HZA-EF: Zwei Treffer in einer Stunde / Zoll stellt 9.200 Zigaretten und 19.000 EUR Bargeld in Reitzenhain sicher

HZA-EF: Zwei Treffer in einer Stunde / Zoll stellt 9.200 Zigaretten und 19.000 EUR Bargeld in Reitzenhain sicher

Erfurt / Reitzenhain:

9.200 Zigaretten hat der am Montagvormittag (05.01.2026) bei der Kontrolle eines bulgarischen Transporters mit Anhänger am Grenzübergang Reitzenhain sichergestellt. Auf dem Anhänger befand sich ein VW-Transporter.

Die fünf Insassen, darunter ein Ehepaar (46 und 47 Jahre), gaben gegenüber den Beamten an, aus Bulgarien zu kommen und maximal 800 Zigaretten pro Person in ihrem Gepäck mitzuführen. Bei der anschließenden Kontrolle des angehangenen VW-Transporters entdeckten die Beamten zwischen den Sitzen insgesamt 7.600 Zigaretten mit bulgarischem Steuerzeichen, die in Decken eingewickelt und mit Klebeband zugeklebt waren.

Auf Nachfrage erklärten die Eheleute, dass die Zigaretten ihnen gehörten und diese für sie sowie für ihre in Bremen gedacht waren. Der Ehemann gab zu, dass er das Risiko einer Zollkontrolle hierbei eingegangen sei.

Aufgrund des gewerblichen Verbringens von Tabakwaren und des Verdachts der Steuerhinterziehung haben die Beamten vor Ort ein Steuerstrafverfahren gegen das Ehepaar eingeleitet und die gesamten 9.200 Zigaretten der Eheleute sichergestellt. Anschließend konnten sie ihre Fahrt fortsetzen, werden jedoch in Kürze einen Tabaksteuerbescheid in Höhe von rund 2.000 EUR vom Zoll erhalten.

Kurze Zeit später kontrollierten die Beamten am Grenzübergang Reitzenhain ein PKW mit deutschem Kennzeichen. Auch nach mehrmaligem Befragen nach mitgeführten Zahlungsmitteln gab der 44-jährige Fahrer an, kein Bargeld dabeizuhaben. Bei der Kontrolle des Innenraums fanden die Beamten in einer Tasche auf dem Beifahrersitz rund 19.000 EUR.

Der Fahrer erklärte daraufhin, dass es sich um geschäftliches Geld handele und er vergessen habe, es anzugeben.

Die Beamten stellten das Bargeld sicher und leiteten gegen den 44-Jährigen ein Bußgeldverfahren wegen der Nichtanzeige des mitgeführten Bargelds ein. Im Rahmen eines Clearing-Verfahrens wird nun geprüft, ob das Geld möglicherweise aus illegalen Quellen stammt und Hinweise auf Geldwäsche vorliegen.

Anschließend konnte der seine Fahrt fortsetzen.

Zusatzinformation:

Tabakwaren:

Unter folgenden Voraussetzungen können Zigaretten steuerfrei aus anderen EU-Staaten nach verbracht werden: Die Ware wurde in dem anderen EU-Staat ordnungsgemäß versteuert, wird von der Person selbst nach Deutschland befördert und ist für den Eigenbedarf dieser Person bestimmt (private Zwecke). Die Ware dient dem Eigenbedarf, wenn diese ausschließlich für den persönlichen Bedarf erworben wurde. Das Mitbringen von Ware für andere Personen (auch als Geschenk) ist damit nicht möglich.

Unter den oben genannten Voraussetzungen können innerhalb einer Richtmenge von 800 Zigaretten, Tabakwaren aus anderen EU-Staaten (mit Ausnahme der Sondergebiete) steuerfrei mitgebracht werden. Bei dieser Richtmenge wird ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen.

Siehe auch:  HZA-UL: Kontrollen am Bodensee-Airport/Zoll stoppt Zigarettenschmuggler und findet Softair-Waffe

Barmittel:

Jede Person, die mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland einreist oder aus Deutschland ausreist, muss diesen Betrag bei Kontrollen des Zolls auf Befragen mündlich anzeigen.

Bei Einreise aus einem Drittland nach Deutschland müssen Barmittel vorab mit einer Barmittelanmeldeerklärung angemeldet und gleichgestellte Zahlungsmittel hingegen auf Befragen des Zolls mündlich angezeigt werden.

Die Person hat die Pflicht, die Herkunft und Verwendung des Geldes nachzuweisen. Wer die Herkunft und Verwendung des Bargeldes nicht nachweisen kann, macht sich unter Umständen strafbar.

Kontakt

Newsroom: Hauptzollamt Erfurt
Rückfragen an:

Hauptzollamt Erfurt
Franziska Weber
Telefon: 0361 60176-117
E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de

Quellenangaben

Bildquelle: Schmuggelzigaretten im Transporter, Foto: Zoll
Textquelle: Hauptzollamt Erfurt, übermittelt durch aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121245/6192974

Häufige Fragen

Was wurde am Grenzübergang Reitzenhain sichergestellt?

Der Zoll stellte 9.200 Zigaretten und 19.000 EUR Bargeld sicher.

Warum wurden die Zigaretten sichergestellt?

Die Zigaretten wurden aufgrund des Verdachts auf gewerbliches Verbringen und Steuerhinterziehung sichergestellt.

Wie viele Zigaretten darf eine Person steuerfrei aus anderen EU-Staaten nach Deutschland mitbringen?

Eine Person darf bis zu 800 Zigaretten steuerfrei nach Deutschland mitbringen, wenn sie für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Was passiert, wenn man mehr als 800 Zigaretten mitführt?

Das Mitführen von mehr als 800 Zigaretten kann als gewerbliches Verbringen gewertet werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Verpflichtung hat man bei der Einreise mit Bargeld über 10.000 EUR?

Man muss den Betrag bei Zollkontrollen mündlich anzeigen und die Herkunft sowie Verwendung des Geldes nachweisen.

Was passiert, wenn man die Herkunft des Bargeldes nicht nachweisen kann?

Das kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, da man sich möglicherweise strafbar macht.

Wie wurde das Bargeld im zweiten Fall entdeckt?

Das Bargeld wurde bei einer Kontrolle im Innenraum eines PKWs gefunden, nachdem der Fahrer angab, kein Bargeld dabeizuhaben.

Was ist ein Steuerstrafverfahren?

Ein Steuerstrafverfahren wird eingeleitet, wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, wie im Fall der Zigaretten.

Konnte der Fahrer des PKWs seine Fahrt fortsetzen?

Ja, der Fahrer konnte seine Fahrt fortsetzen, nachdem das Bargeld sichergestellt wurde.

Wie wird die Herkunft des sichergestellten Bargeldes überprüft?

Im Rahmen eines Clearing-Verfahrens wird geprüft, ob das Geld aus illegalen Quellen stammt und Hinweise auf Geldwäsche vorliegen.

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