HZA-AC: Weihnachten und Black Friday – Wichtige Hinweise des Zolls zu Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland

HZA-AC: Weihnachten und Black Friday – Wichtige Hinweise des Zolls zu Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland

Aachen:

In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt. Wer Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben, denn auch - und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten.

Was gilt bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten?

– Bestellungen mit Wert bis 150 Euro: Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

von 19% (bzw. 7% bei bestimmten Waren) und Verbrauchsteuern,

z.B. bei Alkohol und alkoholischen Getränken (z.B. Bier,

Spirituosen, Sekt, Liköre), Tabak und Tabakwaren oder Kaffee.

– Bestellungen mit Wert über 150 Euro: EUSt von 19% (bzw. 7% bei

bestimmten Waren) und warenabhängiger Zoll sowie

Verbrauchsteuern.

– Geschenksendungen (unentgeltlich von Privatperson an

Privatperson, wenn die Waren nicht verboten oder

mengenbeschränkt sind): bis 45 Euro abgabenfrei.

– Verbrauchsteuerpflichtige Waren sind nur bis zu bestimmten

Mengen abgabenfrei (z.B. 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen und

alkoholhaltige , 500 Gramm Kaffee).

Was gilt bei Paketen innerhalb der EU?

Sendungen innerhalb der EU können grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei einer Paketsendung mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie zum Beispiel alkoholische Getränke, sonstige alkoholhaltige Waren und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland ist jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer zu entrichten. Dies gilt auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die auf dem Postweg von privat an privat versandt werden. Freimengen gibt es in diesen Fällen nicht.

Wichtig: Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Substitute für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten und deren Mischkomponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten und werden durch den Zoll beschlagnahmt.

Achtung bei Fälschungen und fehlenden Kennzeichnungen

Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich als Fehlkauf erweisen, wenn sie gefälscht sind. Bestellungen solcher Produkte können rechtliche Folgen haben, da der Zoll gefälschte Waren grundsätzlich beschlagnahmt. Oft wird der Kaufpreis nicht zu-rückerstattet und der Marken- bzw. Rechteinhaber kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Auch die Produktsicherheit sollte beim Online-Shopping nicht außer Acht gelassen werden, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte die EU-Standards nicht erfüllen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen.

Wie Sie sich informieren können

„Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften nicht beachtet und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Ich empfehle, sich vorher gründlich auf www.zoll.de zu informieren“, betont die Pressesprecherin des Hauptzollamts Aachen.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf der Website des Zolls umfassend über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot „TinA“ zur Verfügung. Mit dem Abgabenrechner lässt sich dort zudem ermitteln, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen.

Link: „Chatbot TinA“

https://tina-zoll.bundesbots.de/

Link: „Abgabenrechner“

https://www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post.html

Link: „Infos zu Paketsendungen und Internetbestellungen“

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

Link: „FAQs zu Postsendungen“

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Fragen-Antworten/fragen-antworten_node.html

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Kontakt

Newsroom: Hauptzollamt Aachen
Rückfragen an:

Hauptzollamt Aachen
Pressesprecherin
Elke Willsch
Telefon: 0241/9091-4770
E-Mail: .hza-aachen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Quellenangaben

Bildquelle: Zoll
Textquelle: Hauptzollamt Aachen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121239/6163665

Häufige Fragen

Was passiert mit Geschenksendungen aus dem Ausland?

Geschenksendungen von Privatpersonen sind bis zu einem Wert von 45 Euro abgabenfrei, solange die Waren nicht verboten oder mengenbeschränkt sind.

Gibt es Freimengen für alkoholische Getränke aus der EU?

Nein, bei Sendungen innerhalb der EU müssen die entsprechenden Verbrauchsteuern für alkoholische Getränke auch bei Geschenksendungen entrichtet werden.

Was passiert mit gefälschten Markenprodukten, die beim Zoll ankommen?

Der Zoll beschlagnahmt gefälschte Waren, und der Käufer kann rechtliche Konsequenzen sowie den Verlust des Kaufpreises riskieren.

Welche Produkte dürfen nicht ohne gültige Steuerzeichen nach Deutschland gesendet werden?

Tabakwaren und deren Substitute wie E-Zigaretten ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten und werden vom Zoll beschlagnahmt.

Wie kann ich mich über Einfuhrbestimmungen informieren?

Die Website des Zolls bietet umfassende Informationen zu Einfuhrbestimmungen, und der Chatbot 'TinA' kann schnelle Auskünfte geben.

Was sollte ich bei unrealistisch günstigen Angeboten beachten?

Achten Sie auf korrekte Kennzeichnungen und prüfen Sie die Seriosität des Anbieters, um gesundheitliche Risiken und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Welche Waren sind von Verbrauchsteuern betroffen?

Verbrauchsteuerpflichtige Waren sind beispielsweise Alkohol, Tabak und Kaffee, die nur bis zu bestimmten Mengen abgabenfrei sind.

Was passiert, wenn Produkte die EU-Standards nicht erfüllen?

Produkte, die nicht den EU-Standards entsprechen, können vom Zoll zurückgewiesen oder vernichtet werden.

Wie kann ich die voraussichtlichen Einfuhrabgaben berechnen?

Auf der Zoll-Website steht ein Abgabenrechner zur Verfügung, mit dem Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben ermitteln können.

Presseportal Blaulicht