
Sulz am Neckar:
Nachdem ein 43-Jähriger am 05.12.2025 nach einer versuchten Anstiftung zum Mord in Untersuchungshaft genommen wurde, hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rottweil den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte hinterlegte eine Kaution im mittleren fünfstelligen Bereich.
Nach dem Stand der bisherigen Ermittlungen konnte der 35-Jährige glaubhaft darlegen, dass er die Umsetzung des Auftragsmords nur vorgetäuscht hatte, um sich selbst zu bereichern. Eine tatsächliche Tathandlung war nicht geplant.
Ursprungsmeldung vom 08.12.2025:
POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Konstanz: 43-Jähriger nach versuchter Anstiftung zum Mord in Untersuchungshaft (04.12.2025)
Sulz am Neckar / Lkr. Rottweil: Am Donnerstag hat die Kriminalpolizei Rottweil einen 43-jährigen Mann in Sulz am Neckar festgenommen, nachdem dieser versucht hat, zu einem Mord anzustiften.
Der Beschuldigte steht im Verdacht, zuvor Kontakt mit dem 35-Jährigen aufgenommen und über diesen einen Mord am neuen Lebensgefährten seiner getrenntlebenden Ehefrau beauftragt zu haben. Nach ersten Ermittlungen ist in diesem Zusammenhang bereits die Bezahlung in Höhe eines mittleren fünfstelligen Bargeldbetrages erfolgt.
Der 35-Jährige erstattete Ende November Anzeige bei der Polizei und machte später geltend, die Umsetzung des Auftragsmordes nur vorgetäuscht zu haben. Im Rahmen der von der Kriminalpolizei Rottweil geführten Ermittlungen konnte ein Teil des bereits bezahlten Geldes sichergestellt werden. Die Beamten nahmen den 43-jährigen Auftraggeber am Donnerstag fest.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rottweil Haftbefehl gegen den 43-Jährigen. Dieser wurde am Freitag in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Der 35-Jährige blieb auf freiem Fuß.
Eine konkrete Gefahr für den neuen Lebensgefährten der getrenntlebenden Ehefrau bestand nicht.
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Staatsanwaltschaft Rottweil, Oberstaatsanwalt Markus Wagner Polizeipräsidium Konstanz, PHK Fabian Herkommer E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. |
Quellenangaben
| Textquelle: | Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell |
| Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/6177470 |
Der 43-Jährige wurde in Untersuchungshaft genommen, weil er verdächtigt wird, einen Mord an dem neuen Lebensgefährten seiner getrenntlebenden Ehefrau angestiftet zu haben. Das bedeutet, dass der Haftbefehl aufgehoben wurde, jedoch bestimmte Bedingungen, wie die Hinterlegung einer Kaution, erfüllt werden müssen. Die Kaution, die der Beschuldigte hinterlegte, lag im mittleren fünfstelligen Bereich. Der 35-Jährige gab an, die Umsetzung des Auftragsmordes nur vorgetäuscht zu haben, um sich selbst zu bereichern. Laut den Ermittlungen bestand keine konkrete Gefahr für den neuen Lebensgefährten der getrenntlebenden Ehefrau. Die Festnahme des 43-Jährigen erfolgte am Donnerstag, dem 05.12.2025. Der Haftbefehl wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rottweil erlassen. Ein Teil des bereits bezahlten Geldes konnte von der Kriminalpolizei sichergestellt werden. Für Rückfragen stehen die Staatsanwaltschaft Rottweil und das Polizeipräsidium Konstanz zur Verfügung. Die Ursprungsmeldung wurde am 08.12.2025 veröffentlicht.Häufige Fragen
Warum wurde der 43-Jährige in Untersuchungshaft genommen?
Was bedeutet es, dass der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde?
Wie hoch war die Kaution, die der Beschuldigte hinterlegte?
Was hat der 35-Jährige über den Auftragsmord gesagt?
Gab es eine tatsächliche Gefahr für das Opfer?
Wann fand die Festnahme des 43-Jährigen statt?
Wer hat den Haftbefehl erlassen?
Was geschah mit dem Geld, das für den Auftragsmord bezahlt wurde?
Wer kann für Rückfragen kontaktiert werden?
Wann wurde die Ursprungsmeldung veröffentlicht?

