HZA-MD: Scheinselbständigkeit in der Baubranche / 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für Arbeitgeber aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz

HZA-MD: Scheinselbständigkeit in der Baubranche / 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für Arbeitgeber aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz

Sangerhausen; Landkreis Mansfeld-Südharz:

Durch das Amtsgericht Halle (Saale) ist ein 66-jähriger Unternehmer aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz mit deutscher Staatsangehörigkeit rechtskräftig wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 115 Fällen und der Steuerhinterziehung in 54 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 2 verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Im Rahmen der Prüfung der Geschäftsunterlagen der Baufirma ist den Kolleginnen und Kollegen der Finanzkontrolle (FKS) Sangerhausen des Hauptzollamts aufgefallen, dass das Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigte, dafür jedoch ausschließlich selbständige Personen durch die Firma des Verurteilten beauftragt wurden.

Die weiteren der FKS ergaben, dass es sich bei diesen Personen in der Realität jedoch nicht um eine selbständige Tätigkeit, sondern um ein weisungsgebundenes und abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelte. Diese Feststellung wurde durch mehrere Gutachten des Rentenversicherungsträgers gestützt.

Die Vergütung der sogenannten Scheinselbständigen erfolgte in bar oder zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen über das Konto von Angehörigen des verurteilten Unternehmers.

Die Scheinselbstständigen wurden nicht zur Sozialversicherung angemeldet und zu zahlende Beiträge unter anderem nicht an die Krankenkassen abgeführt. Daher entstand im Zeitraum von Juli 2017 bis Juni 2022 ein Schaden für die Sozialversicherung in Höhe von rund 391 Tausend . Außerdem hinterzog der Unternehmer Lohnsteuerbeiträge gegenüber den Landesfinanzbehörden in Höhe von fast 78 Tausend Euro und der Sozialkasse im Baugewerbe entstand infolge der Schwarzlohnzahlungen ein Schaden in Höhe von rund 87 Tausend Euro.

Der Vorwurf wurde in der Hauptverhandlung eingeräumt.

Das Urteil ist seit dem 21. Oktober 2025 rechtskräftig.

Kontakt

Newsroom: Hauptzollamt Magdeburg
Rückfragen an:

Hauptzollamt Magdeburg
Sebastian Schultz
Telefon: 0391/5074-1206
E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Quellenangaben

Bildquelle: Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Foto Quelle: Zoll (c)
Textquelle: Hauptzollamt Magdeburg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121234/6187473
Siehe auch:  HZA-HN: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung/Heilbronner Zoll prüft im Wach- und Sicherheitsgewerbe

Häufige Fragen

Was ist Scheinselbständigkeit?

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als Selbständige gilt, tatsächlich jedoch wie ein Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis arbeitet.

Welche Strafen drohen Arbeitgebern bei Scheinselbständigkeit?

Arbeitgeber können mit Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen bestraft werden, wie im Fall des verurteilten Unternehmers aus Mansfeld-Südharz.

Wie wurde die Scheinselbständigkeit in diesem Fall aufgedeckt?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellte während der Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, dass die beauftragten Personen tatsächlich weisungsgebunden und nicht selbständig waren.

Was sind die Folgen für die betroffenen Scheinselbständigen?

Scheinselbständige haben oft keinen Zugang zu Sozialversicherungsleistungen und können im Alter oder bei Krankheit in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Wie hoch war der finanzielle Schaden für die Sozialversicherung?

Der Schaden für die Sozialversicherung betrug rund 391 Tausend Euro im Zeitraum von Juli 2017 bis Juni 2022.

Was passierte mit den Lohnsteuerbeiträgen in diesem Fall?

Der Unternehmer hinterzog Lohnsteuerbeiträge in Höhe von fast 78 Tausend Euro gegenüber den Landesfinanzbehörden.

Wie wurden die Zahlungen an die Scheinselbständigen geleistet?

Die Vergütung erfolgte entweder in bar oder über Konten von Angehörigen des Unternehmers, um Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern.

Wann wurde das Urteil rechtskräftig?

Das Urteil wurde am 21. Oktober 2025 rechtskräftig.

Welche Institution hat die Ermittlungen durchgeführt?

Die Ermittlungen wurden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Magdeburg durchgeführt.

Wie kann ich mehr Informationen zu diesem Thema erhalten?

Für Rückfragen können Sie sich direkt an das Hauptzollamt Magdeburg wenden, entweder telefonisch oder per E-Mail.

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