Betrunkenen Fahrradfahrer festgestellt

Betrunkenen Fahrradfahrer festgestellt

Arnstadt:

Gestern Abend führten Beamte der PI Arnstadt-Ilmenau Verkehrskontrollen in der Lessingstraße durch. Gegen 21.10 Uhr wurde ein 25-jähriger Fahrradfahrer angehalten, da dieser eine unsichere Fahrweise an den Tag legte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab rund 2,2 Promille. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt wurde eingeleitet und eine Blutentnahme in einem Krankenhaus durchgeführt. (mla)

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Newsroom: Landespolizeiinspektion Gotha
Rückfragen an:

Thüringer Polizei
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Telefon: 03621-781503
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
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Quellenangaben

Textquelle: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126721/6159187

Häufige Fragen

Wie hoch war der Alkoholgehalt des Fahrradfahrers?

Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 2,2 Promille.

Welche Maßnahmen wurden gegen den Fahrradfahrer ergriffen?

Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheitsfahrt eingeleitet und eine Blutentnahme durchgeführt.

Wann fand die Kontrolle statt?

Die Verkehrskontrolle fand am Abend des Vortages gegen 21.10 Uhr statt.

Wo genau wurde der Fahrradfahrer angehalten?

Der Fahrradfahrer wurde in der Lessingstraße in Arnstadt angehalten.

Wer führt die Verkehrskontrollen durch?

Die Verkehrskontrollen wurden von Beamten der PI Arnstadt-Ilmenau durchgeführt.

Was bedeutet Trunkenheitsfahrt?

Trunkenheitsfahrt bezeichnet das Fahren eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol über der gesetzlichen Grenze.

Wie kann ich die Polizei kontaktieren?

Rückfragen können telefonisch unter 03621-781503 oder per E-Mail an presse.lpigth@polizei.thueringen.de gerichtet werden.

Wo finde ich weitere Informationen zur Polizei Thüringen?

Weitere Informationen sind auf der Website der Thüringer Polizei unter http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx verfügbar.

Was sind die rechtlichen Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt?

Die rechtlichen Konsequenzen können Geldstrafen, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafen umfassen.

Presseportal Blaulicht