Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Konstanz: 43-Jähriger nach versuchter Anstiftung zum Mord in Untersuchungshaft (04.12.2025)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Konstanz: 43-Jähriger nach versuchter Anstiftung zum Mord in Untersuchungshaft (04.12.2025)

Sulz am Neckar / Lkr. Rottweil:

Am Donnerstag hat die Kriminalpolizei Rottweil einen 43-jährigen in Sulz am Neckar festgenommen, nachdem dieser versucht hat, zu einem Mord anzustiften.

Der Beschuldigte steht im Verdacht, zuvor Kontakt mit dem 35-Jährigen aufgenommen und über diesen einen Mord am neuen Lebensgefährten seiner getrenntlebenden Ehefrau beauftragt zu haben. Nach ersten ist in diesem Zusammenhang bereits die Bezahlung in Höhe eines mittleren fünfstelligen Bargeldbetrages erfolgt.

Der 35-Jährige erstattete Ende November Anzeige bei der Polizei und machte später geltend, die Umsetzung des Auftragsmordes nur vorgetäuscht zu haben. Im Rahmen der von der Kriminalpolizei Rottweil geführten Ermittlungen konnte ein Teil des bereits bezahlten Geldes sichergestellt werden. Die Beamten nahmen den 43-jährigen Auftraggeber am Donnerstag fest.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rottweil Haftbefehl gegen den 43-Jährigen. Dieser wurde am Freitag in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Der 35-Jährige blieb auf freiem Fuß.

Eine konkrete Gefahr für den neuen Lebensgefährten der getrenntlebenden Ehefrau bestand nicht.

4,6/5 (17 Bewertungen)

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Kontakt

Newsroom: Polizeipräsidium Konstanz
Rückfragen an:

Staatsanwaltschaft Rottweil, Oberstaatsanwalt Markus Wagner
Tel.: 0741 243-0

, PHK Fabian Herkommer
Telefon: 07531 995-3355

E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Quellenangaben

Textquelle: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/6175056

Häufige Fragen

Wer hat die Anzeige erstattet?

Die Anzeige wurde von einem 35-Jährigen erstattet, der in den Mordauftrag verwickelt war.

Gab es eine konkrete Gefahr für das Opfer?

Laut den Ermittlungen bestand keine konkrete Gefahr für den neuen Lebensgefährten der getrenntlebenden Ehefrau.

Was geschah mit dem Geld, das für den Mordauftrag bezahlt wurde?

Ein Teil des bereits bezahlten Geldes konnte von der Kriminalpolizei sichergestellt werden.

Wie lange bleibt der Beschuldigte in Untersuchungshaft?

Der Beschuldigte befindet sich seit der Festnahme in Untersuchungshaft, die Dauer hängt von den weiteren Ermittlungen ab.

Was hat der 35-Jährige über den Mordauftrag gesagt?

Der 35-Jährige gab an, die Umsetzung des Auftragsmordes nur vorgetäuscht zu haben.

Wer hat den Haftbefehl erlassen?

Der Haftbefehl wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rottweil erlassen.

Welche Behörde führt die Ermittlungen?

Die Ermittlungen werden von der Kriminalpolizei Rottweil geführt.

Wie kann ich Kontakt zur Staatsanwaltschaft Rottweil aufnehmen?

Sie können die Staatsanwaltschaft Rottweil unter der Telefonnummer 0741 243-0 kontaktieren.

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen sind auf der Website des Polizeipräsidiums Konstanz verfügbar.

Presseportal Blaulicht