
Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf angekündigt, um gegen heimlich erstellte Voyeur-Aufnahmen vorzugehen und Strafrechtslücken zu schließen.
„Frauen müssen sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer“, sagte die Ministerin der „Rheinischen Post“. Auch das sei eine Frage von Gleichberechtigung. „Sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen muss der Staat deshalb entschlossen entgegentreten – auch mit den Mitteln des Strafrechts“. Viele inakzeptable Übergriffe stünden bereits nach heutigem Recht unter Strafe, sagte Hubig. „Doch die Erfahrungen von Frauen und Mädchen zeigen: Unser Strafgesetzbuch ist nicht auf alle Formen von Grenzüberschreitungen gut aufgestellt.“
Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werde derzeit geprüft, wie man digitalen Voyeurismus kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend regeln könne, so die Ministerin. „Mein Ziel ist es, zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorzulegen – für einen besseren Schutz vor digitaler Gewalt, der uns bei der Ächtung von Aggression und Übergriffigkeit im öffentlichen Raum voranbringt“, sagte Hubig.
Bei der bevorstehenden Justizministerkonferenz wollen Nordrhein-Westfalen und Hamburg ebenfalls auf Strafrechtsverschärfungen dringen und einen entsprechenden Antrag einbringen. Anlass ist der Fall von Yanni Gentsch. Die junge Frau war im Frühjahr in Köln von einem Mann beim Joggen belästigt worden, der ihr Gesäß gefilmt hatte.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte der „Rheinischen Post“: „Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht. Das setzt die falschen Prioritäten in unserer Rechtsordnung und zeigt, dass unser Sexualstrafrecht eine Generalüberholung braucht.“ Es dürfe für die Strafbarkeit eines Eingriffs in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung keinen Unterschied machen, ob Haut oder Stoff im Bild sei und wie gut sich eine Frau gegen Video- oder Fotoaufnahmen schütze, so Limbach.
„Auch sexistische Bemerkungen in der Öffentlichkeit muss niemand hinnehmen. Wir haben als Staat die Verantwortung, Frauen und junge Mädchen vor so etwas zu schützen, indem sexuelle Übergriffe auch ohne körperliche Berührung zukünftig strafbar sind“, sagte Limbach. Die Justizministerkonferenz solle dieses klare Zeichen setzen, mahnte er.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden im Beitrag namentlich erwähnt?
Stefanie Hubig, Yanni Gentsch, Benjamin Limbach
Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?
Bundesjustizministerium, SPD, Rheinische Post, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Benjamin Limbach, Grüne, Justizministerkonferenz
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Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Köln, Nordrhein-Westfalen, Hamburg.
Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von heimlichen Voyeur-Aufnahmen und zur Schließung von Strafrechtslücken, um den Schutz vor digitaler Gewalt und sexuellen Übergriffen im öffentlichen Raum zu verbessern und die Gleichberechtigung zu fördern.
Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?
Der Auslöser für den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist der Fall von Yanni Gentsch, bei dem eine Frau beim Joggen heimlich gefilmt wurde. Dieser Vorfall verdeutlicht bestehende Lücken im deutschen Strafrecht gegen digitalen Voyeurismus und zeigt den Bedarf für stärkere Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung im öffentlichen Raum.
Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?
Die Reaktionen aus Politik, Öffentlichkeit und Medien auf den angekündigten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von digitalem Voyeurismus sind geprägt von einem klaren Aufruf zur Reform des Sexualstrafrechts. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung, während NRW-Justizminister Benjamin Limbach die aktuellen Prioritäten im Rechtssystem als falsch kritisiert und die Beschleunigung von Strafrechtsverschärfungen fordert.
Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?
Die im Artikel genannten Folgen oder Konsequenzen sind:
Strafrechtslücken schließen, besseren Schutz vor digitaler Gewalt, Ächtung von Aggression und Übergriffigkeit im öffentlichen Raum, Forderung nach Strafrechtsverschärfungen, die Notwendigkeit einer Generalüberholung des Sexualstrafrechts, sexuellen Übergriffen auch ohne körperliche Berührung strafbar machen, und Frauen und junge Mädchen vor sexueller Belästigung schützen.
Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert. Sie betont, dass Frauen sich im öffentlichen Raum ebenso selbstverständlich bewegen können müssen wie Männer und dass der Staat entschlossen gegen sexuelle Belästigung und digitalen Voyeurismus vorgehen muss. Ein Gesetzentwurf sei geplant, um das Strafgesetzbuch zu verbessern und Frauen besseren Schutz vor digitaler Gewalt zu bieten.
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