HZA-BI: Bielefelder Zoll entdeckt illegale Fahrzeugnutzung auf A44/Mercedes-Benz GLS Grand Edition beim Zoll nicht angemeldet

HZA-BI: Bielefelder Zoll entdeckt illegale Fahrzeugnutzung auf A44/Mercedes-Benz GLS Grand Edition beim Zoll nicht angemeldet

Bielefeld:

Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Flughafen Paderborn/Lippstadt des Hauptzollamts Bielefeld stoppten einen in der zugelassenen Mercedes-Benz GLS 350d. Das Sondermodell der Grand Edition wurde ohne Zollanmeldung in das Gebiet der Europäischen (EU) eingeführt.

Bei der Kontrolle auf dem Parkplatz Sintfeld an der Bundesautobahn 44 bei Bad Wünnenberg gab der allein reisende Fahrer an, dass seine seit 2022 im Bundesgebiet wohnhafte 30-jährige Ehefrau Halterin des Fahrzeugs sei und auch er in lebe. Das Fahrzeug wurde aber 2024 in der Ukraine gekauft und dort zugelassen. „Das ist entscheidend“, so Ralf Wagenfeld, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld. „Da der Lebensmittelpunkt der Eheleute sich im Bundesgebiet befindet, hätte das , dessen Schätzwert zwischen 55.000 und 60.000 liegt, beim Grenzübertritt in die EU beim Zoll angemeldet und die anfallenden Einfuhrabgaben entrichtet werden müssen. Zudem muss der Pkw zwingend in Deutschland zugelassen und unter anderem die Kraftfahrzeugsteuer hier gezahlt werden.“, erläutert Ralf Wagenfeld weiter.

Die Halterin erwartet nun ein Steuerbescheid mit den zu entrichtenden Einfuhrabgaben in Höhe von rund 17.000 Euro. Zudem leitete der Zoll ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen sie ein. Nachdem alle Formalitäten erledigt waren, wurde dem Fahrer die Weiterreise gestattet.

Zusatzinformationen:

Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden:

– bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro

– bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro

– bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.

Falls diese genannten Freimengen überschritten werden, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Die mitgeführten Waren sind dann bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet.

Kontakt

Newsroom: Hauptzollamt Bielefeld
Rückfragen an:

Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

Quellenangaben

Bildquelle: Da die 30-jährige Halterin in Deutschland lebt, hätte sie das Auto beim Zoll anmelden und Einfuhrabgaben entrichten müssen/Foto: Hauptzollamt Bielefeld
Textquelle: Hauptzollamt Bielefeld, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121223/6192967
Siehe auch:  HZA-OL: Zollhund "Bruk" stellt Bodypusher Versuchter Einfuhrschmuggel von Hartdrogen

Häufige Fragen

Warum musste der Mercedes-Benz GLS beim Zoll angemeldet werden?

Da das Fahrzeug in der Ukraine gekauft und zugelassen wurde, musste es beim Grenzübertritt in die EU angemeldet werden, da der Lebensmittelpunkt der Halterin in Deutschland liegt.

Wie hoch sind die Einfuhrabgaben für das Fahrzeug?

Die Einfuhrabgaben für das Fahrzeug betragen rund 17.000 Euro, die die Halterin nun entrichten muss.

Was passiert, wenn man die Freimengen überschreitet?

Wenn die Freimengen überschritten werden, müssen Einfuhrabgaben entrichtet und die Waren bei der Einreise mündlich angemeldet werden.

Welche Freimengen gelten für die Einfuhr von Waren?

Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei eingeführt werden, bei Flug- oder Seereisenden bis 430 Euro und bei Reisenden unter 15 Jahren bis 175 Euro.

Was sind die Konsequenzen einer nicht angemeldeten Einfuhr?

Die Halterin des Fahrzeugs sieht sich einem Steuerbescheid und einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegenüber.

Wie wird der Wert des Fahrzeugs geschätzt?

Der Schätzwert des Fahrzeugs liegt zwischen 55.000 und 60.000 Euro, was die Höhe der Einfuhrabgaben beeinflusst.

Wer ist für die Anmeldung beim Zoll verantwortlich?

Die Halterin des Fahrzeugs ist verantwortlich für die Anmeldung beim Zoll und die Zahlung der Einfuhrabgaben.

Was ist die Rolle des Hauptzollamts Bielefeld in diesem Fall?

Das Hauptzollamt Bielefeld führt die Kontrollen durch und hat das Strafverfahren eingeleitet.

Wie kann ich Kontakt zum Hauptzollamt Bielefeld aufnehmen?

Sie können das Hauptzollamt Bielefeld telefonisch unter (0521) 3047-1095 oder per E-Mail an ralf.wagenfeld@zoll.bund.de kontaktieren.

Was passiert nach der Zollkontrolle mit dem Fahrzeug?

Nach Abschluss aller Formalitäten wurde dem Fahrer die Weiterreise gestattet.

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