
Bielefeld:
Bei der Kontrolle eines in Rumänien zugelassenen Kleintransporters mit Anhänger auf dem Parkplatz Lohner Klei an der Autobahn 44 zwischen Soest und Erwitte haben Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Flughafen Paderborn/Lippstadt vom Hauptzollamt Bielefeld neben diversen unversteuerten Waren wie Elektronik- und Haushaltsgeräte, Kleidung, Lebensmittel, Schuhe, Werkzeuge, Möbel, Spielzeug und ein Gokart auch nicht einfuhrfähige E-Zigaretten sowie verbotene Feuerwerkskörper festgestellt. Die Waren sollten am Zoll vorbeigeschmuggelt werden.
In dem Kleintransporter waren zwei männliche Reisende, aus Großbritannien kommend, unterwegs, um die Gegenstände, die für verschiedene Privatpersonen in Rumänien bestimmt waren, zu befördern. Der 41-jährige Beifahrer, auf den das Fahrzeug zugelassen war, gab an, für den Transport verantwortlich zu sein. Bei der Durchsicht der Ladung stellte sich heraus, dass die Waren aus Großbritannien stammten. Erforderliche Unterlagen wie Lieferscheine, Transport- sowie Zolldokumente für die Einfuhr in die Europäische Union (EU) konnten nicht vorgelegt werden. In einem Paket wurden zudem nicht verkehrsfähige E-Zigaretten sowie auf der Ladefläche vier Kartons mit illegalen Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 fest- und sichergestellt.
Den Beschuldigten erwartet nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung sowie des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
Nachdem die fälligen Einfuhrabgaben von rund 2.200 Euro beglichen sowie, auf richterliche Anordnung, eine Sicherheitsleistung von 2.500 Euro auf eine mögliche Geldstrafe hinterlegt und alle weiteren Formalitäten erledigt waren, konnten die beiden Reisenden ihre Fahrt fortsetzen.
Im Sachverhalt der illegalen Feuerwerkskörper führt jetzt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg die weiteren Ermittlungen.
Zusatzinformationen:
Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden:
– bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
– bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
– bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.
Falls diese genannten Freimengen überschritten werden, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Die mitgeführten Waren sind dann bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet.
Kontakt
| Newsroom: | ![]() |
| Rückfragen an: |
Hauptzollamt Bielefeld |
Quellenangaben
| Bildquelle: | Unter diversen unversteuerten Waren befand sich auch dieses Gokart/Foto: Hauptzollamt Bielefeld |
| Textquelle: | Hauptzollamt Bielefeld, übermittelt durch news aktuell |
| Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121223/6192594 |
Häufige Fragen
Was wurde bei der Kontrolle des Kleintransporters gefunden?
Bei der Kontrolle wurden diverse unversteuerte Waren, darunter Elektronik, Kleidung, Lebensmittel, sowie illegale Feuerwerkskörper und nicht verkehrsfähige E-Zigaretten festgestellt.
Wer waren die Reisenden im Kleintransporter?
Die beiden Reisenden waren Männer aus Großbritannien, die die Waren für Privatpersonen in Rumänien transportieren sollten.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Beschuldigten?
Den Beschuldigten droht ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
Wie hoch waren die fälligen Einfuhrabgaben?
Die fälligen Einfuhrabgaben betrugen rund 2.200 Euro, die beglichen werden mussten.
Was ist eine Sicherheitsleistung und warum wurde sie erhoben?
Eine Sicherheitsleistung von 2.500 Euro wurde auf richterliche Anordnung hinterlegt, um eine mögliche Geldstrafe abzusichern.
Wer führt die weiteren Ermittlungen zu den illegalen Feuerwerkskörpern?
Das Zollfahndungsamt Essen führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg die weiteren Ermittlungen.
Welche Freimengen gelten für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern?
Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei eingeführt werden, bei Flugreisenden bis 430 Euro und bei Reisenden unter 15 Jahren bis 175 Euro.
Was passiert, wenn die Freimengen überschritten werden?
Wenn die Freimengen überschritten werden, müssen Einfuhrabgaben entrichtet und die Waren bei der Einreise mündlich angemeldet werden.
Wie können Rückfragen an das Hauptzollamt Bielefeld gerichtet werden?
Rückfragen können telefonisch unter (0521) 3047-1095 oder per E-Mail an ralf.wagenfeld@zoll.bund.de gerichtet werden.
Wo kann ich weitere Informationen zum Zoll finden?
Weitere Informationen sind auf der Webseite www.zoll.de verfügbar.
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