HZA-K: Geschmuggelte Goldmünzen im Wert von knapp 17.000 Euro findet der Kölner ZOLL bei 86-jährigem Rentner

HZA-K: Geschmuggelte Goldmünzen im Wert von knapp 17.000 Euro findet der Kölner ZOLL bei 86-jährigem Rentner

Köln:

Vier geschmuggelte Goldmünzen, fand der am 27.12.2025 bei einem 86-jährigen Rentner am Flughafen Köln/. Der Reiserückkehrer aus Istanbul hatte versucht, mit seinem Gepäck die Kontrollstelle des Zolls durch den Ausgang für abgabefreie Waren zu verlassen.

„Schmuggelversuche von Goldschmuck oder Goldmünzen gehören für uns am Flughafen zum täglichen Geschäft, aber geschmuggelte Goldmünzen im Wert von knapp 17.000 bei einem in solch hohem Alter hatten wir noch nie“, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. „Der türkische Mann aus dem Kölner Umland, hatte das Gold in einer kleinen Schlüsseltasche in seiner Handtasche versteckt. Noch vor Ort wurde ein Steuerstrafverfahren gegen ihn eingeleitet.“

Abgabenfrei sind Waren bei Flugreisen aus Nicht-EU-Staaten nur bis zu einem Wert von 430 Euro. Alles was darüber hinausgeht, muss beim Zoll angemeldet werden, sonst droht, wie in diesem Fall, ein Strafverfahren.

Die noch vor Ort berechneten Einfuhrabgaben von rund 3.700 Euro bezahlte der Rentner in bar und konnte die Goldmünzen mitnehmen. Zusätzlich muss er mit einer empfindlichen Geldstrafe nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens rechnen.

Zusatzinformation:

Wichtige und zuverlässige Informationen aus erster Hand bietet www.zoll.de. Dort können auch mögliche Einfuhrabgaben leicht berechnet werden, falls die Freimenge überschritten wird.

Kontakt

Newsroom: Hauptzollamt Köln
Rückfragen an:

Hauptzollamt Köln
Pressesprecher
Jens Ahland
Telefon: 0221-9413-1008
Mobil: 0151 – 111 74 537
E-Mail: presse.hza-koeln@zoll.bund.de
www.zoll.de

Quellenangaben

Bildquelle: Zollkontrollstelle mit grünem und rotem Ausgang
Textquelle: Hauptzollamt Köln, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121251/6187931
Siehe auch:  HZA-BI: Bielefelder Zoll verhindert Goldschmuggel am Flughafen/Reisende hatte Goldschmuck im Wert von rund 15.500 Euro nicht angemeldet

Häufige Fragen

Was ist bei der Einfuhr von Goldmünzen aus Nicht-EU-Staaten zu beachten?

Bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten dürfen Waren nur bis zu einem Wert von 430 Euro abgabefrei eingeführt werden. Alles darüber muss beim Zoll angemeldet werden.

Wie hoch war der Wert der geschmuggelten Goldmünzen in diesem Fall?

Die geschmuggelten Goldmünzen hatten einen Wert von knapp 17.000 Euro.

Welche Strafe droht, wenn man Zollbestimmungen nicht einhält?

Wer Zollbestimmungen missachtet, muss mit einem Strafverfahren und empfindlichen Geldstrafen rechnen.

Wie wurden die Goldmünzen bei dem Rentner gefunden?

Die Goldmünzen wurden in einer kleinen Schlüsseltasche in der Handtasche des Rentners versteckt.

Was sind die Einfuhrabgaben für die Goldmünzen in diesem Fall?

Die Einfuhrabgaben betrugen rund 3.700 Euro, die der Rentner in bar bezahlte.

Wer ist der Pressesprecher des Hauptzollamts Köln?

Der Pressesprecher des Hauptzollamts Köln ist Jens Ahland.

Wie kann ich meine möglichen Einfuhrabgaben berechnen?

Mögliche Einfuhrabgaben können leicht auf der Website www.zoll.de berechnet werden.

Was passiert nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens für den Rentner?

Der Rentner muss mit einer empfindlichen Geldstrafe nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens rechnen.

Wo fand die Zollkontrolle statt?

Die Zollkontrolle fand am Flughafen Köln/Bonn statt.

Was ist der grüne Ausgang am Zoll?

Der grüne Ausgang ist für abgabefreie Waren vorgesehen, durch den Reisende ohne Anmeldung gehen können.

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