Bericht: Scholz nutzte Richtlinienkompetenz laut Habeck in Gaskrise

Bericht: Scholz nutzte Richtlinienkompetenz laut Habeck in Gaskrise

Berlin () – Der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat kurz vor dem Ende seiner Amtszeit womöglich von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht.

Das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) berichtet infolge eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz über einen Brief des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) an Scholz, der auf den 9. April 2025 datiert ist. Darin beschreibt Habeck, Scholz habe ihn gebeten, die „Alarmstufe Gas“ aufrechtzuerhalten: „Ihre Bitte muss ich – auch vor dem Hintergrund unseres Telefonats am 3. April 2025 – als Ausübung ihrer Richtlinienkompetenz verstehen.“

Der Rechtswissenschaftler Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bestätigt Habecks Einschätzung. „Scholz hat seine Richtlinienkompetenz im vorliegenden Fall eingesetzt“, sagte Morlok dem „Handelsblatt“. Habeck hatte die Alarmstufe Gas im Juni 2022 infolge der reduzierten Gaslieferungen aus Russland ausgerufen. Die Alarmstufe ermöglicht Sonderrechte zur Sicherung der Gasversorgung. Zu Beginn des Jahres 2025 wollte er sie wieder aufheben. „Die Gründe für die Alarmstufe sind weggefallen“, schreibt Habeck in dem Brief an Scholz, „hierüber sind sich alle Fachleute einig“.

In der der Bundesrepublik sind nur zwei Fälle bekannt, in denen ein Bundeskanzler sich auf die Richtlinienkompetenz berief. Konrad Adenauer (CDU) setzte mit dem „Kanzler-Machtwort“ 1956 eine Rentenreform durch. Scholz wies 2022 den Weiterbetrieb der verbliebenen deutschen Atomkraftwerke an: Später stellte sich in einem Untersuchungsausschuss des Bundestags aber heraus, dass dieses Machtwort mit Habeck und Finanzminister Christian Lindner (FDP) abgesprochen war.

Scholz` Abgeordnetenbüro verwies auf das Bundespresseamt, das wiederum ließ Fragen über mehrere Tage unbeantwortet. Auch Habeck teilte mit, sich zu dem Sachverhalt nicht äußern zu wollen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Olaf Scholz und Robert Habeck (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

SPD, Grüne, Handelsblatt, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, CDU, FDP, Bundespresseamt, Bundestag.

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Das beschriebene Ereignis fand am 9. April 2025 statt.

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Berlin, Düsseldorf

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit soll Olaf Scholz gemäß einem Brief von Robert Habeck seine Richtlinienkompetenz ausgeübt haben, um die "Alarmstufe Gas" aufrechtzuerhalten, obwohl Habeck plante, diese aufzuheben, da die Gründe dafür weggefallen seien.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Hintergrund des Ereignisses war die anhaltende Energiekrise, die durch reduzierten Gaslieferungen aus Russland ausgelöst wurde. Robert Habeck hatte 2022 die "Alarmstufe Gas" ausgerufen, um die Gasversorgung zu sichern. Im April 2025 wollte er diese Alarmstufe aufheben, was Olaf Scholz jedoch wünschte, um die Richtlinienkompetenz auszuüben und die Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung aufrechtzuerhalten.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass Olaf Scholz möglicherweise seine Richtlinienkompetenz genutzt hat, um die "Alarmstufe Gas" aufrechtzuerhalten, was von Robert Habeck und einem Rechtswissenschaftler bestätigt wird. Die Öffentlichkeit und reagieren darauf, indem sie die Kommunikation zwischen Scholz und Habeck thematisieren, während offizielle Stellen wie das Bundespresseamt und Habeck selbst keine weiteren Kommentare abgeben.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Scholz hat seine Richtlinienkompetenz eingesetzt, Habeck soll die Alarmstufe Gas aufrecht erhalten haben, die Alarmstufe ermöglicht Sonderrechte zur Sicherung der Gasversorgung, Habeck wollte die Alarmstufe aufheben, die Gründe für die Alarmstufe sind weggefallen, Scholz' Abgeordnetenbüro verwies auf das Bundespresseamt, Fragen blieben unbeantwortet, Habeck wollte sich nicht äußern.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Robert Habeck schrieb an Olaf Scholz, dass er dessen Bitte, die "Alarmstufe Gas" aufrechtzuerhalten, als Ausübung seiner Richtlinienkompetenz verstehe. Auch der Rechtswissenschaftler Martin Morlok bestätigte, dass Scholz in diesem Fall seine Richtlinienkompetenz eingesetzt hat.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur
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