Staatsgerichtshof kippt Inklusions-Finanzierung für Oberstufenträger

Staatsgerichtshof kippt Inklusions-Finanzierung für Oberstufenträger

Hannover () – Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat ein Gesetz zur Kostenverteilung für die inklusive Schule für verfassungswidrig erklärt. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Betroffen ist eine Regelung, die Schulträgern, die ausschließlich Schulen der Sekundarstufe II (wie Gymnasiale Oberstufen oder Berufsbildende Schulen) unterhalten, derzeit keinen finanziellen Ausgleich für Inklusionskosten gewährt.

Das Gericht urteilte, dass der gänzlich fehlende Ausgleich für diese Schulträger spätestens seit dem ‚Aufsteigen‘ der Inklusion in die Sekundarstufe II im Schuljahr 2018/2019 gegen die Landesverfassung verstößt. Diese schreibt vor, dass für durch Landesgesetze verursachte erhebliche Kosten ein finanzieller Ausgleich zu regeln ist.

Das konkrete Verfahren war vom Verwaltungsgericht Hannover an den Staatsgerichtshof weitergeleitet worden.

Der Landesgesetzgeber ist nun verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 eine verfassungsgemäße Neuregelung rückwirkend zum 1. Januar 2022 zu treffen. Bis dahin bleibt die aktuelle, für verfassungswidrig erklärte Regelung weiter anwendbar.

Von der Entscheidung betroffen sind Kommunen wie die Region Hannover, die Trägerin von Schulen des Sekundarbereichs II ist.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Klassenraum in einer Schule (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Verwaltungsgericht Hannover, Region Hannover.

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Das beschriebene Ereignis fand am Mittwoch, in einem nicht näher genannten Monat, statt. Die relevante Regelung zur Inklusion in der Sekundarstufe II gilt seit dem Schuljahr 2018/2019, und die Frist für eine Neuregelung endet am 31. Dezember 2026.

Daher lautet die Antwort:

Nicht erwähnt

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Hannover, Region Hannover.

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat ein Gesetz zur Kostenverteilung für inklusive Schulen als verfassungswidrig erklärt, da es keinen finanziellen Ausgleich für Schulträger der Sekundarstufe II gewährt, und fordert bis zum 31. Dezember 2026 eine Neuregelung.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Hintergrund für das Ereignis ist, dass der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Regelung zur Kostenverteilung für inklusive Schulen für verfassungswidrig erklärte. Diese Regelung garantierte keinen finanziellen Ausgleich für Schulträger von Sekundarstufe II, was seit der Einführung der Inklusion in dieser Stufe im Schuljahr 2018/2019 gegen die Landesverfassung verstößt.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass der Niedersächsische Staatsgerichtshof ein Gesetz zur Kostenverteilung für inklusive Schulen als verfassungswidrig erklärt hat. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Schulträger und zwingt den Landesgesetzgeber, bis Ende 2026 eine neue Regelung zu erlassen, während die bisherige Regelung bis dahin weiterhin gilt.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Kostenverteilung für inklusive Schulen ist verfassungswidrig, fehlender finanzieller Ausgleich für Schulträger, Verstöße gegen die Landesverfassung, Verpflichtung zur Neuregelung bis 31. Dezember 2026, aktuelle Regelung bleibt bis dahin anwendbar, betroffene Kommunen wie die Region Hannover.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es wird lediglich über die Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs berichtet, der ein Gesetz zur Kostenverteilung für inklusive Schulen als verfassungswidrig erklärt hat.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur