Nordrhein-Westfalen macht Gifttiergesetz dauerhaft

Nordrhein-Westfalen macht Gifttiergesetz dauerhaft

() – Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das bisher befristete Gifttiergesetz entfristet und damit dauerhaft gemacht. Das teilte das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit.

Demnach bleibt das der Neuanschaffung von besonders giftigen Tieren wie gefährlichen Schlangen, Skorpionen und Spinnen in Privathand bestehen.

Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen betonte, das Gesetz habe sich als effektive Rechtsgrundlage erwiesen, um bestehende Privathaltungen zu regulieren und illegale Haltungen zu beenden. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, künftig auch den Umgang mit geerbten Gifttieren zu regeln und die Rechtsgrundlage für die Wegnahme von Tieren zu konkretisieren.

Seit Einführung der Meldepflicht 2021 ging die Zahl legaler Gifttierhaltungen von ursprünglich 226 auf aktuell 169 zurück, der Tierbestand reduzierte sich von 4.589 auf 3.740 .

Den größten Anteil machen Schlangen aus. Das Landesamt für Verbraucherschutz deckte seit 2021 insgesamt 20 illegale Haltungen auf.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Silke Gorißen (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

Düsseldorf, nordrhein-westfälische Landesregierung, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Silke Gorißen, Landesamt für Verbraucherschutz

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

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An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Düsseldorf

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das Gifttiergesetz entfristet, wodurch das Verbot der Neuanschaffung besonders giftiger Tiere in Privathand dauerhaft bleibt, um illegale Haltungen zu regulieren und den Umgang mit geerbten Tieren zu klären.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Hintergrund für die Entfristung des Gifttiergesetzes in Nordrhein-Westfalen ist die Notwendigkeit, die Privathaltung besonders giftiger Tiere zu regulieren und illegale Haltungen zu beenden. Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen betont, dass das Gesetz als effektive Grundlage betrachtet wird, um die Sicherheit zu erhöhen und den Rückgang der legalen Gifttierhaltungen seit der Einführung der Meldepflicht zu unterstützen.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung das Gifttiergesetz entfristet hat, um die Halterung besonders giftiger Tiere zu regulieren und illegale Haltungen zu bekämpfen. Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen hebt die Effektivität des Gesetzes hervor, das zu einem Rückgang legaler Gifttierhaltungen geführt hat.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: das Verbot der Neuanschaffung von besonders giftigen Tieren bleibt bestehen, das Gesetz regelt künftig den Umgang mit geerbten Gifttieren, die Rechtsgrundlage für die Wegnahme von Tieren wird konkretisiert, die Zahl legaler Gifttierhaltungen ist von 226 auf 169 zurückgegangen, der Tierbestand hat sich von 4.589 auf 3.740 Tiere reduziert, es wurden 20 illegale Haltungen aufgedeckt.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen zitiert. Sie betont, dass das Gesetz sich als effektive Rechtsgrundlage erwiesen habe, um bestehende Privathaltungen zu regulieren und illegale Haltungen zu beenden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur