HZA-F: Zoll am Frankfurter Flughafen stellt zahlreiche Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen fest- Weltweite Operation „Thunder“ gegen illegalen Wildtier-Handel

HZA-F: Zoll am Frankfurter Flughafen stellt zahlreiche Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen fest- Weltweite Operation „Thunder“ gegen illegalen Wildtier-Handel

Frankfurt am Main:

Im Rahmen der weltweiten Operation „Thunder“ kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen Reisende und deren Gepäck sowie Frachtsendungen mit Schwerpunkt auf die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Gegenstand der Operation war das gemeinsame weltweite Vorgehen gegen den illegalen mit artengeschützten Tieren und Pflanzen.

Insgesamt verzeichnete das Hauptzollamt am Main im Kontrollzeitraum 15. September bis 15. Oktober dieses Jahres 37 Aufgriffe, im Reiseverkehr und in Frachtsendungen, die meisten davon jedoch im Internationalen Postzentrum.

Es wurden zum Beispiel 18 lebende Pflanzen entdeckt, Orchideen, Kakteen sowie eine Baumfarnwurzel. Darüber hinaus wurden die folgenden artengeschützten toten Tiere sowie daraus hergestellte Waren sichergestellt: Krokodilfleisch, Snake Thai Balsam mit Extrakt der Königskobra, ein Geldbeutel aus Pythonleder, eine Kette mit Zahn und Kralle einer Großkatze, Schädel und Fell eines Pavians, fünf tote Milchhaie, eine Halskette mit

Nautilus-Anhänger (Perlboot), eine Handtasche aus Krokodilleder sowie diverse Steinkorallen.

Per Postpaket als Internetkauf kamen zum Beispiel Dosen mit Kaviar und Bodypeeling vom Stör, diverse Kosmetik- sowie Nahrungsergänzungsmittel mit Bestandteilen von Kakteen, des afrikanischen Pflaumenbaumes, der indischen Kostuswurzel, von Orchideen, Aloen sowie des Requiemhais.

Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main: „Gerade am Hot-spot Frankfurter Flughafen mit Direktflügen aus aller Welt bleibt Artenschutz ein großes Thema. Es sind aber nicht immer nur die skrupellosen Händler, illegale Souvenirs werden häufig von Reisenden mitgebracht, oft auch aus Unwissenheit. Die Konsequenzen für die Betroffenen sind unangenehm und der Schaden für die ist nicht mehr rückgängig zu machen. In jedem Fall drohen Bußgelder und die Sicherstellung des artengeschützten Tieres oder der Pflanze.“

Zusatzinformation:

Mit „Artenschutz im Urlaub“ bieten die Zollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der man vor der feststellen kann, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten.

zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit „berufund-familie“. Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de – Beruf und .

Siehe auch:  HZA-OS: Osnabrücker Zoll stellt 24 Liter Substitute von Tabakwaren sicher; Steuerschaden in Höhe von 6.240 Euro

Kontakt

Newsroom: Hauptzollamt Frankfurt am Main
Rückfragen an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
www.zoll.de

Quellenangaben

Bildquelle: Schädel
Textquelle: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121246/6186903

Häufige Fragen

Was ist die Operation 'Thunder'?

Die Operation 'Thunder' ist eine weltweite Initiative zur Bekämpfung des illegalen Handels mit artengeschützten Tieren und Pflanzen, die auch am Frankfurter Flughafen durchgeführt wurde.

Welche Verstöße wurden am Frankfurter Flughafen festgestellt?

Am Frankfurter Flughafen wurden insgesamt 37 Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt, darunter der Transport von lebenden Pflanzen und verschiedenen Waren aus geschützten Tieren.

Welche Arten von artengeschützten Tieren wurden sichergestellt?

Zu den sichergestellten Tieren gehören unter anderem Krokodilfleisch, tote Milchhaie und verschiedene Produkte aus Schlangen und Großkatzen.

Wie viele lebende Pflanzen wurden entdeckt?

Insgesamt wurden 18 lebende Pflanzen, darunter Orchideen und Kakteen, sichergestellt.

Was sind die Konsequenzen für Reisende, die artengeschützte Produkte mitbringen?

Reisende, die artengeschützte Produkte mitbringen, müssen mit Bußgeldern und der Sicherstellung der Waren rechnen, was unangenehme Folgen haben kann.

Wie können Reisende sich über Artenschutz informieren?

Die Zollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz bieten die Informationsmöglichkeit 'Artenschutz im Urlaub', um Reisenden zu helfen, geschützte Arten vor der Reise zu identifizieren.

Wo fanden die meisten Aufgriffe statt?

Die meisten Aufgriffe fanden im Internationalen Postzentrum des Frankfurter Flughafens statt.

Welche rechtlichen Folgen können Verstöße gegen den Artenschutz haben?

Verstöße gegen den Artenschutz können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Was ist der Hintergrund der Kontrollen am Flughafen?

Die Kontrollen am Flughafen zielen darauf ab, den illegalen Handel mit geschützten Arten zu unterbinden und die Natur zu schützen.

Wie kann ich Kontakt zum Hauptzollamt Frankfurt am Main aufnehmen?

Für Rückfragen können Sie das Hauptzollamt Frankfurt am Main unter der Telefonnummer 069 / 690 73396 oder per E-Mail an presse.hza-ffm@zoll.bund.de kontaktieren.

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