
Berlin () – Bahnfahrer sollen auch künftig keine Entschädigung erhalten, wenn etwa in einem Zug das WLAN ausgefallen oder das Bordrestaurant geschlossen ist. Wie die „Rheinische Post“ (Dienstagsausgabe) berichtet, erteilt die Bundesregierung einer entsprechenden Forderung der Bundesländer eine Absage.
Die Nebenleistungen seien nicht Teil der Beförderungsleistung, „die Fahrgäste mit dem Kauf einer Fahrkarte erwerben“, heißt es in einer Stellungnahme der Regierung, aus der die Zeitung zitiert. Das Angebot erbringe die Bahn „freiwillig“, so der zuständige Staatssekretär Ulrich Lange (CSU) aus dem Verkehrsministerium.
Der Bundesrat hatte unlängst gefordert, bei der nächsten Novellierung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung zu prüfen, ob auch Fahrgastrechte „für den Fall von Nicht- oder Schlechterfüllung von Nebenleistungen wie Sitzplatzreservierung, WLAN oder Bordrestaurant aufgenommen werden können“. Man erkenne das Bedürfnis der Reisenden zwar an, so die Regierung. „Die Schaffung spezialgesetzlicher Anspruchsgrundlagen im Eisenbahnbereich ist nicht geplant.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | ICE mit WLAN (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden im Beitrag namentlich erwähnt?
Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?
Bahn, Bundesregierung, Bundesländer, Rheinische Post, Ulrich Lange, CSU, Verkehrsministerium, Bundesrat
Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?
Nicht erwähnt
An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?
Berlin
Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?
Die Bundesregierung lehnt eine Entschädigung für Bahnfahrer ab, wenn Nebenleistungen wie WLAN oder das Bordrestaurant ausfallen, da diese nicht Teil der regulären Beförderungsleistung sind.
Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?
Der Hintergrund des beschriebenen Ereignisses ist die Ablehnung der Bundesregierung, Fahrgästen Entschädigungen für Nebenleistungen wie WLAN oder Bordrestaurants zu gewähren. Dies geschieht trotz einer Forderung des Bundesrats, solche Rechte in die Eisenbahn-Verkehrsverordnung aufzunehmen. Die Regierung betrachtet diese Leistungen als freiwillig und nicht Teil der eigentlichen Beförderungsleistung, die mit dem Ticketkauf erworben wird.
Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?
Die Bundesregierung hat einer Forderung der Bundesländer nach Entschädigungen für Bahnfahrer bei Ausfällen von Nebenleistungen wie WLAN oder Bordrestaurant eine Absage erteilt. Laut einem Staatssekretär sei dies nicht Teil der regulären Beförderungsleistung und eine freiwillige Leistung der Bahn.
Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?
Keine Entschädigung bei WLAN-Ausfall, keine Entschädigung bei geschlossenem Bordrestaurant, Forderung der Bundesländer abgelehnt, Nebenleistungen nicht Teil der Beförderungsleistung, Schaffung spezialgesetzlicher Anspruchsgrundlagen nicht geplant.
Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Bundesregierung zitiert. Diese besagt, dass Nebenleistungen wie WLAN oder das Bordrestaurant nicht Teil der Beförderungsleistung sind, die Fahrgäste mit dem Kauf einer Fahrkarte erwerben. Die Bahn erbringt solche Angebote freiwillig, so der Staatssekretär Ulrich Lange aus dem Verkehrsministerium.
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