HZA-HB: Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk / Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk

HZA-HB: Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk / Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk

Bremen:

Viele freuen sich schon auf das Feuerwerk zum Jahreswechsel und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit bunten Raketen und Fontänen und dem ein oder anderen Böller begrüßen. Aber Vorsicht!

Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt. Zollbeamtinnen und -beamte stellen jedes Jahr bei Kontrollen und in Paketsendungen unter anderem nicht konforme und teils extrem gefährliche Pyrotechnik sicher – allein 2024 waren es über sieben Tonnen. Deshalb ist es wichtig, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab zu informieren.

Alle im erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet und mit dem CE-Zeichen versehen sein.

Im schlimmsten Fall kann die Verwendung nicht zugelassener Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen haben. Es kann zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, denn die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Neben der Einleitung eines Strafverfahrens werden die Feuerwerkskörper beschlagnahmt oder sichergestellt.

Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerks-körper der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen der sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der unterstützt diese Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen.

„Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper

verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben“, betont Jens Pietsch, Pressesprecher beim Hauptzollamt , „damit es ein guter Start ins neue Jahr wird. Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar!“

Der Zoll rät daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen.

Siehe auch:  HZA-SI: Zeit, Geld, Meldepflicht - Zoll ahndet Verstöße mit sechsstelligem Bußgeld

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der BAM und des Zolls (https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2)

Kontakt

Newsroom: Hauptzollamt Bremen
Rückfragen an:

Hauptzollamt Bremen
Jens Pietsch
Telefon: 0421 5154 1027
E-Mail: jens.pietsch@zoll.bund.de
www.zoll.de

Quellenangaben

Textquelle: Hauptzollamt Bremen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121225/6185642

Häufige Fragen

Warum warnt der Zoll vor nicht erlaubtem Feuerwerk?

Der Zoll warnt, weil nicht konformes Feuerwerk lebensgefährlich sein kann und oft keine CE-Kennzeichnung hat, was auf mangelnde Sicherheit hinweist.

Was sind die Gefahren von nicht zugelassenem Feuerwerk?

Die Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk kann zu schweren Verletzungen wie Verbrennungen, Verätzungen oder sogar dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht führen.

Was bedeutet das CE-Zeichen auf Feuerwerkskörpern?

Das CE-Zeichen zeigt an, dass der Feuerwerkskörper getestet wurde und den europäischen Sicherheitsstandards entspricht.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat der Kauf von illegalem Feuerwerk?

Der Kauf und die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem Feuerwerk sind strafbar und können zu einem Strafverfahren sowie zur Beschlagnahme der Feuerwerkskörper führen.

Welche Arten von Feuerwerk benötigen eine besondere Erlaubnis?

Für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie Blitz-Knallsätze, ist eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften für Feuerwerkskörper in Deutschland?

Die Überwachung obliegt den zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Wie viel gefährliches Feuerwerk wurde 2024 sichergestellt?

Im Jahr 2024 wurden über sieben Tonnen gefährliches und nicht konformes Feuerwerk sichergestellt.

Was empfiehlt der Zoll beim Kauf von Feuerwerkskörpern?

Der Zoll empfiehlt dringend, nur Feuerwerkskörper zu kaufen, die konformitätsbewertet sind und das CE-Kennzeichen tragen.

Wo kann ich weitere Informationen über Feuerwerkskörper finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der BAM und des Zolls unter www.zoll.de.

Was sollte ich tun, wenn ich unsicher über die Herkunft eines Feuerwerks bin?

Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie auf den Kauf verzichten und nur Feuerwerkskörper wählen, deren Herkunft klar nachvollziehbar ist.

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