
Braunschweig:
Bei einer Kontrolle eines Verkaufsgeschäfts für Tabakwaren in Braunschweig am Vormittag des 17.12.2025 hat die Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig fast 50 Liter unversteuertes Liquid für E-Zigaretten ohne Steuerzeichen (sogenannte Steuerbanderolen) festgestellt. Außerdem wurden 83 weitere leere Behältnisse sichergestellt, die ebenfalls zur Befüllung von unversteuertem Liquid aufgemacht waren. Diese teilweise handschriftlich beschrifteten Behältnisse sowie weiteres Material, wie Dosierspritzen, lies die Zöllner annehmen, dass hier nicht nur illegal Tabakwaren vertrieben, sondern auch hergestellt wurden.
Das Liquid wurde sowohl hinter dem Ladentresen, als auch im anliegenden Lager festgestellt. Ein Teil der Verpackungen wies ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum auf. Noch während die Zöllner mit dem Zählen der Verpackungen beschäftigt waren, entzog sich der Geschäftsinhaber der Maßnahme. Er stieg in die Straßenbahn und fuhr davon, weil er irrtümlich davon ausging, er müsse nicht bis zum Ende der Maßnahme anwesend sein. Der Inhaber wurde daraufhin von einem Streifenwagen des Zolls wieder zurück zum Geschäft gebracht.
Durch den ZOLL wurde gegen den 68-jährigen Geschäftsinhaber ein Strafverfahren wegen Steuerhehlerei aufgrund des Handels mit unversteuerten Tabakwaren eingeleitet. Des Weiteren hat der ZOLL Tabaksteuer in Höhe von fast 12.500 Euro festgesetzt.
Da der Geschäftsinhaber geschäftsmäßig handelte, kann ihn eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft erwarten. In minder schweren Fällen liegt die Strafandrohung bei einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die genaue Strafe wird jedoch vom Gericht im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, wie Schadenshöhe, die Rolle des Täters und Vorstrafen, festgelegt.
Das weitere Verfahren wird vom Zollfahndungsamt Hannover – Dienstsitz Magdeburg geführt. Fragen zum weiteren Verfahren sind daher bitte an das Zollfahndungsamt zu richten (presse@zfah.bund.de).
Kontakt
Quellenangaben
| Bildquelle: | Kassenbereich mit verschiedenem Liquid |
| Textquelle: | Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell |
| Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121224/6185141 |
Häufige Fragen
Was wurde bei der Zollkontrolle in Braunschweig sichergestellt?
Bei der Kontrolle wurden fast 50 Liter unversteuertes Liquid für E-Zigaretten sowie 83 leere Behältnisse und weiteres Material zur Herstellung sichergestellt.
Warum wurde ein Strafverfahren gegen den Geschäftsinhaber eingeleitet?
Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, weil der Geschäftsinhaber mit unversteuerten Tabakwaren handelte, was als Steuerhehlerei gilt.
Wie hoch ist die festgesetzte Tabaksteuer?
Die festgesetzte Tabaksteuer beträgt fast 12.500 Euro.
Was droht dem Geschäftsinhaber rechtlich?
Ihm droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, je nach Schwere des Falls.
Was passierte, als der Geschäftsinhaber sich der Maßnahme entzog?
Er verließ irrtümlich das Geschäft, wurde jedoch von einem Streifenwagen des Zolls zurückgebracht.
Wer führt das weitere Verfahren gegen den Geschäftsinhaber?
Das weitere Verfahren wird vom Zollfahndungsamt Hannover - Dienstsitz Magdeburg geführt.
An wen kann ich Fragen zum Verfahren richten?
Fragen zum Verfahren können an das Zollfahndungsamt unter der E-Mail-Adresse presse@zfah.bund.de gerichtet werden.
Wie lange kann das Verfahren dauern?
Die Dauer des Verfahrens kann variieren und hängt von den Umständen und der Komplexität des Falls ab.
Was geschah mit den beschlagnahmten Waren?
Die beschlagnahmten Waren wurden vom Zoll sichergestellt und werden im Rahmen des Verfahrens behandelt.
Wie kann ich mit dem Hauptzollamt Braunschweig Kontakt aufnehmen?
Kontakt kann über die Telefonnummer 0531/1291-8506 oder per E-Mail an Presse.HZA-Braunschweig@zoll.bund.de erfolgen.
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