HZA-SI: Zeit, Geld, Meldepflicht – Zoll ahndet Verstöße mit sechsstelligem Bußgeld

HZA-SI: Zeit, Geld, Meldepflicht – Zoll ahndet Verstöße mit sechsstelligem Bußgeld

Singen:

Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen zieht Bußgelder in Höhe von 232.500 für bulgarische Firma nach sich.

Landkreis Tuttlingen: Ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 232.500 Euro verhängte das gegen eine bulgarische Baufirma und deren Geschäftsführer. Als Subunternehmen einer deutschen Firma waren dessen Mitarbeiter zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen eingesetzt. Bei einer Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen Anfang Mai 2023 ergaben sich erste Ungereimtheiten, die sich im Nachgang bei der Prüfung der Geschäftsunterlagen bestätigten.

„Durch Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns verschaffte sich das Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil von rund 215.000 Euro,“ erklärt Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen, Sonja Müller. Darüber hinaus verstieß das Unternehmen gegen die geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Stundenaufzeichnung, in dem lediglich die Dauer der täglichen Arbeitszeit, aber nicht der tatsächliche Beginn und das Arbeitszeitende dokumentiert wurden.

Ebenfalls meldete der bulgarische Arbeitgeber die Entsendung seiner Arbeitnehmer nach , wie im Baugewerbe zwingend vorgeschrieben, gegenüber der Zollverwaltung nicht an.

Neben den 215.000 Euro wirtschaftlichen Vorteil, den das Unternehmen zu zahlen hat, wurde gegen den Geschäftsführer ein weiteres Bußgeld in Höhe von 17.500 Euro verhängt. Beide Bescheide wurden im September 2025 erstellt und sind seit Ende 2025 rechtskräftig.

Zusatzinformationen:

Mindestlohnverstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden. Verstöße gegen Pflichten, die der Prüfung der Einhaltung des Mindestlohnes dienen, wie zum Beispiel Verstöße gegen die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, können mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Außerdem kann der wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft werden.

Wer wegen eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz oder das Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist, kann zeitweise von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden.

Weitere Informationen unter www..de

Kontakt

Newsroom: Hauptzollamt Singen
Rückfragen an:

Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 – 5251
E-Mail: .hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Siehe auch:  HZA-SW: Frisch ausgebildet und einsatzbereit - Neues Zollhundeteam verstärkt die Kontrollen in Schweinfurt

Quellenangaben

Bildquelle: Bildquelle: Hauptzollamt Singen
Textquelle: Hauptzollamt Singen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121262/6193488

Häufige Fragen

Was ist das Hauptthema des Artikels?

Der Artikel behandelt die Bußgelder, die das Hauptzollamt Singen gegen eine bulgarische Baufirma wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz und die Meldepflicht verhängt hat.

Wie hoch ist das Bußgeld, das gegen die bulgarische Firma verhängt wurde?

Das Bußgeld beträgt insgesamt 232.500 Euro, wovon 215.000 Euro den wirtschaftlichen Vorteil darstellen und 17.500 Euro gegen den Geschäftsführer verhängt wurden.

Welche Verstöße wurden bei der Kontrolle festgestellt?

Die Firma hat den gesetzlichen Mindestlohn unterschritten und die Arbeitszeiten nicht korrekt dokumentiert, was gegen die geltenden gesetzlichen Vorgaben verstößt.

Was sind die möglichen Konsequenzen bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz?

Verstöße können mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden, und es kann ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen erfolgen.

Wann wurden die Bußgeldbescheide erstellt?

Die Bußgeldbescheide wurden im September 2025 erstellt und sind seit Ende 2025 rechtskräftig.

Was muss ein Arbeitgeber im Baugewerbe bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern beachten?

Der Arbeitgeber muss die Entsendung seiner Arbeitnehmer nach Deutschland gegenüber der Zollverwaltung melden, was im Baugewerbe zwingend vorgeschrieben ist.

Wie hoch kann die Geldbuße für Verstöße gegen die Arbeitszeiterfassung sein?

Verstöße gegen die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit können mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Wer kann von der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden?

Unternehmen, die wegen eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz oder das Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt wurden, können zeitweise ausgeschlossen werden.

Wie kann ich weitere Informationen zum Thema Zoll und Bußgelder erhalten?

Weitere Informationen sind auf der Website des Hauptzollamts Singen unter www.zoll.de verfügbar.

Wer ist die Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen?

Die Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen ist Sonja Müller.

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Presseportal Blaulicht