
Frankfurt am Main:
Am 08. Dezember kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Qatar im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren. Bei der Röntgenkontrolle der drei Gepäckstücke einer Reisenden stellten die Zöllnerinnen und Zöllner augenscheinlich Goldschmuck fest. Bei der händischen Kontrolle fanden sie dann insgesamt drei Schmuckstücke aus Gold. Hierbei handelte es sich um einen Armreif, einen Ring und eine Krone.
Goldschmuck wie Armreife, Ringe und Ketten werden regelmäßig aus einigen Ländern mitgebracht. So eine Krone ist dann schon etwas seltener, so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Gegen die Reisende wurde ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet und der Schmuck sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf mehr als 2.000,- Euro.
Zusatzinformation:
Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Waren, die die Reisefreimengen
überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen durch Reisende im roten Ausgang beim Zoll angemeldet werden.
Kontakt
| Newsroom: | ![]() |
| Rückfragen an: |
Hauptzollamt Frankfurt am Main |
Quellenangaben
| Bildquelle: | Archivfoto: Streifenwagen Zoll |
| Textquelle: | Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell |
| Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121246/6188832 |
Häufige Fragen
Was passierte am 08. Dezember am Frankfurter Flughafen?
Am 08. Dezember kontrollierte der Zoll das Gepäck von Reisenden aus Qatar und entdeckte Goldschmuck bei einer Reisenden.
Welche Schmuckstücke wurden sichergestellt?
Es wurden ein Armreif, ein Ring und eine Krone aus Gold sichergestellt.
Warum wurde ein Strafverfahren eingeleitet?
Ein Strafverfahren wurde wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet, da der Wert des Schmucks die Freigrenze überschritt.
Wie hoch war der verhinderte Steuerschaden?
Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf mehr als 2.000 Euro.
Welche Freimengen gelten für Reisende aus Nicht-EU-Ländern?
Reisende ab 15 Jahren dürfen Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen.
Was müssen Reisende tun, wenn sie die Freimengen überschreiten?
Waren, die die Freimengen überschreiten, müssen im roten Ausgang beim Zoll angemeldet werden.
Wer ist die Pressesprecherin des Hauptzollamts Frankfurt am Main?
Isabell Gillmann ist die Pressesprecherin des Hauptzollamts Frankfurt am Main.
Wie können Rückfragen an das Hauptzollamt gerichtet werden?
Rückfragen können telefonisch unter 069 / 690-74189 oder per E-Mail an presse.hza-ffm@zoll.bund.de gerichtet werden.
Welche Rolle spielt die Röntgenkontrolle beim Zoll?
Die Röntgenkontrolle hilft den Zöllnern, verdächtige Gegenstände im Gepäck der Reisenden zu identifizieren.
Warum ist Goldschmuck aus bestimmten Ländern besonders häufig im Reiseverkehr?
Goldschmuck wie Armreife, Ringe und Ketten werden oft aus einigen Ländern mitgebracht, während spezielle Stücke wie Kronen seltener sind.
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