Bamf erkennt nur noch ein Prozent der Syrer als schutzberechtigt an

Bamf erkennt nur noch ein Prozent der Syrer als schutzberechtigt an

Nürnberg () – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erkennt nur noch verschwindend wenige syrische Asylbewerber als schutzberechtigt an. Im Oktober entschied das Amt über 3.134 Asylverfahren von Syrern, nur 0,8 Prozent davon erhielten einen Schutztitel, wie das Amt der „Welt am Sonntag“ mitteilte. Einer erhielt demnach Asyl nach dem Grundgesetz, zehn bekamen Flüchtlingsschutz, neun einen subsidiären Schutz und sechs den Abschiebungsschutz.

Seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 hatte das Bamf die Verfahren der Syrer abgesehen von Straftätern zunächst ausgesetzt. Seit Ende September wird wieder über die Anträge von jungen, arbeitsfähigen und allein reisenden Männern entschieden und zusätzlich auch über sonstige Bewerber, wenn ihr Antrag schon länger als 21 Monate zurückliegt. Die Behörde teilte weiter mit, dass seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 bis Ende Oktober 2.869 Syrer per Rückkehrförderung des Bundes in ihre Heimat ausgereist seien.

Mit Blick auf mögliche Abschiebungen nach Syrien sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik (SPD), der Sonntagszeitung: „Ich gehe davon aus, dass sich aktuelle Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, nach Syrien abzuschieben, auf Straftäter und Gefährder beschränken. Das ist so im Koalitionsvertrag vereinbart.“ Die Diskussion über Abschiebungen beziehe sich „also auf eine sehr geringe dreistellige Zahl syrischer Staatsangehöriger, die überhaupt vollziehbar ausreisepflichtig sind“. Die allermeisten Syrer lebten seit Jahren rechtmäßig mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland und seien „gut integriert“.

Deutlich mehr Rückführungen fordern hingegen Unionspolitiker. Sachsens Armin Schuster (CDU) sagte, die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe „völlig zu den temporären Charakter der Aufnahme von Syrern herausgestellt“. Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) sagte, dass Syrer natürlich selbst ihr Land wieder aufbauen müssten. Wer integriert sei, könne „gern bleiben“. Die freiwillige Rückkehr aber sollte gefördert werden. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, nach Syrien abzuschieben, „beginnend mit Straftätern und Gefährdern“.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Welt am Sonntag, Bundesregierung, SPD, CDU, CSU

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Das beschriebene Ereignis fand im Zeitraum Oktober 2024 und seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 statt.

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Nürnberg, Deutschland; Syrien.

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erkennt zunehmend weniger syrische Asylbewerber als schutzberechtigt an, wobei im Oktober nur 0,8 Prozent der Anträge positiv entschieden wurden, während Diskussionen über Abschiebungen sich vor allem auf Straftäter und Gefährder beschränken.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Hintergrund der berichteten Ereignisse ist die veränderte politische Situation in Syrien nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024. Dies hat dazu geführt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wieder über Asylanträge syrischer Staatsbürger entscheidet, jedoch nur in sehr begrenztem Umfang Schutz gewährt. Der Fokus auf Rückkehrförderung und die Diskussion um Abschiebungen betreffen vor allem Straftäter und Sicherheitsgefährder, während die Mehrheit der Syrer in Deutschland rechtmäßig lebt und gut integriert ist.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nur selten syrische Asylbewerber als schutzberechtigt anerkennt, was zu kontroversen Reaktionen innerhalb der Politik führt. Während die Integrationsbeauftragte Natalie Pawlik (SPD) eine restriktive Abschiebepolitik bevorzugt, fordern Unionspolitiker mehr Rückführungen und betonen die Notwendigkeit einer Rückkehrförderung für Syrer.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

- nur 0,8 Prozent der syrischen Asylbewerber erhalten Schutztitel,
- 2.869 Syrer sind per Rückkehrförderung des Bundes in ihre Heimat ausgereist,
- Abschiebungen nach Syrien beziehen sich nur auf Straftäter und Gefährder,
- die Mehrheit der Syrer lebt rechtmäßig mit Aufenthaltstitel in Deutschland,
- Diskussion über Rückführungen wird von Unionspolitikern gefordert,
- freiwillige Rückkehr soll gefördert werden.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Natalie Pawlik (SPD), zitiert. Sie äußert, dass Abschiebungen nach Syrien voraussichtlich nur Straftäter und Gefährder betreffen werden und dass die Mehrheit der Syrer in Deutschland gut integriert lebe und rechtmäßig mit einem Aufenthaltstitel bleibe.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur