
Potsdam:
Mehr als fünf Kilogramm Ketamin zog der Zoll bereits am 21. Dezember bei einer Fahrzeugkontrolle eines in Belgien zugelassenen PKW auf der BAB 10, Nähe Königs Wusterhausen, aus dem Verkehr.
Auf Befragen gaben die Fahrzeuginsassen an für einen Tag von Belgien nach Berlin zu reisen, um eine Freundin zu besuchen. Übereinstimmend äußerten beide, dass es sich bei der vorgefunden kristallinen Substanz um Kreatin handele – einem Wirkstoff zur Förderung des Muskelaufbaus. Die Beschaffenheit der Substanz ließ die erfahrenen Zollbeamten jedoch an den Aussagen zweifeln. Sie entschlossen sich daher das Pulver mittels des Detektionsgeräts „Gemini“ am Flughafen BER zu überprüfen. Noch vor der Analyse korrigierte der Beifahrer seine Aussage und gab nunmehr an, es handele sich um Ketamin.
Die Überprüfung der Substanz bestätigte, dass es sich tatsächlich um Ketamin-Hydrochlorid handelte – einem Narkosemittel, welches in der Medizin eingesetzt wird, aber aufgrund seiner halluzinogenen Wirkung auch als illegale Partydroge verbreitet ist. Aufgrund der großen Menge des Wirkstoffes ist von einer Gewerbsmäßigkeit auszugehen, welches die Einleitung eines Strafverfahren zur Folge hat. „Der Straßenverkaufswert bei dieser Menge liegt bei etwa 200.000 Euro“, so der Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege, Torsten Biehl. Dem Besitzer droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Berlin Brandenburg übernommen.
Kontakt
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Hauptzollamt Potsdam |
Quellenangaben
| Bildquelle: | Rechteinhaber: Zollverwaltung |
| Textquelle: | Hauptzollamt Potsdam, übermittelt durch news aktuell |
| Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121237/6191236 |
Häufige Fragen
Was wurde bei der Fahrzeugkontrolle auf der BAB 10 beschlagnahmt?
Bei der Kontrolle wurde mehr als fünf Kilogramm Ketamin beschlagnahmt.
Wie wurde die Substanz zunächst von den Fahrzeuginsassen beschrieben?
Die Fahrzeuginsassen gaben an, es handele sich um Kreatin, einen Wirkstoff zur Förderung des Muskelaufbaus.
Warum zweifelten die Zollbeamten an den Aussagen der Insassen?
Die erfahrenen Zollbeamten waren aufgrund der Beschaffenheit der Substanz skeptisch und entschieden sich für eine Überprüfung.
Was ergab die Analyse der Substanz?
Die Analyse bestätigte, dass es sich um Ketamin-Hydrochlorid handelte, ein Narkosemittel mit halluzinogenen Eigenschaften.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen dem Besitzer des Ketamins?
Dem Besitzer droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Wie hoch ist der Straßenverkaufswert der beschlagnahmten Menge Ketamin?
Der Straßenverkaufswert liegt bei etwa 200.000 Euro.
Wer hat die weiteren Ermittlungen übernommen?
Das Zollfahndungsamt Berlin Brandenburg hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Wann fand die Fahrzeugkontrolle statt?
Die Kontrolle fand am 21. Dezember statt.
Wo genau wurde die Kontrolle durchgeführt?
Die Kontrolle wurde auf der BAB 10, Nähe Königs Wusterhausen, durchgeführt.
Wie kann man Kontakt zum Hauptzollamt Potsdam aufnehmen?
Rückfragen können per E-Mail an presse.hza-potsdam@zoll.bund.de gerichtet werden.
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