
Mainz () – Die Stadt Mainz weist auf die geltenden Regeln für Silvesterfeuerwerk hin. Ordnungsdezernentin Manuela Matz teilte am Montag mit, dass das Zünden von Böllern und Raketen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen und brandempfindlichen Gebäuden wie Reetdachhäusern verboten ist.
Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Erlaubt ist Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 nur am 31. Dezember und 1. Januar. Pyrotechnik der Kategorie F2 darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.
Die Stadt bittet zudem darum, aus Rücksicht auf Tiere freiwillig auf Feuerwerk im Umfeld des Tierheims in der Zwerchallee, des Wildparks Gonsenheim und des Vogelhauses im Stadtpark zu verzichten.
Blindgänger dürfen nicht erneut gezündet werden, und Feuerwerk muss im Freien abgebrannt werden. Zugelassene Artikel müssen eine Registrierungsnummer und das Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) oder ein gültiges CE-Zeichen mit der Kennnummer 0589 tragen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Feuerwerksverkauf (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden im Beitrag namentlich erwähnt?
Die vollständigen Namen von Personen, die im Artikel vorkommen, sind: Manuela Matz.
Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Stadt Mainz, Ordnungsdezernentin Manuela Matz, Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM)
Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?
Das beschriebene Ereignis fand am 31. Dezember und 1. Januar statt.
An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Mainz, Zwerchallee, Wildpark Gonsenheim, Stadtpark.
Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?
Die Stadt Mainz erinnert an die Silvesterregelungen, die den Verkauf und die Nutzung von Feuerwerk in der Nähe sensibler Orte einschränken, mit Strafen bis zu 50.000 Euro bei Verstößen, und bittet um Rücksichtnahme auf Tiere.
Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?
Der Hintergrund für die Regelungen zum Silvesterfeuerwerk in Mainz sind Sicherheitsaspekte und der Schutz von Menschen, Tieren und Gebäuden. Diese Vorschriften sollen insbesondere Risiken durch Brandgefahr und Lärmbelästigung minimieren sowie die Sicherheit in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern und Altenheimen gewährleisten.
Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass die Stadt Mainz klare Regeln für den Silvesterfeuerwerkverkauf und -gebrauch festgelegt hat, um Sicherheitsrisiken zu minimieren und Tiere zu schützen. Verstöße gegen diese Regelungen können mit hohen Geldbußen geahndet werden, und die Stadt bittet um Rücksichtnahme, insbesondere in der Nähe von Tierheimen und anderen empfindlichen Orten.
Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?
Hier sind die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen:
Geldbußen von bis zu 50.000 Euro, strafrechtliche Folgen bei Verstößen, Beschränkung des Verkaufs von Pyrotechnik an Personen unter 18 Jahren, Verbot des Zündens in der Nähe von bestimmten Einrichtungen, Rücksichtnahme auf Tiere, Verbot der Zündung von Blindgängern, Vorschriften für zugelassene Artikel.
Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Ordnungsdezernentin Manuela Matz erklärt, dass das Zünden von Feuerwerk in der Nähe von sensiblen Orten wie Kirchen und Krankenhäusern verboten ist, und weist darauf hin, dass Verstöße mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.
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