
Hamburg:
Nach derzeitigem Stand soll am 01.01.2026 gegen 18:00 Uhr ein Mann (Alter: 52 Jahre) die Sicherheitswache am Hamburger Hauptbahnhof selbstständig aufgesucht und um Hilfe gebeten haben, da er volltrunken war.
Durch die Bundespolizei wurde ein Telefongespräch zu der Lebensgefährtin ermöglicht. Diese gab an, dass sie ihn nicht abholen werde und er seinen Rausch ausschlafen müsse.
Eine angeforderte Rettungswagenbesatzung untersuchte den polnischen Staatsangehörigen und lehnte eine Mitnahme in ein Krankenhaus ab, da kein medizinischer Notfall vorlag.
Da der Mann nicht mehr selbstständig gehen konnte und gestützt werden musste, wurde er in Schutzgewahrsam genommen und dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt. Da er alkoholbedingt nicht mehr wegefähig war, mussten die Bundespolizisten ihn stützend der Wache zuführen.
Ein Atemalkoholtest konnte auf Grund der motorischen Ausfälle der Person erst um 19:15 Uhr durchgeführt werden und ergab einen Promillewert von 2.77 Promille.
Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit, sodass der Mann bis 22:58 Uhr ausreichend Zeit zur Beruhigung und Ausnüchterung in der Bundespolizeiwache erhielt.
WL
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Pressesprecher Bundespolizeiinspektion Hamburg |
Quellenangaben
| Textquelle: | Bundespolizeiinspektion Hamburg, übermittelt durch news aktuell |
| Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70254/6188688 |
Häufige Fragen
Warum wurde der Mann in Schutzgewahrsam genommen?
Der Mann wurde in Schutzgewahrsam genommen, da er aufgrund seines hohen Alkoholpegels nicht mehr selbstständig gehen konnte und somit eine Gefahr für sich selbst darstellte.
Wie hoch war der Alkoholgehalt des Mannes?
Der Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von 2,77 Promille, was auf eine erhebliche Alkoholisierung hinweist.
Was passierte, nachdem der Mann die Sicherheitswache aufsuchte?
Nach dem Aufsuchen der Sicherheitswache wurde ein Telefongespräch mit seiner Lebensgefährtin ermöglicht, die jedoch nicht bereit war, ihn abzuholen.
Wurde der Mann medizinisch untersucht?
Ja, eine Rettungswagenbesatzung untersuchte den Mann, stellte jedoch keinen medizinischen Notfall fest und lehnte eine Mitnahme ins Krankenhaus ab.
Wie lange blieb der Mann in der Polizeiwache?
Der Mann blieb bis 22:58 Uhr in der Polizeiwache, um sich zu beruhigen und auszunüchtern.
Wer bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes?
Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes, was die rechtliche Grundlage für seinen Aufenthalt in der Wache bildete.
Was geschah, nachdem der Mann in der Wache war?
In der Wache erhielt der Mann ausreichend Zeit zur Beruhigung und Ausnüchterung, bevor weitere Maßnahmen ergriffen wurden.
Wie wurde der Mann zur Wache gebracht?
Die Bundespolizisten mussten den Mann stützend zur Wache bringen, da er nicht mehr in der Lage war, selbstständig zu gehen.
Was ist ein Schutzgewahrsam?
Ein Schutzgewahrsam dient dazu, Personen, die aufgrund von Alkohol oder anderen Substanzen nicht wegefähig sind, vor sich selbst zu schützen.
Wo fand der Vorfall statt?
Der Vorfall ereignete sich am Hamburger Hauptbahnhof, wo der Mann die Sicherheitswache aufsuchte.
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