HZA-HB: Zoll stellt große Mengen Vapes und Wasserpfeifentabak sicher / Steuerschaden von über 130.000 EUR

HZA-HB: Zoll stellt große Mengen Vapes und Wasserpfeifentabak sicher / Steuerschaden von über 130.000 EUR

Bremen:

Bereits Ende November hat der Zoll in Bremen eine

verdachtsunabhängige Steueraufsichtsmaßnahme in einem Großhandel für

Kiosk- und Tankstellenbedarf durchgeführt und dabei einen

vorläufigen Steuerschaden von rund 137.000 Euro festgestellt.

Dabei wurden 1672 Flaschen mit Lachgas aufgefunden, das in Bremen in

Kiosken und Tankstellen nicht verkauft oder abgegeben werden darf.

Des Weiteren wurden zahlreiche Kartons mit unversteuerten

Einweg-E-Zigaretten, sogenannte „Vapes“, die nicht den gesetzlichen

Vorgaben entsprachen und 720 Dosen Snus und Nikotin-Pouches

aufgefunden. Der Verkauf von Snus und Nikotin-Pouches ist in

verboten. Zusätzlich stellten die Zöllner 92 kg

unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher.

Die weiteren umfangreichen Ermittlungen hierzu führt das

Zollfahndungsamt Hannover am Dienstsitz . Die Verfahren wegen

des Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz und der Abgabe von

Lachgas wurden an die Polizei abgegeben.

„Tabakwaren unterliegen in Deutschland der Tabaksteuer. Seit 2022

gilt das auch für Tabakwaren-Substitute, sogenannten Vapes“, erklärt

Jens Pietsch, Pressesprecher des Hauptzollamtes Bremen, „die Steuer

wird pro Milliliter Volumen berechnet. Das zulässige Füllvolumen der

Einweg-E-Zigaretten beträgt nach dem Tabakerzeugnisgesetz maximal 2

Milliliter“.

Immer wieder findet der Zoll im Rahmen seiner Kontrollen

unversteuerte Tabakwaren. So wurden bei Kontrollen am 15.12.2025 und

18.12.2025 insgesamt weitere 50 kg unversteuerter Wasserpfeifentabak

sichergestellt.

Kontakt

Newsroom: Hauptzollamt Bremen
Rückfragen an:


Jens Pietsch
Telefon: 0421 5154 1027
E-Mail: jens.pietsch@..de
www.zoll.de

Quellenangaben

Textquelle: Hauptzollamt Bremen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121225/6187732

Häufige Fragen

Wie hoch ist der vorläufige Steuerschaden?

Der vorläufige Steuerschaden beträgt rund 137.000 Euro.

Warum sind Snus und Nikotin-Pouches in Deutschland verboten?

Der Verkauf von Snus und Nikotin-Pouches ist in Deutschland verboten, da sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Was besagt das Tabakerzeugnisgesetz bezüglich Vapes?

Das Tabakerzeugnisgesetz besagt, dass seit 2022 auch Tabakwaren-Substitute wie Vapes der Tabaksteuer unterliegen.

Wie wird die Tabaksteuer für Vapes berechnet?

Die Steuer wird pro Milliliter Volumen berechnet, wobei das zulässige Füllvolumen für Einweg-E-Zigaretten maximal 2 Milliliter beträgt.

Wer führt die Ermittlungen zu den sichergestellten Waren durch?

Die weiteren Ermittlungen werden vom Zollfahndungsamt Hannover am Dienstsitz Bremen durchgeführt.

Was passiert mit den Verfahren wegen Verstößen gegen das Tabakerzeugnisgesetz?

Die Verfahren wegen Verstößen gegen das Tabakerzeugnisgesetz und der Abgabe von Lachgas wurden an die Polizei abgegeben.

Wie oft findet der Zoll unversteuerte Tabakwaren?

Immer wieder findet der Zoll im Rahmen seiner Kontrollen unversteuerte Tabakwaren, wie zuletzt bei Kontrollen im Dezember 2025.

Wie viele Kilogramm Wasserpfeifentabak wurden bei den letzten Kontrollen sichergestellt?

Bei Kontrollen am 15. und 18. Dezember 2025 wurden insgesamt 50 kg unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt.

Wie kann ich Rückfragen an das Hauptzollamt Bremen stellen?

Rückfragen können telefonisch unter 0421 5154 1027 oder per E-Mail an jens.pietsch@zoll.bund.de gerichtet werden.

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Presseportal Blaulicht