
Bremen:
–
Ort: Bremen
Zeit: 31.12.25
Die Polizei Bremen bereitet sich intensiv auf die Silvesternacht vor und wird mit verstärkten Einsatzkräften in der Stadt präsent sein. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und rechtlichen Vorgaben, um einen sicheren und friedlichen Jahreswechsel für alle zu gewährleisten.
Böller- und Mitführverbote
Wie in den Vorjahren gelten Böller- und Raketenverbote an mehreren zentralen Orten: Rund um das Rathaus, im Schnoor, auf der Teerhofbrücke und an der Schlachte. Im Bereich der Teerhofbrücke und der Schlachte ist zudem das Mitführen von Feuerwerkskörpern untersagt.
Eigensicherung und Videoüberwachung
Die Polizei Bremen wird die Lage zur Silvesternacht kontinuierlich bewerten. Derzeit gibt es keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung für die Stadtgemeinde Bremen. Dennoch hat die Sicherheit der Einsatzkräfte höchste Priorität. Zur Prävention und Verfolgung von Straftaten sind unter anderem der Einsatz von Bodycams sowie eine gezielte Videoüberwachung geplant. In den vergangenen Jahren kam es zu Übergriffen auf Einsatzkräfte, teilweise unter Einsatz von Feuerwerkskörpern. Solche Vorfälle werden konsequent verfolgt.
Rechtliche Vorgaben zu Feuerwerk
Das Abbrennen von Feuerwerk ist grundsätzlich am 31. Dezember von 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr erlaubt, mit Ausnahme der ausgewiesenen Verbotszonen. Darüber hinaus gelten folgende Einschränkungen: Verbot in der Nähe von Krankenhäusern,
Kinder- und Seniorenheimen, Kirchen sowie rund um den Flughafen Bremen. Abstand von mindestens 150 Metern zu Tankstellen, Tanklagern, Reet- und Fachwerkhäusern. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Gefahren durch selbstgebautes Feuerwerk
Die Polizei warnt eindringlich vor der Herstellung von Feuerwerkskörpern. Selbstgebastelte Silvesterböller sind extrem gefährlich und können bereits durch geringe mechanische oder thermische Einwirkungen explodieren. Neben schwerwiegenden Verletzungen drohen strafrechtliche Konsequenzen: Selbsthergestellte Sprengsätze fallen unter das Waffengesetz oder Sprengstoffgesetz und können Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.
Schreckschuss- und Anscheinswaffen
Auch der Umgang mit Schreckschuss- und Anscheinswaffen ist verboten. Diese täuschend echt wirkenden Waffen können zu gefährlichen Situationen führen und hohe Bußgelder sowie Einsatzkosten nach sich ziehen.
Die Polizei Bremen appelliert an die Vernunft und Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und durch umsichtiges Verhalten zu einem sicheren Jahreswechsel beizutragen. Wir wünschen allen einen guten und friedlichen Start ins neue Jahr!
Kontakt
| Newsroom: | ![]() |
| Rückfragen an: |
Pressestelle Polizei Bremen |
Quellenangaben
| Textquelle: | Polizei Bremen, übermittelt durch news aktuell |
| Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/35235/6186962 |
Häufige Fragen
Wo gelten die Böller- und Raketenverbote in Bremen zur Silvesternacht?
Böller- und Raketenverbote gelten rund um das Rathaus, im Schnoor, auf der Teerhofbrücke und an der Schlachte.
Wann darf man Feuerwerk in Bremen abbrennen?
Das Abbrennen von Feuerwerk ist am 31. Dezember von 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr erlaubt, außer in den ausgewiesenen Verbotszonen.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das Feuerwerksverbot?
Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Warum warnt die Polizei vor selbstgebautem Feuerwerk?
Selbstgebastelte Feuerwerkskörper sind extrem gefährlich und können zu schweren Verletzungen sowie strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Was sind die Strafen für die Herstellung von selbstgebautem Feuerwerk?
Die Herstellung fällt unter das Waffengesetz oder Sprengstoffgesetz und kann Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.
Gibt es spezielle Verbote für Feuerwerk in der Nähe von bestimmten Einrichtungen?
Ja, Feuerwerk ist in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen, Kirchen und dem Flughafen Bremen verboten.
Wie wird die Polizei Bremen zur Silvesternacht präsent sein?
Die Polizei Bremen wird mit verstärkten Einsatzkräften in der Stadt präsent sein und die Lage kontinuierlich bewerten.
Was plant die Polizei zur Sicherheit der Einsatzkräfte?
Zur Sicherheit der Einsatzkräfte sind der Einsatz von Bodycams und gezielte Videoüberwachung geplant.
Sind Schreckschuss- und Anscheinswaffen erlaubt?
Der Umgang mit Schreckschuss- und Anscheinswaffen ist verboten und kann zu hohen Bußgeldern führen.
Wie appelliert die Polizei an die Bürger zur Silvesternacht?
Die Polizei appelliert an die Vernunft und Verantwortung der Bürger, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und umsichtig zu handeln.
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