Edingen-Neckarhausen/Rhein-Neckar-Kreis: Rücknahme einer Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster 14-Jähriger

Edingen-Neckarhausen/Rhein-Neckar-Kreis: Rücknahme einer Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster 14-Jähriger

Edingen-Neckarhausen:

Die Öffentlichkeitsfahndung nach der vermissten 14-Jährigen wird hiermit zurückgenommen (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6185498). Die Vermisste kehrte selbstständig und wohlbehalten an die gemeinsame Wohnandresse der Eltern zurück.

Medienvertretende werden gebeten das Lichtbild des Vermissten aus ihren Beständen zu nehmen.

4,3/5 (23 Bewertungen)

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Kontakt

Newsroom: Polizeipräsidium Mannheim
Rückfragen an:

Polizeipräsidium
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Herm
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@.bwl.de

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Quellenangaben

Textquelle: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6187259

Häufige Fragen

Wie kann ich das Lichtbild der vermissten Person entfernen?

Medienvertreter werden gebeten, das Lichtbild der vermissten Person aus ihren Beständen zu entfernen, da die Fahndung nicht mehr gültig ist.

Wer kann bei weiteren Fragen kontaktiert werden?

Für Rückfragen steht die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Mannheim zur Verfügung, erreichbar unter Telefon 0621 174-1111.

Gibt es Informationen über den Verbleib der 14-Jährigen?

Ja, die 14-Jährige ist wohlbehalten an die Wohnadresse ihrer Eltern zurückgekehrt.

Woher stammt die Information über die Rücknahme der Fahndung?

Die Information wurde vom Polizeipräsidium Mannheim übermittelt und ist auf Presseportalen veröffentlicht.

Was sollten Medienvertreter tun, nachdem die Fahndung zurückgenommen wurde?

Medienvertreter sollten das Lichtbild der vermissten Person aus ihren Berichterstattungen entfernen.

Wann wurde die Rücknahme der Fahndung bekannt gegeben?

Die Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung wurde in einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim veröffentlicht.

Was ist die Hauptquelle für diese Informationen?

Die Hauptquelle ist das Polizeipräsidium Mannheim, das die Informationen über die Rücknahme der Fahndung bereitgestellt hat.

Wurde die 14-Jährige vermisst, bevor sie zurückkehrte?

Ja, die 14-Jährige wurde zuvor als vermisst gemeldet, was zur Öffentlichkeitsfahndung führte.

Wie kann ich die Polizei in Mannheim erreichen?

Die Polizei in Mannheim kann per E-Mail unter mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de kontaktiert werden.

Presseportal Blaulicht