschale im Bürgergeld unterbieten und zusätzlich sparen“, sagte Thorsten Storck, Energieexperte des Vergleichsportals, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben).

Das Jobcenter übernimmt Stromkosten beim Bürgergeld nicht separat, sondern diese sind im monatlichen Regelsatz enthalten und müssen daraus bezahlt werden. Grundlage für die Berechnung des Bürgergelds ist die sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Für Strom wurde für die Verivox-Berechnung anhand der EVS für Alleinlebende ein Pauschalbetrag von 35,30 Euro veranschlagt. Einschließlich der Fortschreibung der Preisentwicklung ergibt sich für das Jahr 2026 ein rechnerischer Wert von 45,70 Euro für Strom pro Monat, so das Portal.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wohnungen bei Anbruch der Dunkelheit (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

Verivox, Funke-Mediengruppe, Bundeskabinett, Jobcenter

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Nicht erwähnt

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Die beschriebenen Ereignisse finden hauptsächlich in Deutschland statt, mit spezifischen Erwähnungen von Städten und Bundesländern wie Berlin, Hamburg, Saarland, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen.

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Eine Berechnung des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass der im Bürgergeld für 2026 vorgesehene Anteil für Strom zu niedrig bleibt, um die tatsächlichen Kosten zu decken, was bei Alleinlebenden zu einem Fehlbetrag von durchschnittlich 56 Euro pro Jahr führt, während die Differenz in verschiedenen Regionen Deutschlands erheblich variiert.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Regelsätze für das Bürgergeld für 2026 unverändert zu lassen. Diese Entscheidung führt dazu, dass die im Bürgergeld vorgesehenen Stromkosten nicht ausreichen, um die tatsächlichen Ausgaben von Bürgergeldempfängern zu decken, was zu einer finanziellen Lücke führt.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Der Artikel beschreibt, dass die Politik, konkret das Bundeskabinett, beschlossen hat, die Regelsätze für das Bürgergeld im Jahr 2026 unverändert zu lassen, was zu einer Lücke zwischen den tatsächlichen Stromkosten und den im Bürgergeld vorgesehenen Beträgen führt. Medienberichten zufolge wird empfohlen, den Stromanbieter zu wechseln, um die Versorgungslücke zu kompensieren und Einsparungen zu erzielen.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

zu niedriger Anteil für Strom beim Bürgergeld, Fehlbetrag von 56 Euro pro Jahr für Alleinlebende, kleinere Lücke im Vergleich zu den Vorjahren, Empfehlung eines Anbieterwechsels zur Kompensation des Fehlbetrags, unveränderte Regelsätze für Lebensunterhalt, Betroffene müssen Differenz zu den tatsächlichen Stromkosten selbst tragen, Stromkosten eines Single-Haushalts übersteigen Bürgergeldsatz, große regionale Unterschiede bei Stromkosten, hohe Fehlbeträge in Hamburg, Saarland, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, Zuzahlungen in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt, Bremen hat niedrigere jährliche Stromkosten, günstige Neukundentarife schließen Versorgungslücke, Energieexperte empfiehlt Anbieterwechsel zur Einsparung, Jobcenter übernimmt Stromkosten nicht separat.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Thorsten Storck, Energieexperte des Vergleichsportals Verivox, zitiert. Er empfiehlt, besonders für Personen, die Strom aus teuren Grundversorgungstarifen beziehen, einen Vergleich anzustellen, da durch regelmäßigen Anbieterwechsel die Strompauschale im Bürgergeld unterboten und zusätzlich gespart werden kann.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur