Mecklenburg-Vorpommern will Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren

Mecklenburg-Vorpommern will Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren

Schwerin () – Mecklenburg-Vorpommern will auf der Herbstkonferenz der Justizminister einen Beschlussvorschlag zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs einreichen. Das teilte Justizministerin Jacqueline Bernhardt mit.

Sie setzt sich nach eigenen Angaben seit Jahren dafür ein, den Abbruch einer Schwangerschaft juristisch und gesellschaftlich zu entkriminalisieren.

Bernhardt betonte, dass keine Frau die Entscheidung über künftiges Leben in ihrem Körper leichtfertig treffe. Der Schwangerschaftsabbruch sei nach § 218 StGB jedoch weiterhin grundsätzlich strafbar, was der Würde und Selbstbestimmung der Frau widerspreche.

Eine Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft veränderten das Leben der Frau tiefgreifend und unumkehrbar, daher müsse diese Entscheidung frei von staatlichem Zwang getroffen werden können.

Der Beschlussvorschlag soll die Bundesjustizministerin auffordern zu prüfen, ob ein neuer Gesetzentwurf zur Reform des Paragrafen 218 vorgelegt werden kann. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister findet am 6. und 7. November in Leipzig statt.

Bernhardt verwies darauf, dass europäische Nachbarstaaten verschiedene Modelle anwenden und umfangreiche medizinische sowie rechtliche Betrachtungen eine Überprüfung der Strafbewehrung nahelegen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

Mecklenburg-Vorpommern, Justizministerium, Jacqueline Bernhardt, Bundesjustizministerin, Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, Leipzig.

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Das beschriebene Ereignis findet am 6. und 7. November statt.

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern, Leipzig

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Mecklenburg-Vorpommern plant, auf der Herbstkonferenz der Justizminister einen Vorschlag zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs einzureichen, um die juristische und gesellschaftliche Behandlung dieser Entscheidung zu reformieren und Frauen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Auslöser für den Beschlussvorschlag zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist der Wunsch von Justizministerin Jacqueline Bernhardt, die Selbstbestimmung und Würde von Frauen zu stärken. Sie argumentiert, dass der aktuelle § 218 StGB, der den Schwangerschaftsabbruch kriminalisiert, nicht mit der Freiheit und den tiefgreifenden Veränderungen, die eine ungewollte Schwangerschaft mit sich bringt, vereinbar ist. Bernhardt verweist zudem auf Modelle europäischer Nachbarstaaten, die eine Überprüfung der strafrechtlichen Regelungen nahelegen.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Der Artikel beschreibt, dass Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt auf der bevorstehenden Herbstkonferenz der Justizminister einen Beschlussvorschlag zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs einreichen will. Sie betont die Notwendigkeit, Frauen die Entscheidung über ihr Leben ohne staatlichen Zwang zu ermöglichen und verweist auf die unterschiedlichen Regelungen in europäischen Nachbarländern sowie die Notwendigkeit einer rechtlichen Überprüfung des aktuellen § 218 StGB.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, Aufforderung an die Bundesjustizministerin zur Prüfung eines neuen Gesetzentwurfs, Überprüfung der Strafbewehrung, Berücksichtigung europäischer Nachbarstaaten und deren Modelle, Gewährleistung der Selbstbestimmung der Frauen, Vermeidung von staatlichem Zwang bei Entscheidungen über Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Justizministerin Jacqueline Bernhardt zitiert. Sie betont, dass der Schwangerschaftsabbruch weiterhin strafbar sei, was der Würde und Selbstbestimmung der Frau widerspreche, und dass Entscheidungen über künftiges Leben frei von staatlichem Zwang getroffen werden sollten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur