HZA-UL: Schöne Bescherung/Pärchen muss Geschenke nachverzollen

HZA-UL: Schöne Bescherung/Pärchen muss Geschenke nachverzollen

Lindau:

Am ersten Weihnachtsfeiertag hat der auf der 96 in Höhe des Rastplatzes Humbrechts ein Pärchen aus Niederbayern beim Schmuggel hochpreisiger Geschenke aus der Schweiz erwischt.

Die beiden, ein 24-jähriger Mann und seine Begleiterin, hatten verschiedene Luxusartikel, wie Schuhe und Textilien bekannter Markenhersteller im Gesamtwert von umgerechnet 3170 Euro in der Schweiz gekauft und ohne Zollanmeldung in die EU gebracht.

Gegen den 24-Jährigen wird nun im Rahmen eines Strafverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt.

Kontakt

Newsroom: Hauptzollamt Ulm
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Pressesprecher
Kohlmann
Telefon: 0731-9648-10009
E-Mail: presse.hza-ulm@zoll.bund.de
www.zoll.de

Quellenangaben

Bildquelle: Zollkontrolle
Textquelle: Hauptzollamt Ulm, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121264/6186745

Häufige Fragen

Was ist bei der Einfuhr von Geschenken aus dem Ausland zu beachten?

Geschenke aus dem Ausland müssen in der Regel beim Zoll angemeldet werden, insbesondere wenn sie einen bestimmten Wert überschreiten.

Wie hoch ist der Freibetrag für Geschenke aus dem Ausland?

Der Freibetrag für Geschenke aus dem Nicht-EU-Ausland liegt bei 45 Euro pro Person.

Welche Strafen drohen bei Zollverstößen?

Bei Zollverstößen können Geldstrafen oder sogar strafrechtliche Verfahren eingeleitet werden.

Wie kann ich Geschenke korrekt verzollen?

Geschenke sollten beim Zoll angemeldet werden, indem man die entsprechenden Formulare ausfüllt und den Wert angibt.

Wo kann ich Informationen über Zollbestimmungen finden?

Informationen über Zollbestimmungen sind auf der Website des Zolls unter www.zoll.de verfügbar.

Was sind die häufigsten Fehler beim Verzollen von Geschenken?

Häufige Fehler sind das Unterlassen der Anmeldung oder die falsche Angabe des Wertes der Geschenke.

Gibt es Ausnahmen für bestimmte Geschenkarten?

Ja, bestimmte Artikel wie persönliche Gebrauchsgegenstände können unter bestimmten Bedingungen zollfrei eingeführt werden.

Wie kann ich mich vor Zollproblemen schützen?

Informieren Sie sich vor der über die Zollbestimmungen und halten Sie alle Quittungen bereit.

Was sollte ich tun, wenn ich beim Zoll kontrolliert werde?

Bleiben Sie ruhig, kooperieren Sie mit den Zollbeamten und legen Sie alle erforderlichen Unterlagen vor.

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