
Frankfurt am Main:
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft, des Zollfahndungsamts
und der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main vom 12.12.2025
Die Zöllnerinnen und Zöllner am Frankfurter Flughafen stießen bei einer gestern stattgefundenen zollrechtlichen Kontrolle eines Reisenden auf insgesamt 11.276 Diamanten, die er in seinem Gepäck mit sich führte. Die Edelsteine fielen zuvor im Rahmen der Luftsicherheitskontrolle auf. Die Bundespolizei nahm diese daraufhin in Verwahrung und informierte den Zoll über den Fund.
Der aus Angola reisende Mann hatte die Rohdiamanten im doppelten Boden seines Handgepäckkoffers in zwei Tüten versteckt ohne diese vorschriftsgemäß gegenüber dem Zoll bei der Einreise anzumelden. Zudem konnte er das zwingend erforderliche Begleitzertifikat für Diamanten, das sogenannte Kimberley-Zertifikat, nicht vorweisen. Das Zertifikat bestätigt, dass es sich bei den eingeführten Edelsteinen nicht um sogenannte „Blutdiamanten“ handelt.
Die hinzugerufenen Fahnderinnen und Fahnder des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main übernahmen die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und nahmen den 53-jährigen Mann fest. Die Einsatzkräfte stellten die Rohdiamanten sicher und zählten diese händisch.
Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Frankfurt am Main vorgeführt, der entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Untersuchungshaft anordnete.
Er muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsrecht verantworten. Zudem wird ihm die Hinterziehung von Einfuhrabgaben für die geschmuggelten Rohdiamanten vorgeworfen. Der hierbei entstandene Steuerschaden kann endgültig nach entsprechender gutachterlicher Beurteilung der Edelsteine festgestellt werden.
Die Ermittlungen dauern an.
Zusatzinformationen:
Rohdiamantensendungen aus einem Nicht-EU-Staat
Hintergrundinformationen
In den 1990er Jahren kristallisierte sich heraus, dass die auf dem afrikanischen Kontinent geführten Bürgerkriege insbesondere durch illegal geschürfte Diamanten finanziert wurden (sogenannte „Blutdiamanten“). Um den illegalen Handel mit Diamanten zu unterbinden und die Bürgerkriege zu beenden, einigten sich mehrere Diamanten produzierende Länder aus dem südlichen Afrika auf ein internationales Zertifikationssystem für den Diamantenhandel.
Die Regelungen des sogenannten Kimberley-Prozesses sind seit 2002 in Kraft. Inzwischen nehmen hieran mehr als 50 Staaten bzw. Staatengemeinschaften wie die Europäische Union, aber auch Vertreter der Industrie und Nichtregierungsorganisationen teil. Die Ein- oder Ausfuhr von Rohdiamanten ist daher nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Unter welchen Voraussetzungen ist die Einfuhr von Rohdiamanten zulässig?
Die Einfuhr von Rohdiamanten ist nur zulässig aus Staaten, die am Kimberley-Prozess teilnehmen und wenn die Sendung von einem gültigen Zertifikat begleitet wird und sich die Diamanten in einem von der zertifizierenden Stelle verschlossenen Behältnis befinden.
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Kontakt
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Zollfahndungsamt Frankfurt am Main |
Quellenangaben
| Bildquelle: | Foto: Rohdiamanten werden gezählt. Quelle: ZFA Frankfurt am Main |
| Textquelle: | Zollfahndungsamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell |
| Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116258/6178271 |
Der Kimberley-Prozess ist ein internationales Zertifizierungssystem, das den Handel mit Rohdiamanten reguliert, um den illegalen Handel und die Finanzierung von Bürgerkriegen zu verhindern. Die Einfuhr ist nur aus Staaten zulässig, die am Kimberley-Prozess teilnehmen, und die Sendung muss von einem gültigen Zertifikat begleitet werden. Blutdiamanten sind Diamanten, die illegal geschürft werden und den Handel mit ihnen Bürgerkriege und Menschenrechtsverletzungen finanzieren. Bei der Kontrolle wurden insgesamt 11.276 Diamanten sichergestellt. Der Mann wurde festgenommen, weil er die Diamanten nicht vorschriftsgemäß anmeldete und kein Kimberley-Zertifikat vorweisen konnte. Die Diamanten wurden sichergestellt und werden im Rahmen der laufenden Ermittlungen gezählt und bewertet. Der Tatverdächtige muss sich wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsrecht und Hinterziehung von Einfuhrabgaben verantworten. Der Steuerschaden wird nach einer gutachterlichen Beurteilung der Diamanten festgestellt. Die Ermittlungen werden vom Zollfahndungsamt Frankfurt am Main im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main durchgeführt. Die Dauer der Untersuchungshaft ist nicht festgelegt und hängt vom Fortgang der Ermittlungen ab.Häufige Fragen
Was ist der Kimberley-Prozess?
Welche Voraussetzungen müssen für die Einfuhr von Rohdiamanten erfüllt sein?
Was sind Blutdiamanten?
Wie viele Diamanten wurden bei der Kontrolle am Frankfurter Flughafen sichergestellt?
Warum wurde der Mann festgenommen?
Was passiert mit den sichergestellten Diamanten?
Was sind die rechtlichen Konsequenzen für den Tatverdächtigen?
Wie wird der Steuerschaden ermittelt?
Wer führt die Ermittlungen in diesem Fall?
Wie lange dauert die Untersuchungshaft des Verdächtigen?

