SPD verteidigt Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten ohne Bundesrat

SPD verteidigt Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten ohne Bundesrat

() – Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede, verteidigt die Pläne der Koalition, der Bundesregierung künftig die Bestimmung asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung zu ermöglichen.

Bedenken, dass dies verfassungswidrig sei, teile sie nicht, sagte Eichwede der Wochenzeitung „Das Parlament“. Die europäischen Regelungen eröffneten diese Möglichkeit.

Bislang erfolgt die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten dem Grundgesetz-Artikel 16a entsprechend durch ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Eichwede sagte, das Wichtige sei nicht, ob die Bundesregierung einen solchen Beschluss fasst oder Bundestag und Bundesrat, sondern welche Voraussetzungen für eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten gegeben sein müssen. „Und an diesen Voraussetzungen soll sich schließlich nichts ändern. Das ist das Wesentliche“, sagte sie.

In der Vergangenheit waren vom Bundestag beschlossene Einstufungen als sichere Herkunftsstaaten mehrmals an der fehlenden Zustimmung des Bundesrates gescheitert. Es habe, sagte die SPD-Parlamentarierin, mehrfach die Situation gegeben, „dass die Voraussetzungen der Einstufung vorlagen, aber die Entscheidung der Hochstufung aus anderen Erwägungen scheiterte“. Das sei auch kein guter Zustand. Sie sei „sonst sehr dafür, dass das Parlament Dinge selbst in der Hand hat“, aber ob Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht, könne auch die Exekutive entscheiden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sonja Eichwede (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

SPD-Bundestagsfraktion, Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag, Das Parlament

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Nicht erwähnt

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Berlin

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Sonja Eichwede, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, verteidigt die Pläne der Koalition, der Bundesregierung die Einstufung asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung zu ermöglichen, da sie die entsprechenden europäischen Regelungen für rechtmäßig hält und betont, dass die entscheidenden Voraussetzungen unverändert bleiben sollen.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Auslöser für das Ereignis ist die Überlegung der Koalition, der Bundesregierung die Möglichkeit zu geben, asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung festzustellen, um Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und Probleme mit dem Bundesrat zu umgehen. Sonja Eichwede äußert sich dazu, dass die bestehenden Voraussetzungen für die Einstufung unverändert bleiben sollen, trotz Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Sonja Eichwede (SPD) verteidigt die Pläne der Koalition, der Bundesregierung die Einstufung asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung zu ermöglichen, und sieht darin keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie betont, dass die bestehenden Voraussetzungen für eine solche Einstufung unverändert bleiben sollen, um den Entscheidungsprozess zu optimieren.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die im Artikel genannten Folgen oder Konsequenzen sind:

Gesetzgebungsprozess könnte beschleunigt werden, Entscheidungen über sichere Herkunftsstaaten könnten einfacher getroffen werden, mögliche Verfassungsbedenken werden nicht geteilt, Vorlagen für die Einstufung bleiben gleich, Parlament hat weniger Einfluss auf die Einstufung, Entscheidung könnte künftig auch von der Exekutive getroffen werden.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Sonja Eichwede, der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, zitiert. Sie verteidigt die Pläne der Koalition, der Bundesregierung die Bestimmung asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung zu ermöglichen und äußert, dass sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken teilt, da die europäischen Regelungen diese Möglichkeit eröffnen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur