(Schramberg / Lkr. Rottweil) – Nachtrag zur Pressemeldung vom 22.11.2025 – Korrektur der Uhrzeit (24.11.2025)

(Schramberg / Lkr. Rottweil) – Nachtrag zur Pressemeldung vom 22.11.2025 – Korrektur der Uhrzeit (24.11.2025)

Schramberg:

In Bezug auf die bereits veröffentlichte Pressemeldung vom Samstag, 22.11.2025, zum Zimmerbrand in der Schillerstraße (http://presseportal.de/blaulicht/pm/110973/6164382) wird die Uhrzeit des Vorfalls korrigiert. Der Brand ereignete sich nicht wie ursprünglich angegeben gegen 11:15 Uhr, sondern gegen 16:45 Uhr.

Wir bitten, die Änderung zu entschuldigen. Weitere Details sind der ursprünglichen Pressemeldung zu entnehmen.

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Kontakt

Newsroom: Polizeipräsidium Konstanz
Rückfragen an:

Patrick Zöller
Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-3355
Durchwahl: 07531 995-1012
E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de

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Weitere Informationen

Quellenangaben

Textquelle: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/6165095

Häufige Fragen

Was wurde an der ursprünglichen Pressemeldung geändert?

Die Uhrzeit des Vorfalls wurde von 11:15 Uhr auf 16:45 Uhr korrigiert.

Wo kann ich die ursprüngliche Pressemeldung finden?

Die ursprüngliche Pressemeldung ist unter dem Link http://presseportal.de/blaulicht/pm/110973/6164382 verfügbar.

Wer kann bei Rückfragen kontaktiert werden?

Bei Rückfragen können Sie Patrick Zöller vom Polizeipräsidium Konstanz unter der Telefonnummer 07531 995-3355 erreichen.

Gibt es eine E-Mail-Adresse für Rückfragen?

Ja, die E-Mail-Adresse für Rückfragen lautet konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de.

Was ist der Grund für die Korrektur der Uhrzeit?

Die Korrektur wurde vorgenommen, um die genaue Uhrzeit des Zimmerbrands zu bestätigen.

Woher stammt die Information über den Zimmerbrand?

Die Informationen stammen vom Polizeipräsidium Konstanz und wurden durch news aktuell übermittelt.

Wie kann ich weitere Details zum Vorfall erhalten?

Weitere Details sind in der ursprünglichen Pressemeldung zu finden, die online verfügbar ist.

Wurde die Öffentlichkeit über den Vorfall informiert?

Ja, die Öffentlichkeit wurde durch eine Pressemeldung über den Vorfall informiert.

Was sollte ich tun, wenn ich Informationen zum Vorfall habe?

Wenn Sie Informationen zum Vorfall haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei über die angegebenen Kontaktdaten.

Presseportal Blaulicht