
Münster:
Eine Schreckschusspistole, einen Teleskopschlagstock sowie ein Cuttermesser entdeckte der Zoll am Mittwochabend (07.01.2026) in einem Transporter auf der Bundesautobahn 30 bei Tecklenburg. Da der Fahrer zudem alkoholisiert war, durfte er seine Fahrt nicht fortsetzen.
Eine Zollstreife des Hauptzollamts Münster hatte das Fahrzeug von der Autobahn auf einen Parkplatz zur Kontrolle herausgezogen. Unter einem zwischen Fahrer- und Beifahrersitz festgeklemmten Stuhl fanden die Zöllnerinnen und Zöllner eine vermeintliche Schusswaffe sowie im Griffbereich der Tür einen Teleskopschlagstock. Bei der weiteren Durchsuchung entdeckten die Beamten in der Kleidung des Mannes ein Cuttermesser. Die Schusswaffe stellte sich bei näherer Betrachtung als Schreckschusspistole heraus.
Der Zoll zog für die weitere Bearbeitung die Autobahnpolizei Lotte als zuständige Behörde hinzu. Diese leitete ein Strafverfahren wegen des Führens einer Schreckschusswaffe ohne Erlaubnisschein sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Führens eines Teleskopschlagstocks gegen den Mann ein. Ein Alkoholtest ergab bei dem Fahrer zudem 0,8 Promille.
Die Polizei untersagte dem Fahrer daraufhin die Weiterfahrt und nahm ihn für weitere Maßnahmen mit auf die Dienststelle in Lotte.
Kontakt
| Newsroom: | ![]() |
| Rückfragen an: |
Hauptzollamt Münster |
Quellenangaben
| Bildquelle: | Die bei einer Fahrzeugkontrolle aufgefundene Waffe stellte sich bei einer Überprüfung als Schreckschusspistole heraus. |
| Textquelle: | Hauptzollamt Münster, übermittelt durch news aktuell |
| Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121253/6193067 |
Häufige Fragen
Was wurde bei der Kontrolle auf der BAB 30 entdeckt?
Bei der Kontrolle wurden eine Schreckschusspistole, ein Teleskopschlagstock und ein Cuttermesser im Fahrzeug gefunden.
Warum wurde der Fahrer angehalten?
Der Fahrer wurde angehalten, weil er alkoholisiert war und die Zollstreife eine Kontrolle durchführte.
Welche Promillegrenze wurde beim Fahrer festgestellt?
Der Alkoholtest ergab einen Wert von 0,8 Promille.
Was passierte mit der Schreckschusspistole?
Die Schreckschusspistole wurde sichergestellt, da sie ohne Erlaubnisschein geführt wurde.
Welche rechtlichen Konsequenzen hat der Fahrer zu erwarten?
Der Fahrer muss mit einem Strafverfahren wegen des Führens einer Schreckschusswaffe ohne Erlaubnisschein und einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Teleskopschlagstocks rechnen.
Wurde der Fahrer nach der Kontrolle festgenommen?
Ja, der Fahrer wurde zur Dienststelle in Lotte mitgenommen für weitere Maßnahmen.
Wer war für die Kontrolle zuständig?
Die Kontrolle wurde von einer Zollstreife des Hauptzollamts Münster durchgeführt.
Was geschah mit dem Fahrzeug des Fahrers?
Das Fahrzeug wurde nach der Kontrolle auf dem Parkplatz der Autobahn gestoppt und durfte nicht weiterfahren.
Wie wurde das Cuttermesser gefunden?
Das Cuttermesser wurde in der Kleidung des Mannes entdeckt während der Durchsuchung.
Wie kann ich weitere Informationen erhalten?
Für Rückfragen können Sie sich an Verena John vom Hauptzollamt Münster unter der Telefonnummer 0251/4814-1306 oder per E-Mail an presse.hza-muenster@zoll.bund.de wenden.
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