Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des PP Konstanz – Nachtragsmeldung: 43-Jähriger nach versuchter Anstiftung zum Mord gegen Auflagen aus Haft entlassen (11.12.2025)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des PP Konstanz – Nachtragsmeldung: 43-Jähriger nach versuchter Anstiftung zum Mord gegen Auflagen aus Haft entlassen (11.12.2025)

Sulz am Neckar:

Nachdem ein 43-Jähriger am 05.12.2025 nach einer versuchten Anstiftung zum Mord in Untersuchungshaft genommen wurde, hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rottweil den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte hinterlegte eine Kaution im mittleren fünfstelligen Bereich.

Nach dem Stand der bisherigen Ermittlungen konnte der 35-Jährige glaubhaft darlegen, dass er die Umsetzung des Auftragsmords nur vorgetäuscht hatte, um sich selbst zu bereichern. Eine tatsächliche Tathandlung war nicht geplant.

Ursprungsmeldung vom 08.12.2025:

POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Konstanz: 43-Jähriger nach versuchter Anstiftung zum Mord in Untersuchungshaft (04.12.2025)

Sulz am Neckar / Lkr. Rottweil: Am Donnerstag hat die Kriminalpolizei Rottweil einen 43-jährigen in Sulz am Neckar festgenommen, nachdem dieser versucht hat, zu einem Mord anzustiften.

Der Beschuldigte steht im Verdacht, zuvor Kontakt mit dem 35-Jährigen aufgenommen und über diesen einen Mord am neuen Lebensgefährten seiner getrenntlebenden Ehefrau beauftragt zu haben. Nach ersten Ermittlungen ist in diesem Zusammenhang bereits die Bezahlung in Höhe eines mittleren fünfstelligen Bargeldbetrages erfolgt.

Der 35-Jährige erstattete Ende November Anzeige bei der Polizei und machte später geltend, die Umsetzung des Auftragsmordes nur vorgetäuscht zu haben. Im Rahmen der von der Kriminalpolizei Rottweil geführten Ermittlungen konnte ein Teil des bereits bezahlten Geldes sichergestellt werden. Die Beamten nahmen den 43-jährigen Auftraggeber am Donnerstag fest.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rottweil Haftbefehl gegen den 43-Jährigen. Dieser wurde am Freitag in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Der 35-Jährige blieb auf freiem Fuß.

Eine konkrete Gefahr für den neuen Lebensgefährten der getrenntlebenden Ehefrau bestand nicht.

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Kontakt

Newsroom: Polizeipräsidium Konstanz
Rückfragen an:

Staatsanwaltschaft Rottweil, Oberstaatsanwalt Markus Wagner
Tel.: 0741 243-0

, PHK Fabian Herkommer
Telefon: 07531 995-3355

E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de

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Weitere Informationen

Quellenangaben

Textquelle: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/6177470

Häufige Fragen

Was bedeutet es, dass der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde?

Das bedeutet, dass der Haftbefehl aufgehoben wurde, jedoch bestimmte Bedingungen, wie die Hinterlegung einer Kaution, erfüllt werden müssen.

Wie hoch war die Kaution, die der Beschuldigte hinterlegte?

Die Kaution, die der Beschuldigte hinterlegte, lag im mittleren fünfstelligen Bereich.

Was hat der 35-Jährige über den Auftragsmord gesagt?

Der 35-Jährige gab an, die Umsetzung des Auftragsmordes nur vorgetäuscht zu haben, um sich selbst zu bereichern.

Gab es eine tatsächliche Gefahr für das Opfer?

Laut den Ermittlungen bestand keine konkrete Gefahr für den neuen Lebensgefährten der getrenntlebenden Ehefrau.

Wann fand die Festnahme des 43-Jährigen statt?

Die Festnahme des 43-Jährigen erfolgte am Donnerstag, dem 05.12.2025.

Wer hat den Haftbefehl erlassen?

Der Haftbefehl wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rottweil erlassen.

Was geschah mit dem Geld, das für den Auftragsmord bezahlt wurde?

Ein Teil des bereits bezahlten Geldes konnte von der Kriminalpolizei sichergestellt werden.

Wer kann für Rückfragen kontaktiert werden?

Für Rückfragen stehen die Staatsanwaltschaft Rottweil und das Polizeipräsidium Konstanz zur Verfügung.

Wann wurde die Ursprungsmeldung veröffentlicht?

Die Ursprungsmeldung wurde am 08.12.2025 veröffentlicht.

Presseportal Blaulicht