Queerbeauftragte lobt Initiative zum Schutz von LGBTQ im Grundgesetz

Queerbeauftragte lobt Initiative zum Schutz von LGBTQ im Grundgesetz

() – Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), hat den Bundesratsbeschluss zum besseren Schutz queerer Menschen durch eine Grundgesetzänderung begrüßt. „Heute hat der Bundesrat den Weg für eine ernsthafte Debatte über den verfassungsrechtlichen Schutz queerer Menschen geebnet“, sagte Koch der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).

„Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar, insbesondere den unionsgeführten Bundesländern Berlin, Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen, die diese Initiative gestartet haben“, sagte die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. „Die breite Zustimmung über Parteigrenzen hinweg verdeutlicht den Willen, sich ernsthaft mit einer Ergänzung in Artikel 3 des Grundgesetzes auseinanderzusetzen. Jetzt kann sich endlich auch der Bundestag ernsthaft mit dieser Frage befassen“, sagte Koch.

„Unser Grundgesetz hat queere Menschen in der Vergangenheit leider nicht vor Kriminalisierung schützen können, der Paragraph 175 Strafgesetzbuch galt noch bis in die neunziger Jahre. Es wird also , dass auch diese im Nationalsozialismus verfolgte Gruppe endlich unter den expliziten Schutz des Grundgesetzes gestellt wird“, sagte die SPD-Politikerin.

Durch den Paragraphen 175 wurden zehntausende Männer während des Nationalsozialismus für homosexuelle Handlungen polizeilich erfasst und mit Gefängnis- und Zuchthausstrafen belegt. Ein Teil von ihnen wurde in Konzentrationslager gesteckt und ermordet. Der 1935 verschärfte Paragraph galt in Westdeutschland unverändert bis 1969, anschließend wurde das Gesetz bis 1994 auf bestimmte Bereiche beschränkt. In der DDR wurde die Vorschirft nur zwischen 1957 und 1968 in abgemildeter Form angewendet.

Im Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes werden mehrere Opfergruppen des Nationalsozialsmus geschützt. Koch will sich nun für den verstärkten Diskriminierungsschutz queerer Menschen einsetzen. „Stimmungen in der Gesellschaft, Mehrheiten in Parlamenten und ja, auch die des Bundesverfassungsgerichts können sich ändern“, argumentierte sie.

„Der Wortlaut des Grundgesetzes hingegen kann sich nur mit dem größtmöglichen Konsens ändern. Nur das Grundgesetz selbst bietet der queeren Menschen dauerhaften Schutz. Ich werde mich deshalb in den nächsten Wochen und Monaten parteiübergreifend dafür einsetzen, dass es diesen Konsens zum Schutz am Ende der Debatte gibt“, kündigte sie an.

Für eine Änderung des Grundgesetzes wäre eine Zweidrittelmehrheit auch im Bundestag nötig. Der Bundesrat hat die Ergänzung des Artikel 3 am Freitag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Parade zum Christopher-Street-Day (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Bundesregierung, SPD, Bundesrat, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Bundestag, Grundgesetz, Nationalsozialismus, Bundesverfassungsgericht.

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Nicht erwähnt.

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, begrüßt den Bundesratsbeschluss zur Grundgesetzänderung, die einen besseren Schutz für queere Menschen ermöglichen soll, und setzt sich für eine parteiübergreifende Einigung im Bundestag ein.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist der Bundesratsbeschluss, der eine Debatte über eine Grundgesetzänderung zum besseren Schutz queerer Menschen ermöglicht. Hintergrund ist die historische Diskriminierung, insbesondere durch den Paragraphen 175, und der Wunsch nach einem verfassungsrechtlichen Schutz für diese Gemeinschaft, um ihnen gleichwertige Rechte zu garantieren.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, begrüßt den Bundesratsbeschluss zur Änderung des Grundgesetzes, der einen besseren Schutz queerer Menschen vorsieht, und setzt sich für eine ernsthafte Debatte im Bundestag ein. Sie hebt die breite parteiübergreifende Zustimmung hervor, die den Willen zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes betont.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

besserer Schutz queerer Menschen, ernsthafte Debatte über den verfassungsrechtlichen Schutz, breite Zustimmung über Parteigrenzen hinweg, ernsthafte Auseinandersetzung mit einer Ergänzung des Grundgesetzes, Diskriminierungsschutz queerer Menschen, dauerhafter Schutz für queere Menschen durch das Grundgesetz, Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag für Grundgesetzänderung.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Sophie Koch, der Queerbeauftragten der Bundesregierung, zitiert. Sie begrüßt den Bundesratsbeschluss zur Änderung des Grundgesetzes und hebt die Bedeutung der Debatte über den Schutz queerer Menschen hervor. Koch betont, dass es an der Zeit sei, queere Menschen explizit im Grundgesetz zu schützen, da dies in der Vergangenheit nicht geschehen ist.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur